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14.Januar 2020 18:42 Uhr

Godewind Immobilien AG , ISIN: DE000A2G8XX3





DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Godewind Immobilien AG


/ Godewind Immobilien AG: Erwerb eigener Aktien






Godewind Immobilien AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation








14.01.2020 / 18:42



Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.






Bekanntmachung nach Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)

Erwerb eigener Aktien

Frankfurt am Main, den 14. Januar 2020 - Der Vorstand der Godewind Immobilien AG, Frankfurt am Main (ISIN DE000A2G8XX3) ('Gesellschaft'), hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm aufzulegen und durchzuführen. Im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms sollen bis zu 1.762.500 Aktien der Gesellschaft (das entspricht rund 1,62 % des Grundkapitals) zurückgekauft werden. Das maximale Volumen des Aktienrückkaufprogramms (Anschaffungskosten ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt insgesamt ca. EUR 8,46 Mio. (auf Basis des Schlusskurses vom 14. Januar 2020 in Höhe von EUR 4,80). Der Rückkauf wird ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) erfolgen.


Mit dem Rückkaufprogramm macht die Gesellschaft teilweise von der durch die ordentliche Hauptversammlung am 6. August 2019 erteilten Ermächtigung Gebrauch, nach der bis zum 5. August 2024 Aktien in Höhe von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft erworben werden dürfen. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf bei einem Erwerb über die Börse den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) nicht mehr als 10 % überschreiten und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Von der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft hält bereits 1.500.000 eigene Aktien.


Für die Verwendung der zurückgekauften Aktien kommen alle nach der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. August 2019 zulässigen Zwecke in Betracht, einschließlich der Veräußerung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre (a) gegen Barzahlung, sofern der Preis, zu dem die Aktien veräußert werden, den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) nicht wesentlich unterschreitet, und (b) gegen Sachleistung; die Aktien können auch eingezogen werden.


Der Rückkauf wird in einem Zeitraum vom 16. Januar 2020 (erster möglicher Erwerbstag) bis zum 30. April 2020 (letzter möglicher Erwerbstag) durchgeführt werden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit zu unterbrechen, einzustellen oder nach Ablauf des letzten möglichen Erwerbstags aufgrund einer neuen Beschlussfassung und entsprechender Ankündigung auch darüber hinaus fortzusetzen.


Der Aktienrückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts abgewickelt, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das beauftragte Kreditinstitut hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, die Rückkäufe in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. August 2019, der sog. 'Safe Harbour'-Regelungen gemäß Art. 5 Abs. 1 und 3 MAR in Verbindung mit Art. 2 bis Art. 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 ('Delegierte VO') abzuwickeln.


Entsprechend der Delegierten VO darf unter anderem kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt und zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der Delegierten VO dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.


Informationen zu den mit dem Rückkauf zusammenhängenden Geschäften werden entsprechend Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten VO spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden. Darüber hinaus wird die Gesellschaft entsprechend Art. 2 Abs. 3 der Delegierten VO die bekannt gegebenen Geschäfte auf ihrer Website (https://www.godewind-ag.com) in der Rubrik 'Investoren' im Bereich 'Aktien' unter dem Menüpunkt 'Aktienrückkauf' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.


















14.01.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de











Sprache: Deutsch
Unternehmen: Godewind Immobilien AG

Taunusanlage 8

60329 Frankfurt am Main

Deutschland





 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service





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Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.