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Mittwoch, 10.März 2010 09:51 Uhr
Uhl: Schutz der Bevölkerung muss im Vordergrund stehen Berlin (ots) - Anlässlich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs
vom gestrigen Tag zur Frage der nachträglichen Sicherungsverwahrung
für jugendliche und heranwachsende Straftäter erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Hans-Peter Uhl MdB:

Der gestern vom Bundesgerichtshof entschiedene Fall zeigt, dass es
jugendliche und heranwachsende Straftäter gibt, die auch nach
Verbüßung ihrer Strafe eine erhebliche Gefährdung der Bevölkerung
darstellen. Der Gesetzgeber hat die Pflicht, die Bevölkerung vor
weiteren Taten auch solcher Personen zu schützen. Dieser Pflicht ist
die Große Koalition auf Betreiben der CDU/CSU-Fraktion 2008
nachgekommen. Der Bundesgerichtshof hat die entsprechende gesetzliche
Regelung gestern bestätigt.

In der Bevölkerung herrscht angesichts jüngster Freilassungen von
weiterhin gefährlichen Straftätern allerdings gleichwohl zunehmend
Verunsicherung und Unverständnis. Die Bundesministerin der Justiz
bleibt daher aufgefordert, entsprechend der Koalitionsvereinbarung
zeitnah einen Regelungsvorschlag vorzulegen, um weitere gesetzliche
Schutzlücken im Recht der Sicherungsverwahrung zu schließen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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