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06.Juli 2020 19:35 Uhr

Energiekontor AG, WKN 531350, ISIN

[ Aktienkurs Energiekontor AG | Weitere Meldungen zur Energiekontor AG ]





DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Energiekontor AG


/ Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbin-dung mit Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052






Energiekontor AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation








06.07.2020 / 19:35



Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Das von der Energiekontor AG am 6. Juli 2020 per ad hoc-Mitteilung angekündigte Aktienrückkaufprogramm beginnt am 7. Juli 2020 und soll spätestens am 30. Juni 2021 beendet werden. Ein Wertpapierhaus bzw. Kreditinstitut wird beauftragt, maximal bis zu Stück 300.000 Aktien der Gesellschaft zurückzukaufen, wobei jedoch der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien bzw. auf einen Gesamtkaufpreis von EUR 9.000.000 begrenzt ist. Die erworbenen Aktien sollen zu allen rechtlich zulässigen Zwecken verwendet werden. Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 eingeräumten Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch.

Das Wertpapierhaus bzw. Kreditinstitut wurde beauftragt, die Aktien ausschließlich an der Börse unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft zurückzukaufen. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat mit dem Wertpapierhaus jederzeit zu beenden und ein anderes Wertpapierhaus oder eine Investmentbank zu beauftragen, bleibt unberührt. Der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung eines öffentlichen Angebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts im Einklang mit der Marktmissbrauchsverordnung und Art. 2 bis 4 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen. Das Kreditinstitut darf hiernach an einem Tag zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.



Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Artikels 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des 7. Handelstags nach deren Ausführung bekanntgegeben und unter anderem auf der Webseite der Gesellschaft unter https://www.energiekontor.de/investor-relations/aktienrueckkauf.html veröffentlicht.



Energiekontor AG



Der Vorstand
















06.07.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de













Sprache: Deutsch
Unternehmen: Energiekontor AG

Mary-Somerville-Straße 5

28359 Bremen

Deutschland
Internet: www.energiekontor.de





 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service





1087477  06.07.2020 



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Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.