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13.Oktober 2021 20:52 Uhr

EASY SOFTWARE AG , ISIN: DE000A2YN991

DGAP-Adhoc: EASY SOFTWARE AG: Rechtskraft der Entscheidung im Schadensersatzverfahren 'ScanOptic'



DGAP-Ad-hoc: EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache


EASY SOFTWARE AG: Rechtskraft der Entscheidung im Schadensersatzverfahren 'ScanOptic'


13.10.2021 / 20:52 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 MAR - Rechtskraft der Entscheidung im Schadensersatzverfahren "ScanOptic"

 

Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde von Manfred A. Wagner gegen das Urteil des OLG Düsseldorf vom 13. November 2020 zurückgewiesen. Der Rechtsstreit über die Schadensersatzforderung der EASY SOFTWARE AG gegen Manfred A. Wagner in Höhe von rund EUR 3 Mio. (inklusive Zinsen) ist damit rechtskräftig zugunsten der EASY SOFTWARE AG abgeschlossen.



EASY SOFTWARE AG

Der Vorstand





Kontakt:

Oliver Krautscheid








13.10.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



























Sprache: Deutsch
Unternehmen: EASY SOFTWARE AG

Am Hauptbahnhof 4

45468 Mülheim an der Ruhr

Deutschland
Telefon: +49(0) 208 450 16-0
Fax: +49(0) 208 450 16-90
E-Mail: investor@easy.de
Internet: www.easy.de
ISIN: DE000A2YN991
WKN: A2YN99
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1240622





 
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1240622  13.10.2021 CET/CEST







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