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15.Oktober 2021 09:24 Uhr

adidas AG, WKN A1EWWW, ISIN DE000A1EWWW0

[ Aktienkurs adidas AG | Weitere Meldungen zur adidas AG ]





DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG


/ Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)






adidas AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation








15.10.2021 / 09:24



Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Herzogenaurach, den 15. Oktober 2021



Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)



Erwerb eigener Aktien



Das von der adidas AG (die "Gesellschaft") mit Pressemitteilung vom 14. Oktober 2021 angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird ab dem 18. Oktober 2021 durchgeführt. Im Zeitraum bis längstens zum 31. Dezember 2021 sollen eigene Aktien der Gesellschaft zu Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt bis zu 450 Mio. ? (ohne Erwerbsnebenkosten), höchstens jedoch 12.839.970 Aktien, über die Börse und/oder ein multilaterales Handelssystem im Sinne von § 2 Abs. 6 Börsengesetz zurückgekauft werden.



Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für sämtliche Zwecke gemäß der ihr durch die Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 erteilten Ermächtigung verwenden; sie beabsichtigt jedoch, jedenfalls den weit überwiegenden Teil der zurückerworbenen Aktien einzuziehen.



Mit dem Rückkauf oder einzelner Teile davon können im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft eine oder mehrere unabhängige Banken beauftragt werden. Diese treffen ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat einer oder aller Banken vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt.



Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.



Die mandatierten Banken werden verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 ("EU-VO") zu beachten. Sämtliche Transaktionen unter dem Aktienrückkaufprogramm werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 EU-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die Gesellschaft die Geschäfte auf ihrer Internetseite unter www.adidas-group.de veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe dort mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.



Herzogenaurach, den 15. Oktober 2021



adidas AG

Der Vorstand
















15.10.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de













Sprache: Deutsch
Unternehmen: adidas AG

Adi-Dassler-Straße 1

91074 Herzogenaurach

Deutschland
Internet: www.adidas-group.com





 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service





1241078  15.10.2021 



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Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.