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01.Oktober 2020 09:30 Uhr

Drägerwerk AG & Co. KGaA St, WKN 555060, ISIN DE0005550602

[ Aktienkurs Drägerwerk AG & Co. KGaA St | Weitere Meldungen zur Drägerwerk AG & Co. KGaA St ]





DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Drägerwerk AG & Co. KGaA


/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission






Drägerwerk AG & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation








01.10.2020 / 09:30



Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission


Die Drägerwerk AG & Co. KGaA ('Dräger') wird einen Aktienrückkauf vornehmen. Im Zeitraum vom 02. November 2020 bis zum 07. Dezember 2020 sollen ca. 90.000 Stück eigene Vorzugsaktien von Dräger zurückgekauft werden.



Der Aktienrückkauf dient sowohl der Durchführung des vom Vorstand der Drägerwerk Verwaltungs AG am 21. September 2020 beschlossenen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms als auch einer einmaligen Aktienschenkung an die Belegschaft.



Bei einer ähnlichen Beteiligung der Mitarbeiter am Mitarbeiterbeteiligungsprogramm wie im Jahr 2019, wird Dräger für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm vermutlich weniger als 50.000 Vorzugsaktien am Kapitalmarkt erwerben.

Erweitert wird dieses Mitarbeiterbeteiligungsprogramm im Jahr 2020 um ein einmaliges Aktienschenkungsprogramm, bei dem berechtigte Mitarbeiter Gratisaktien erhalten. Für dieses Schenkungsprogramm werden bis zu 38.500 Stück eigene Vorzugsaktien zurückgekauft.



Nur in dem theoretisch möglichen Fall, dass wenn alle berechtigten Mitarbeiter im vollen Umfang am Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teilnehmen und alle berechtigten Mitarbeiter die Gratisaktien im Rahmen der Schenkung anfordern, würden insgesamt bis zu 670.500 Stück eigene Vorzugsaktien zurückgekauft werden.



Der Aktienrückkauf erfolgt grundsätzlich gemäß der Bestimmung des § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AktG. Soweit die zu erwerbenden Vorzugsaktien Personen gewährt werden sollen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, erfolgt der Rückkauf aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. April 2016, bis zu 10% des Grundkapitals an eigenen Aktien zurückzukaufen.



Mit dem Rückkauf wird eine Bank beauftragt, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Vorzugsaktien unabhängig und unbeeinflusst von Dräger trifft. Das Recht von Dräger, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen, bleibt unberührt.



Der Rückkauf erfolgt in beiden Fällen nach den sog. Safe-Harbour-Regelungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission.



Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Hinsichtlich des Kaufpreises werden die Vorgaben der Safe-Harbour-Regelungen eingehalten. Für diejenigen Vorzugsaktien, die auf Grundlage der Hauptversammlungsermächtigung erworben werden, darf der Kaufpreis je Vorzugsaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) zusätzlich den am entsprechenden Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Vorzugsaktien im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.



Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.



Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben.



Dräger wird auf der Internetseite der Gesellschaft (www.draeger.com) in der Rubrik Investor Relations über den Verlauf des Rückkaufprogramms nach den gesetzlichen Bestimmungen berichten.



Lübeck, 01. Oktober 2020



Der Vorstand

Drägerwerk Verwaltungs AG als persönlich haftende Gesellschafterin der

Drägerwerk AG & Co. KGaA



Moislinger Allee 53-55

23558 Lübeck, Deutschland

www.draeger.com




Disclaimer

Diese Mitteilung enthält Aussagen über die zukünftige Entwicklung des Dräger-Konzerns. Diese zukunftsbezogenen Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen und sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden. Hinsichtlich solcher zukunftsbezogenen Aussagen kann keine Garantie und keine Haftung für den Eintritt der genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse übernommen werden. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten Risiken und Unwägbarkeiten, die sich dem Einfluss des Unternehmens entziehen und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Unbeschadet rechtlicher Bestimmungen zur Korrektur von Prognosen übernehmen wir keine Verpflichtung, die in dieser Meldung gemachten zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren. Alle wichtigen Finanztermine entnehmen Sie bitte unserer Unternehmenswebseite www.draeger.com unter Investoren / Finanzkalender.
















01.10.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de













Sprache: Deutsch
Unternehmen: Drägerwerk AG & Co. KGaA

Moislinger Allee 53-55

23542 Lübeck

Deutschland
Internet: www.draeger.com





 
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