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01.August 2022 14:02 Uhr

MAX Automation SE , ISIN: DE000A2DA588



DGAP-Ad-hoc: MAX Automation SE / Schlagwort(e): Rechtssache


MAX Automation SE: LG Düsseldorf gibt Antrag auf gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG statt


01.08.2022 / 14:02 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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AD HOC MITTEILUNG (GEMÄSS ARTIKEL 17 MAR)

MAX Automation SE: LG Düsseldorf gibt Antrag auf gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG statt



Düsseldorf, 1. August 2022 ? Durch Beschluss vom 26. Juli 2022, welcher der MAX Automation SE heute zugestellt wurde, hat das Landgericht Düsseldorf dem Antrag des Aktionärs Klaus Schulze, Eschborn, auf gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung und Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG stattgegeben und den Wirtschaftsprüfer Dr. Lars Franken, Essen, zum Sonderprüfer bestellt. Gegenstand der Sonderprüfung ist der Erwerb der AIM-Gruppe durch die Gesellschaft im Jahr 2013. Einen entsprechenden Antrag hatte die Hauptversammlung der MAX Automation SE am 28. Mai 2021 mehrheitlich abgelehnt. Die MAX Automation SE wird gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.

Kontakt:

Marcel Neustock

Beteiligungsmanagement

Tel.: +49 ? 211 ? 9099 110
investor.relations@maxautomation.com
www.maxautomation.com

Ansprechpartner für Medienvertreter:

CROSS ALLIANCE communication GmbH

Susan Hoffmeister

Tel.: +49 ? 89 ? 125 09 03 33
sh@crossalliance.de
www.crossalliance.de











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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MAX Automation SE

Breite Straße 29-31

40213 Düsseldorf

Deutschland
Telefon: +49 (0)211 90991-0
Fax: +49 (0)211 90991-11
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ISIN: DE000A2DA588
WKN: A2DA58
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1410417  01.08.2022 CET/CEST







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