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09.Juli 2020 15:05 Uhr

DVS TECHNOLOGY AG , ISIN: DE0005538607





DGAP-News: DVS TECHNOLOGY AG


/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung






DVS TECHNOLOGY AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.08.2020 in Dietzenbach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG








09.07.2020 / 15:05



Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.











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DVS TECHNOLOGY AG
Dietzenbach







- ISIN DE 0005538607 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre herzlich zu der am Mittwoch, den 19. August 2020, um 13.00 Uhr im Hotel Sonnenhof, Otto-Hahn-Straße 7, 63128 Dietzenbach, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.



Tagesordnung












1.


Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der DVS TECHNOLOGY AG zum 31. Dezember
2019, des Konzernlageberichts der DVS TECHNOLOGY AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019



Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der DVS TECHNOLOGY AG, Johannes-Gutenberg-Str. 1, 63128 Dietzenbach,
eingesehen werden. Auf Verlangen werden sie jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Sie werden der Hauptversammlung
zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss
bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem
Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.


2.


Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.


3.


Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.


4.


Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020


Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Dornbach Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Bad Homburg,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.


5.


Wahl von fünf neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats


Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Herr Peter Heinz, Herr Meinert Hahnemann, Herr Günter Rothenberger, Herr Dr. Steen
Rothenberger und Herr Dr. Sven Rothenberger enden mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2019 beschließt. Die Herren sind zu einer erneuten Kandidatur bereit. Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§
96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) und § 8 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von den Aktionären zu wählenden
Aufsichtsratsmitgliedern. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden.


Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:














a.

Herr Peter Heinz, Unternehmensberater, wohnhaft in Frankfurt am Main, wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt.


b.

Herr Meinert Hahnemann, Berater, wohnhaft in Stuttgart, wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt.


c.

Herr Günter Rothenberger, Geschäftsführer der Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH, wohnhaft in Bad Homburg v.d.H., wird
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats
der Gesellschaft gewählt.


d.

Herr Dr. Steen Rothenberger, Geschäftsführer der ROTHENBERGER 4 x S Vermögensverwaltung GmbH, wohnhaft in Bad Homburg v.d.H.,
wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, zum Mitglied
des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt.


e.

Herr Dr. Sven Rothenberger, Vorstandsvorsitzender der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, wohnhaft in Bad
Homburg v.d.H., wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt,
zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt.




Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte


Die Gesellschaft hat insgesamt 9.677.413 Stückaktien ausgegebenen, jede Aktie gewährt ein Stimmrecht, zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung sind 9.677.413 Stückaktien teilnahmeberechtigt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.



Teilnahme an der Hauptversammlung


Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden
und ihre Berechtigung nachweisen.


Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (29. Juli 2020,
0:00 Uhr) beziehen.


Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis Ablauf des 12.08.2020 unter folgender
Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:




 

DVS TECHNOLOGY AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
D-60261 Frankfurt am Main
Fax: +49 69 136 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com



Stimmrechtsvertretung


Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt
werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform.
§ 135 AktG bleibt unberührt. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG
gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, bitten wir, sich mit diesen Institutionen oder Personen
über mögliche Besonderheiten der Form der Vollmacht abzustimmen.



Anträge und Vorschläge von Aktionären


Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich zu richten an die






 

DVS TECHNOLOGY AG
Vorstandssekretariat
Johannes-Gutenberg-Str. 1
63128 Dietzenbach


 

Telefax: +49 6074 30 40 6 55
E-Mail: ir@dvs-technology.com



Sicherheitshinweise COVID-19


Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Informationen und besondere Regeln zum Gesundheitsschutz während der Hauptversammlung.
Die Informationen werden in dem Bereich Investor Relations unserer Homepage (www.dvs-technology.com) unter der Rubrik Hauptversammlungen
zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen werden sie jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt.



Informationen zum Datenschutz für Aktionäre


Die DVS TECHNOLOGY AG verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären
die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die
Verarbeitung ist die DVS TECHNOLOGY AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist - ab dem 25. Mai
2018 - Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die DVS TECHNOLOGY AG
verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung
der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der
DVS TECHNOLOGY AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen
Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. Sie haben unter den gesetzlichen
Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich
der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können
Sie gegenüber der DVS TECHNOLOGY AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse


datenschutz@dvs-technology.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:


DVS TECHNOLOGY AG
Datenschutz
Johannes-Gutenberg-Str. 1
63128 Dietzenbach


Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.


Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:


DVS TECHNOLOGY AG
Ahmed Ghaleb
Johannes-Gutenberg-Str. 1
63128 Dietzenbach
E-Mail: datenschutz@dvs-technology.com


 



Dietzenbach, im Juli 2020


DVS TECHNOLOGY AG


Der Vorstand



















09.07.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



















Sprache: Deutsch
Unternehmen: DVS TECHNOLOGY AG

Johannes-Gutenberg-Str. 1

63128 Dietzenbach

Deutschland
E-Mail: IR@dvs-technology.com
Internet: http://www.dvs-technology.com
ISIN: DE0005538607
WKN: 553860





 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service





1090251  09.07.2020 



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