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16.September 2021 19:16 Uhr

Linus Digital Finance AG , ISIN: DE000A2QRHL6



DGAP-Ad-hoc: Linus Digital Finance AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung


Linus Digital Finance AG plant Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts im Umfang von rund EUR 13 Mio.


16.09.2021 / 19:16 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN, VOLLSTÄNDIGEN ODER AUSZUGSWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER ÜBERTRAGUNG IN ODER AN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER ÜBERTRAGUNG RECHTSWIDRIG WÄRE

Linus Digital Finance AG plant Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts im Umfang von rund EUR 13 Mio.


Berlin, 16. September 2021 - Der Vorstand der Linus Digital Finance AG (auch die ?Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, durch eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital Bruttoemissionserlöse in Höhe von rund EUR 13 Mio. erzielen zu wollen. Vorstand und Aufsichtsrat haben daher im Wege eines Rahmenbeschlusses beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 6.056.666,00 um bis zu EUR 350.000,00 (bis zu ca. 5,8 % des derzeitigen Grundkapitals) auf maximal EUR 6.406.666,00 unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals durch Ausgabe von bis zu 350.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (die ?Neuen Aktien") gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Die Neuen Aktien sollen ab dem 1. Januar 2021 gewinnberechtigt sein.


Die Neuen Aktien sollen im Rahmen einer Privatplatzierung in Deutschland und anderen ausgewählten Jurisdiktionen (außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika) ausschließlich von qualifizierten Investoren und Investoren, die bereit sind, Aktien für mind. EUR 100.000,00 pro Anleger zu erwerben, gezeichnet werden. Die konkrete Anzahl der Neuen Aktien und der Angebotspreis pro Neue Aktie wird im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) ermittelt. Die Privatplatzierung wird unmittelbar nach dieser Mitteilung eingeleitet. Der Vorstand der Linus Digital Finance AG wird voraussichtlich noch am heutigen Abend des 16. September 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Angebotspreis und die Anzahl Neuer Aktien beschließen. Die Zulassung zum Handel und die Lieferung der Neuen Aktien werden voraussichtlich am 22. September 2021 erfolgen. 


Die Gesellschaft beabsichtigt, die Nettoerlöse der Kapitalerhöhung dazu zu verwenden, (i) die derzeit in einem fortgeschrittenen Stadium verhandelte Darlehensfazilität und strategische Partnerschaft mit einer der weltweit führenden alternativen Investmentgesellschaften aufzusetzen und durchzuführen (siehe Ad-hoc-Mitteilung vom 13. September 2021), (ii) Investitionen des UK-Business zu finanzieren, (iii) das weitere Wachstum der Gesellschaft zu beschleunigen und (iv) die liquiden Mittel zu erhöhen und damit die Bilanz der Gesellschaft zu stärken.

Wichtige Hinweise


Diese Veröffentlichung dient nur zu Informationszwecken und richtet sich nur an Nicht-U.S.-Personen, die sich außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (die ?Vereinigten Staaten") befinden. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der ?Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten registriert, und die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung oder zugunsten von U.S.-Personen (wie in Regulation S des Securities Act definiert) angeboten oder verkauft werden, es sei denn, dies geschieht gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der anwendbaren bundesstaatlichen oder lokalen Wertpapiergesetze oder im Rahmen einer Transaktion, die diesen nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren, auf die hier Bezug genommen wird, in den Vereinigten Staaten durchgeführt. Diese Veröffentlichung einer Insiderinformation stellt keinen Prospekt dar. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Veröffentlichung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.


Diese Veröffentlichung darf weder unmittelbar noch mittelbar in, innerhalb oder aus einer Rechtsordnung verbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen die einschlägigen Gesetze dieser Rechtsordnung darstellen würde. Diese Veröffentlichung stellt in den Vereinigten Staaten oder in jeder anderen Rechtsordnung kein Angebot zum Verkauf oder zur Begebung und keine Aufforderung zu einem Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung der darin genannten Wertpapiere dar und ist kein Bestandteil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung. Das Angebot und die Verbreitung dieser Veröffentlichung und anderer Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlichen Beschränkungen unterliegen und diejenigen Personen, die in den Besitz von in dieser Veröffentlichung genannten Dokumenten oder anderer Informationen gelangen, sollten sich über alle solchen Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der betreffenden Rechtsordnung begründen. 


Diese Veröffentlichung wird nur übermittelt an (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden; (ii) Personen, die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Art. 19 (5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (?Financial Promotion Order") haben, oder (iii) ?high net worth entities", ?unincorporated associations" und andere Körperschaften, die von Art. 49 (2) (a) bis (d) der Financial Promotion Order erfasst sind (nachfolgend werden die vorgenannten Personen als ?Relevante Personen" bezeichnet). Diese Veröffentlichung richtet sich nur an Relevante Personen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf der Grundlage dieser Veröffentlichung oder ihres Inhalts tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Veröffentlichung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.


Die Wertpapiere sind nicht dazu bestimmt, einem Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten ihm auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, bei der es sich um eine (oder mehrere) der folgenden Personen handelt: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 11 der Richtlinie 2014/65/EU in der jeweils gültigen Fassung (?MiFID II"); (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 10 der MiFID II gelten würde; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 (in der jeweils gültigen Fassung) (die ?Prospektverordnung") und der Prospektverordnung, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des Rechts des Vereinigten Königreichs ist. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 in der jeweils gültigen Fassung (die ?PRIIPs-Verordnung") oder ein UK PRIIPs-Basisinformationsdokument (KID) für das Angebot oder den Verkauf der Wertpapiere oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich erforderlich ist, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich rechtswidrig sein.


Diese Veröffentlichung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Ansichten und Prognosen in Bezug auf die künftige Entwicklung der Gesellschaft (?Zukunftsgerichtete Aussagen") im Sinne der Wertpapiergesetze bestimmter anwendbarer Rechtsordnungen enthalten. Diese Zukunftsgerichteten Aussagen umfassen unter anderem mit Ausnahme historischer Fakten alle Aussagen in dieser Veröffentlichung einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Absichten, Überzeugungen oder aktuellen Erwartungen des Unternehmens in Bezug auf unter anderem: die zukünftige finanzielle Lage und Leistung, die Betriebsergebnisse und die Liquidität des Unternehmens; die Strategie, Pläne, Ziele, Aussichten, das Wachstum, die Ziele und Vorgaben des Unternehmens; zukünftige Entwicklungen auf den Märkten, an denen die Gesellschaft unternehmerisch tätig ist oder anstrebt, tätig zu werden; und erwartete regulatorische Änderungen in der Branche, in der das Unternehmen tätig ist. Zukunftsgerichtete Aussagen sind, unter anderem, an Begriffen wie ?davon ausgehen", ?planen", ?antizipieren", ?erwarten", ?beabsichtigen", ?werden", oder ?sollen" sowie ihrer Negierung und ähnlichen Varianten oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der Linus Digital Finance AG und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Entwicklungen und Ereignissen abweichen können. Die Entwicklungen in der Vergangenheit sind kein Hinweis auf künftige Ergebnisse, und die Entwicklungen in der Vergangenheit sollte nicht als Hinweis darauf verstanden werden, dass die Trends oder Aktivitäten, die der Entwicklung in der Vergangenheit zugrunde lagen, auch in Zukunft anhalten werden.


Zukunftsgerichtete Aussagen dürfen nicht als Garantien für zukünftige Entwicklungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise zuverlässige Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen sind nur am Tag dieser Mitteilung gültig. Die Gesellschaft wird die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung späterer Ereignisse und Umstände weder aktualisieren, noch korrigieren, um spätere Ereignisse oder Umstände zu reflektieren oder Ungenauigkeiten, die sich nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aufgrund sonstiger Umstände ergeben, und übernehmen hierzu keine entsprechende Verpflichtung, sofern insoweit Verpflichtung nach geltendem Recht besteht. Wir übernehmen keine Verantwortung in irgendeiner Weise dafür, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden.

Kontakt:

Frederic Olbert

Chief Financial Officer

Alexanderstraße 7

10178 Berlin

+49 (0) 30 629 3968 10

ir@linus-finance.com








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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Linus Digital Finance AG

Alexanderstraße 7

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E-Mail: ir@linus-finance.com
Internet: www.linus-finance.com
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WKN: A2QRHL
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard)
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