News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
24.04. 14:35 vor 1 Stunde
Leef Blattwerk GmbH
LEEF erhält Patent auf Versiegelungslösung
24.04. 14:15 vor 1 Stunde
Highlight Communications AG
EQS-News: Highlight-Gruppe veröffentlicht Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2023
24.04. 14:00 vor 1 Stunde
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
EQS-News: SAP, METRO, BASF und Co. präsentieren sich im Rahmen der SdK-Anlegerforen
24.04. 13:42 vor 2 Stunden
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung
EQS-News: HOWOGE erwirbt rund 4.500 Wohnungen und sichert Grundstücksreserven für die Errichtung von kommunalem Wohnraum
24.04. 11:24 vor 4 Stunden
LEHNER INVESTMENTS AG
EQS-News: LEHNER INVESTMENTS AG - Neuer Vorstand, Wechsel im Aufsichtsrat
24.04. 08:45 vor 7 Stunden
The Grounds Real Estate Development AG
EQS-News: The Grounds meldet Verkauf aller Wohnungen ihres Projekts ?Maggie? in Berlin-Lichtenberg
In allen Meldungen suchen

28.Januar 2020 10:06 Uhr

IFA Hotel & Touristik AG, WKN 613120, ISIN

[ Aktienkurs IFA Hotel & Touristik AG | Weitere Meldungen zur IFA Hotel & Touristik AG ]





DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: IFA Hotel & Touristik AG


/ Vorstand beschließt Verlängerung des laufenden Aktienrückkaufprogramms






IFA Hotel & Touristik AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation








28.01.2020 / 10:06



Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052/Vorstand beschließt Verlängerung des laufenden Aktienrückkaufprogramms



Duisburg, 28.01.2020. Wie mit Bekanntmachungen nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 vom 28. November 2019 und 3. Dezember 2019 bekannt gemacht, hat der Vorstand der IFA Hotel & Touristik AG (ISIN DE0006131204) am 28. November 2019 beschlossen, eigene Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu erwerben. Der Erwerb erfolgt zum Zwecke der Einziehung und Kapitalherabsetzung. Der Aktienrückkauf war auf den Zeitraum vom 9. Dezember 2019 bis spätestens zum 31. Januar 2020 befristet.



Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik AG hat am 22. Januar 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 27. Januar 2020 beschlossen, den bis 31. Januar 2020 befristeten Zeitraum für den Aktienrückkauf unter Beibehaltung der festgelegten maximalen Gesamtanzahl von 37.500 eigenen Aktien, des Aktienhöchstpreises von EUR 8,00 und des Gesamtkaufpreises von EUR 300.000,00 bis spätestens 24. April 2020 zu verlängern. Auf diese Gesamthöchstvolumina werden während des seit dem 9. Dezember 2019 laufenden Rückkaufprogramms bereits erworbene eigene Aktien und deren Erwerbspreise (vor Kosten) angerechnet.



Im Übrigen gelten die inhaltlichen Vorgaben des Rückkaufprogramms, wie es der Vorstand ursprünglich am 28. November 2019 beschlossen hat, fort. Das Rückkaufprogramm wird weiterhin von einem Kreditinstitut durchgeführt werden, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft treffen wird. Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstitutes nehmen. Das Kreditinstitut ist insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten. Der Rückkauf wird weiterhin ausschließlich über die Börse erfolgen.



Der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den an dem Börsentag, an dem der Abschluss des schuldrechtlichen Geschäfts erfolgt, durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenpreis der IFA-Aktie im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 5 % überschreiten und um nicht mehr als 5 % unterschreiten.



Die Aktien der Gesellschaft werden zudem im Einklang mit Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien der Gesellschaft nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt.



Darüber hinaus wird die Gesellschaft an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.



Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden. Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden auch weiterhin spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Gesellschaft die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website www.lopesan.com im Bereich 'unternehmen/finanzinformationen-ifa/Aktienrückkaufprogramm' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.



Aktuell hält die Gesellschaft 123.058 eigene Aktien. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von ca. 0,25 %.Hiervon stammen 7.308 eigene Aktien aus dem gegenwärtig laufenden Aktienrückkaufprogramm (Stand: 27. Januar 2020), für deren Erwerb ein Gesamtkaufpreis in Höhe von EUR 47.749,55 aufgewendet worden ist.



Duisburg, den 28. Januar 2020



IFA Hotel & Touristik AG

Der Vorstand
















28.01.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de













Sprache: Deutsch
Unternehmen: IFA Hotel & Touristik AG

Düsseldorferstr. 50

47051 Duisburg

Deutschland
Internet: www.lopesan.com





 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service





962255  28.01.2020 



fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=962255&application_name=news&site_id=mastertraders
Weitere aktuelle Meldungen zur IFA Hotel & Touristik AG
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.