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03.Mai 2020 19:34 Uhr

freenet AG, WKN A0Z2ZZ, ISIN DE000A0EAMM0

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DGAP-Adhoc: Vorstand und Aufsichtsrat der freenet Group schlagen einmalige Aussetzung der Dividende vor - Virtuelle Hauptversammlung findet am 27. Mai 2020 statt



DGAP-Ad-hoc: freenet AG / Schlagwort(e): Dividende


Vorstand und Aufsichtsrat der freenet Group schlagen einmalige Aussetzung der Dividende vor - Virtuelle Hauptversammlung findet am 27. Mai 2020 statt


03.05.2020 / 19:34 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Ad-hoc Mitteilung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014


Vorstand und Aufsichtsrat der freenet Group schlagen einmalige Aussetzung der Dividende vor - Virtuelle Hauptversammlung findet am 27. Mai 2020 statt



Büdelsdorf, 03. Mai 2020. Die Coronavirus-Krise führt weltweit zu massiven wirtschaftlichen Turbulenzen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Dennoch berichtete die freenet Group ebenfalls heute in einer separaten Unternehmensmeldung sehr solide Zahlen für das erste Quartal 2020. Auf dieser Basis und unter Berücksichtigung der Auswirkungen von COVID-19 wird für das Jahr 2020 aus heutiger Sicht auch weiterhin von einer Geschäftsentwicklung im Rahmen der im Februar 2020 abgegeben Prognose ausgegangen.



Gleichwohl ist es aktuell noch nicht absehbar, in welchem Umfang sich der durch sogenannte Lockdowns induzierte weltweite Angebotsschock in eine systemische Wirtschaftskrise übersetzen wird, die den Arbeitsmarkt, Bankensektor und noch stärker als bisher den Finanzmarkt erfasst. Vor diesem Hintergrund könnten sich für die freenet Group aus dem kurzfristigen Refinanzierungsbedarf von Schuldscheinen in Höhe von ca. 700 Millionen Euro im Oktober 2020 und im März 2021 finanzielle Herausforderungen ergeben.



Aus diesem Grund haben Vorstand und Aufsichtsrat der freenet AG entschieden, der Hauptversammlung am 27. Mai 2020, abgesehen von der verpflichtenden Mindestdividende in Höhe von 0,04 Euro je Aktie, die einmalige Thesaurierung des Bilanzgewinns (Aussetzung der Dividende) vorzuschlagen. Damit sollen die finanzielle Stabilität und Flexibilität der Gruppe erhalten werden, um auch bei einer Verschärfung der Situation handlungsfähig zu bleiben. Für die Zukunft steht das Unternehmen zu seiner aktuellen Dividendenpolitik, die eine Ausschüttung von mindestens 80 Prozent des Free Cashflow vorsieht.



Darüber hinaus haben Vorstand und Aufsichtsrat der freenet AG heute beschlossen, die neuen Regelungen des sogenannten COVID-19 Gesetzes zur Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen und die Hauptversammlung am 27. Mai 2020 virtuell durchzuführen.



Nähere Erläuterungen finden sich auch in der heute veröffentlichten Quartalsmitteilung, Management-Präsentation sowie Corporate News. Zudem wird es am 04. Mai 2020 um 10:00 Uhr (MESZ) eine Telefonkonferenz für Analysten und Investoren geben, in der das Management ausführlich zur aktuellen Situation Stellung nehmen wird.




Kontakt:


Investor Relations

freenet Group

Tel.: +49 (0) 40 / 513 06 778

E-Mail: ir@freenet.ag
https://www.freenet-group.de











03.05.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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1035019  03.05.2020 CET/CEST







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