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29.März 2021 12:58 Uhr

Wacker Neuson SE, WKN WACK01, ISIN DE000WACK012

[ Aktienkurs Wacker Neuson SE | Weitere Meldungen zur Wacker Neuson SE ]





DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Wacker Neuson SE


/ Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052






Wacker Neuson SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation








29.03.2021 / 12:58



Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

München, 29. März 2021 - Der Vorstand der Wacker Neuson SE (ISIN: DE000WACK012) (die "Gesellschaft") hat am 18. März 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu EUR 53 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) aufzulegen ("Aktienrückkaufprogramm 2021").



Das Aktienrückkaufprogramm 2021 folgt der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Mai 2017, wonach eigene Aktien der Gesellschaft über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen erworben werden können.



Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2021 können im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 30. April 2022 insgesamt bis zu 2.454.900 eigene Aktien der Gesellschaft zurückgekauft werden. Als größtmöglichen Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) hat der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, den Betrag von EUR 53 Mio. zugewiesen.



Der Aktienrückkauf wird nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchgeführt.



Die auf diesem Weg erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft sollen für nach der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 zulässige Zwecke verwendet werden.



Die Aktien werden ausschließlich über die Börse zurückgekauft. Der Aktienrückkauf kann an allen Handelsplätzen erfolgen, an denen die Aktie der Gesellschaft gehandelt wird, insbesondere also im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse.



Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Mai 2017 darf bei einem Erwerb der Aktien der Gesellschaft über die Börse der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) den volumengewichteten Durchschnitt der Schlusskurse einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei (3) Börsenhandelstagen vor dem Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2021 dürfen zudem nach Maßgabe von Art. 3 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Ferner dürfen nach Maßgabe von Art. 3 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 je Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden.



Der Aktienrückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durch ein Kreditinstitut erfolgen, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem auch dazu verpflichtet, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 und die in dem Aktienrückkaufprogramm 2021 enthaltenen Vorgaben einzuhalten.



Das Aktienrückkaufprogramm 2021 kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und auch wiederaufgenommen werden.



Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2021 zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden.



Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.wackerneusongroup.com) im Bereich 'Investor Relations' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
















29.03.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de













Sprache: Deutsch
Unternehmen: Wacker Neuson SE

Preußenstr. 41

80809 München

Deutschland
Internet: www.wackerneusongroup.com





 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service





1179296  29.03.2021 



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