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10.Juli 2020 15:05 Uhr

Turbon AG , ISIN: DE0007504508





DGAP-News: Turbon AG


/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung






Turbon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.08.2020 in Wuppertal (virtuell) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG








10.07.2020 / 15:05



Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.











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Turbon AG
Hattingen
- Wertpapier-Kenn-Nummer 750450 -



Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung 2020
am Freitag, den 21. August 2020, 11:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), ein.



Diese Hauptversammlung wird gemäß Artikel 2 § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im
Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (nachfolgend 'COVID-19-Gesetz') als virtuelle Hauptversammlung abgehalten. Eine
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten ist
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in diesem Jahr nicht möglich.



Die Übertragung im Internet erfolgt in einem passwortgeschützten Aktionärs-Portal, welches über folgende Internetseite erreicht
werden kann:



http://www.turbon.de/hv



Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft werden die virtuelle Hauptversammlung in Wuppertal durchführen.




I. Tagesordnung












1.


Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Turbon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie
des zusammengefassten Lageberichts für die Turbon AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a
und 315a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019



Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht erforderlich. Der Aufsichtsrat hat
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz
1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt.


2.


Entlastung des Vorstandes


Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des Vorstandes soll im Wege der Einzelentlastung abgestimmt
werden.


Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,










a)

dem amtierenden Mitglied des Vorstandes Holger Brückmann-Turbon für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen,


b)

dem amtierenden Mitglied des Vorstandes Simon McCouaig für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen,


und


c)

dem ausgeschiedenen Mitglied des Vorstandes Michael Pages für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2019 die Entlastung zu verweigern.



3.


Entlastung des Aufsichtsrates


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.


4.


Beschlussfassung über Änderung der Satzung


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:


§ 3 der Satzung wird geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:






'§ 3 Gegenstand des Unternehmens








 


Gegenstand des Unternehmens ist die Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holdinggesellschaft, insbesondere das Halten und die
Verwaltung von Beteiligungen an oder die Leitung von in- und ausländischen Unternehmen sowie die Erbringung von Beratungs-
und Managementdienstleistungen.



 


Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten, sich bei anderen in- und ausländischen
Unternehmen zu beteiligen, solche Unternehmen zu erwerben und zu gründen sowie alle Geschäfte einzugehen, die geeignet sind,
den Gesellschaftszweck zu fördern.'




5.


Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020


Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Märkische Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bochum,
als Abschlussprüferin und Konzernabschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.


Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden gemäß der EU-Abschlussprüferverordnung
keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten
Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten.



II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte


Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 3.294.903 Aktien mit ebenso vielen Stimmrechten.
Die Gesellschaft hält davon im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.



III. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung


Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die diesjährige Hauptversammlung der
Gesellschaft gemäß Artikel 2 § 1 Absatz 1, Absatz 2 des COVID-19-Gesetzes ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Die Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats, der Mitglieder des Vorstands, der Stimmrechtsvertreter sowie der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats
in Wuppertal, statt. Ein mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragter Notar wird dort ebenfalls anwesend sein.
Aufgrund der Durchführung der Hauptversammlung in Form einer virtuellen Hauptversammlung ist eine physische Teilnahme der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Versammlung nicht
möglich.


Die virtuelle Hauptversammlung wird am 21. August 2020 ab 11.00 Uhr (MESZ) über das passwortgeschützte internetbasierte Aktionärs-Portal ('HV-Aktionärsportal') unter


http://www.turbon.de/hv
 

übertragen. Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden.
Den für den Online-Zugang erforderlichen Internet-Zugangscode erhalten sie mit ihrer Zugangskarte.


Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes
führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die Hauptversammlung wird
vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre wird über elektronische Kommunikation
(Briefwahl), Vollmachtserteilung durch entsprechende Bevollmächtigung und Weisung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
in dem nachfolgend angegebenen Umfang ermöglicht. Den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation
eingeräumt und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung erheben.



Wir bitten unsere Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des
Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.











1.


Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts


Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich rechtzeitig angemeldet haben. Dabei hat sich der Nachweis des Anteilsbesitzes auf den Beginn des 21. Tages vor der
Versammlung zu beziehen und muss mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, soweit der Vorstand keine kürzere
Frist vorsieht. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft daher spätestens am Freitag, 14. August 2020, 24.00 Uhr (MESZ), unter der nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse








 

Turbon AG
c/o Commerzbank AG
GS-BM General Meetings
60261 Frankfurt am Main


 

Telefax: +49 (0)69 136 263 51
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com



zugegangen sein, und die Aktionäre müssen der Gesellschaft gegenüber den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht
haben, dass sie zu Beginn des Freitags, 31. Juli 2020, 0.00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) Aktionär der Gesellschaft waren. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein durch das depotführende
Institut erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen
der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.


Nach Eingang von Anmeldung und Berechtigungsnachweis bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse, Telefaxnummer
oder E-Mail-Adresse erhalten die angemeldeten Aktionäre sogenannte Zugangskarten, auf denen die Zahl ihrer Stimmen verzeichnet
und die erforderlichen Log-In-Daten (Zugangskartennummer und PIN) für das HV-Aktionärsportal abgedruckt sind. Der Zugang zu dem HV-Aktionärsportal erfolgt über die folgende Internetseite:






http://www.turbon.de/hv


2.


Bedeutung des Nachweisstichtags


Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere des Stimmrechts im Rahmen der diesjährigen
virtuellen Hauptversammlung, als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Ausübung
von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz
des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur
Gesellschaft keine Bedeutung für die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes
gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben, können
aus diesen Aktien für diese diesjährige virtuelle Hauptversammlung keine Rechte als Aktionär, insbesondere kein Stimmrecht
herleiten. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Diese richtet sich danach, wer zum Ablauf
des Tages der Hauptversammlung Eigentümer der Aktien ist.


3.


Stimmabgabe durch Briefwahl


Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl ausüben. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der
fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.


Per Briefwahl abzugebende Stimmen können über das HV-Aktionärsportal über das Internet oder unter Verwendung des hierfür auf den Zugangskarten vorgesehenen und auf der Internetseite der Gesellschaft
unter






http://www.turbon.de/hv


zur Verfügung gestellten Briefwahlformulars abgegeben werden.


Die Stimmabgabe mittels Briefwahl über das HV-Aktionärsportal muss spätestens bis zum Ende der Abstimmung auf der Hauptversammlung vollständig erfolgt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist
auch ein Widerruf oder eine Änderung der Stimmabgabe möglich. Um die Briefwahl per Internet vornehmen zu können, bedarf es
der Zugangskarte, auf der die erforderlichen Log-In-Daten (Zugangskartennummer und PIN) abgedruckt sind. Der Zugang zu dem
HV-Aktionärsportal erfolgt über die folgende Internetseite:






http://www.turbon.de/hv


Die mittels des Briefwahlformulars abgegebenen Stimmen müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens Donnerstag, den
20. August 2020, 18.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter folgender Postadresse, per Telefax unter der untenstehenden Telefaxnummer oder elektronisch unter
der nachfolgenden E-Mail-Adresse eingegangen sein:








 

Turbon AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Straße 4a
70565 Stuttgart


 

Telefax: +49 (0)711 234 318 33
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de



Für einen Widerruf der Stimmabgabe durch Briefwahl gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung der
Stimmabgabe und zu den Fristen entsprechend.


Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Briefwahlstimmen ein und ist nicht erkennbar, welche
zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die über das HV-Aktionärsportal abgegebenen Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen
Erklärungen, danach die per Telefax übersandten Erklärungen und zuletzt auf dem Postweg übersandte Erklärungen berücksichtigt.
Gehen sowohl Briefwahlstimmen als auch Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ein, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.


Auch Bevollmächtigte, einschließlich Intermediären, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberatern gemäß § 13a AktG sowie
diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Personen, können sich der Briefwahl bedienen.


4.


Vertretung durch Dritte, Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft



Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung


Aktionäre können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen
Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen.
Auch im Falle der Vertretung des Aktionärs sind die fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und darüber hinaus der rechtzeitige
Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend beschrieben erforderlich. Der Bevollmächtigte darf die Rechte des Aktionärs jedoch
ebenfalls nur im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung einer Vollmacht (auch an die Stimmrechtsvertreter) wie in diesen
Teilnahmebedingungen angegeben ausüben.


Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.


Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß
§ 134 Absatz 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Ein
Vollmachtsformular, das hierfür verwendet werden kann, findet sich auf den den Aktionären zugesandten Zugangskarten und steht
unter






http://www.turbon.de/hv


zum Download zur Verfügung. Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre,
Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserteilung vom Bevollmächtigten
nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserteilung muss vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung
verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der
Vollmacht abstimmen.


Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises
einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht die nachstehend genannte Adresse zur
Verfügung:








 

Turbon AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Straße 4a
70565 Stuttgart


 

Telefax: +49 (0)711 234 318 33
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de



Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft unter






http://www.turbon.de/hv


zusätzlich das HV-Aktionärsportal an. Durch Verwendung des HV-Aktionärsportals und Eingabe von Vor- und Nachnamen und Wohnort des Bevollmächtigten erklärt
der Bevollmächtigte, dass er ordnungsgemäß bevollmächtigt wurde.



Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft


Daneben bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
in der Hauptversammlung vertreten zu lassen.


Die Vollmachten können schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder sonst in Textform erteilt werden (siehe Adressdaten unten).
Im Falle der Übermittlung per E-Mail muss das der Zugangskarte beigefügte und entsprechend ausgefüllte Vollmachts- und Weisungsformular
in elektronischer Form als Anlage (ausschließlich als 'PDF'- oder 'TIF'-Datei) übermittelt werden. Auch im Fall einer Bevollmächtigung
der Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Aktienbesitzes in der oben beschriebenen
Form erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Stimmrechtsvertretung zur Verfügung.
Es ist zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine Anträge oder Fragen für die Aktionäre stellen oder
Widersprüche erklären. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind durch Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu den
Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den Weisungen des Aktionärs auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung
des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, enthalten
sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme.


Ein Formular, das zur Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann,
findet sich auf den den Aktionären übersandten Zugangskarten und steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter






http://www.turbon.de/hv


zum Download zur Verfügung.


Die Vollmacht und die Weisungen für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen aus organisatorischen Gründen
bis Donnerstag, den 20. August 2020, 18.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein:








 

Turbon AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Straße 4a
70565 Stuttgart


 

Telefax: +49 (0)711 234 318 33
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de



Alternativ können die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch über das HV-Aktionärsportal bevollmächtigt werden. Über das Aktionärsportal erteilte Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft bestellten
Stimmrechtsvertreter müssen bis zum Ende der Abstimmung in der Hauptversammlung vollständig erteilt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt
ist auch ein Widerruf der Vollmachten oder eine Änderung von Weisungen möglich. Um das HV-Aktionärsportal zu nutzen, bedarf
es der auf der Zugangskarte abgedruckten erforderlichen Log-In-Daten (Zugangskartennummer und PIN). Den Zugang erhalten die
Aktionäre über die folgende Internetseite:






http://www.turbon.de/hv


Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die über das HV-Aktionärsportal
abgegebenen Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen, danach die per Telefax übersandten Erklärungen und
zuletzt auf dem Postweg übersandte Erklärungen berücksichtigt. Gehen sowohl Briefwahlstimmen als auch Vollmachten und Weisungen
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ein, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.



IV. Weitere Rechte der Aktionäre


Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen den Aktionären unter anderem die folgenden Rechte zu:












1.


Anfragen, Gegenanträge sowie Wahlvorschläge von Aktionären


Eine Abschrift der zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen wird den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt. Darüber
hinaus stehen diese Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter






http://www.turbon.de/hv


zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit.


Wenn ein Aktionär Anfragen zur Hauptversammlung hat oder Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
stellen oder Wahlvorschläge unterbreiten möchte, sind diese ausschließlich an folgende Adresse zu richten:








 

Turbon AG
Vorstand
Am Walzwerk 25
45527 Hattingen


 

Telefax: +49 (0)2324 567 9650
E-Mail: hv@turbon.de



Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des 6. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden den Aktionären nach näherer Maßgabe der §§ 126,
127 AktG unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse






http://www.turbon.de/hv


zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht rechtzeitig eingegangene Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorstehend genannten Internetadresse einsehbar sein.


Ein nach den §§ 126,?127 Aktiengesetz zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag wird im Rahmen der virtuellen
Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet
ist. Das Recht des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt.


2.


Recht auf Ergänzung der Tagesordnung


Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro (Letzteres
entspricht 159.433 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen
ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung,
also spätestens am 21. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehend genannten Adresse zugegangen sein:








 

Turbon AG
Vorstand
Am Walzwerk 25
45527 Hattingen


 

Telefax: +49 (0)2324 567 9650
E-Mail: hv@turbon.de



Die verlangenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber
einer ausreichenden Anzahl von Aktien sind (§ 122 Abs. 2 i. V. m. § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG sowie § 70 AktG) und dass sie diese
bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten. Auf die Fristberechnung ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.


Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter






http://www.turbon.de/hv


veröffentlicht.


3.


Auskunftsrecht


Jedem Aktionär ist grundsätzlich auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich sind und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.


Gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes ist aufgrund der Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten die Ausübung des Auskunftsrechts nicht im gewohnten Rahmen möglich.


Die Gesellschaft schafft allerdings gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes eine Fragemöglichkeit, bei der jeder
angemeldete Aktionär im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen an die Verwaltung richten kann. Um die Fragemöglichkeit
auszuüben, sind die Fragen hierfür unter Angabe des vollständigen Namens im HV-Aktionärsportal unter folgender Internetadresse einzugeben:






http://www.turbon.de/hv


Die Fragen müssen entsprechend der von Vorstand und Aufsichtsrat getroffenen Festlegung in Anwendung von Art. 2 § 1 Abs. 2
Nr. 3 in Verbindung mit Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 des COVID-19-Gesetzes spätestens bis zum 18. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft über das HV-Aktionärsportal eingehen.


Im Rahmen der Übertragung der Hauptversammlung wird die Verwaltung gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 des COVID-19-Gesetzes
nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen die bei der Gesellschaft fristgemäß eingegangenen Fragen beantworten.


4.


Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung


Aktionäre, die ihr Stimmrecht selbst oder über die Erteilung von Vollmachten ordnungsgemäß ausüben, haben die Möglichkeit,
im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen
sind der Gesellschaft ausschließlich über das HV-Aktionärsportal unter






http://www.turbon.de/hv


zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich. Der
die Hauptversammlung beurkundende Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über das Aktionärsportal
ermächtigt und wird selbst Zugang zu den eingegangenen Widersprüchen haben.


5.


Weitergehende Erläuterungen


Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG sowie
nach Artikel 2 § 1 des COVID-19-Gesetzes finden sich im Internet unter der Internetadresse:






http://www.turbon.de/hv



V. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft


Diese Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen sowie die weiteren in § 124a
AktG genannten Informationen und Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an bis zum Abschluss der Hauptversammlung
über die Internetseite der Gesellschaft unter


http://www.turbon.de/hv
 

eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter
dieser Internetadresse bekannt gegeben.



VI. Informationen zum Datenschutz


Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die
Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung
ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO.


Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von
der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich
sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene
Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
zur Verfügung gestellt.


Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. Jede Person,
deren Daten betroffen sind, hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung
nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse


datenschutz@turbon.de
 

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:






 

Turbon AG
Am Walzwerk 25
45527 Hattingen


 

Telefax: +49 (0)2324 567 9650


Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden.


 



Hattingen, im Juli 2020


Turbon AG


Der Vorstand



















10.07.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

























Sprache: Deutsch
Unternehmen: Turbon AG

Am Walzwerk 25

45527 Hattingen

Deutschland
Telefon: +49 2324 9773008
Fax: +49 2324 5679650
E-Mail: hv@turbon.de
Internet: http://www.turbon.de/hv
ISIN: DE0007504508
WKN: 750450
Börsen: Auslandsbörse(n) Düsseldorf, Berlin, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart





 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service





1091523  10.07.2020 



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Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.