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07.Juli 2020 11:30 Uhr

Citigroup Global Markets Limited , ISIN: DE000A2JNWZ9

DGAP-News: Citigroup Global Markets Limited: Hinweis vor der Stabilisierung





DGAP-News: Citigroup Global Markets Limited


/ Schlagwort(e): Sonstiges






Citigroup Global Markets Limited: Hinweis vor der Stabilisierung








07.07.2020 / 11:30




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




NICHT ZUR VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.



Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6 der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch ("Marktmissbrauchsverordnung") vom 16. April 2014 und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission und gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.



Die Citigroup Global Markets Limited ("Citigroup" oder "Stabilisierungsmanager") hat im Zusammenhang mit dem Börsengang und der Privatplatzierung der Brockhaus Capital Management AG, Frankfurt am Main, Deutschland (die "Gesellschaft"), die Funktion des Stabilisierungsmanagers übernommen und ist berechtigt, in dem Zeitraum, der voraussichtlich am 14. Juli 2020 (einschließlich) beginnt und spätestens 30 Kalendertage danach endet (d.h. am 14. August 2020 (einschließlich)) (der "Stabilisierungszeitraum") in Bezug auf die Aktien der Gesellschaft, die voraussichtlich am 10. Juli 2020 zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen werden (International Securities Identification Number (ISIN: DE000A2GSU42; deutsche Wertpapierkennnummer (WKN): A2GSU4), in dem nach Artikel 5 Absatz 4 der Marktmissbrauchsverordnung zulässigen Umfang Stabilisierungsmaßnahmen (die "Stabilisierungsmaßnahmen") durchzuführen. Der Platzierungspreis beträgt EUR 32.00 (der "Platzierungspreis").



Stabilisierungsmaßnahmen sind auf die Stützung des Marktpreises der Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums gerichtet, wenn die Wertpapiere unter Verkaufsdruck geraten, und sollen so den durch kurzfristige Anleger verursachten Verkaufsdruck mindern und für diese Wertpapiere geordnete Marktverhältnisse aufrechterhalten. Stabilisierungsmaßnahmen können dazu führen, dass der Marktpreis der Aktien höher ist, als es ohne solche Maßnahmen der Fall gewesen wäre. Des Weiteren kann sich vorübergehend ein Marktpreis auf einem Niveau ergeben, das nicht von Dauer ist. Zudem können Stabilisierungsmaßnahmen einen falschen oder irreführenden Eindruck über das Angebot der Aktien erzeugen. Der Stabilisierungsmanager kann Stabilisierungsmaßnahmen am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse vornehmen. Der Stabilisierungsmanager ist nicht zu Stabilisierungsmaßnahmen verpflichtet. Es kann daher nicht zugesichert werden, dass Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden. Stabilisierungsmaßnahmen müssen daher nicht zwingend erfolgen und können jederzeit ohne Vorankündigung wieder beendet werden.



Zusätzlich zu den im Rahmen einer Privatplatzierung angebotenen bis zu 3.125.000 neuen Aktien (die "Neue Aktien") der Gesellschaft können Anlegern bis zu 468.750 zusätzliche Aktien zugeteilt werden (die "Mehrzuteilung"). Im Zusammenhang mit einer möglichen Mehrzuteilung wurden dem Stabilisierungsmanager bis zu 468.750 Aktien aus dem Bestand eines veräußernden Aktionärs in Form eines kostenlosen Wertpapierdarlehens zur Verfügung gestellt; die Anzahl dieser Aktien wird 15% der endgültigen Anzahl der im Rahmen der Privatplatzierung platzierten Neuen Aktien nicht überschreiten.



In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft dem Stabilisierungsmanager mit dem alleinigen Zweck der Deckung möglicher Mehrzuteilungen eine Option eingeräumt, bis zu 468.750 Mehrzuteilungsaktien im Wege einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage (die "Greenshoe-Aktien") zum Platzierungspreis abzüglich vereinbarter Provisionen zu erwerben (die "Greenshoe-Option"). Der Stabilisierungsmanager kann die Greenshoe-Option bei einer oder mehreren Gelegenheiten ausüben. Die Greenshoe-Option endet 30 Kalendertage nach Aufnahme des Börsenhandels der Aktien und kann nur in dem Umfang, in dem Aktien im Wege der Mehrzuteilung platziert wurden, vorgenommen werden.



Während des Stabilisierungszeitraums gewährleistet der Stabilisierungsmanager die angemessene Bekanntgabe der Einzelheiten sämtlicher Stabilisierungsmaßnahmen spätestens am Ende des siebten Handelstags nach dem Tag der Ausführung dieser Maßnahmen. Der Stabilisierungsmanager wird auch sicherstellen, dass jede Ausübung der Greenshoe-Option zusammen mit allen erforderlichen Angaben offengelegt wird.



Nach Beendigung des Stabilisierungszeitraums wird innerhalb einer Woche in angemessener Weise bekanntgegeben, ob Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen wurden oder nicht, sowie über den Beginn und das Ende der Preisstabilisierungsmaßnahmen, das Datum, an dem die letzte Stabilisierungsmaßnahme vorgenommen wurde, die Preisspanne, innerhalb derer Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen wurden (für jedes Datum, an dem eine Stabilisierungsmaßnahme ergriffen wurde) und der Handelsplatz, an dem die etwaige Stabilisierungsmaßnahmen erfolgten.



Disclaimer



Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Diese Mitteilung ist nicht zur direkten oder indirekten Veröffentlichung oder Verteilung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan bestimmt.



Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in die oder in den Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht oder verteilt werden. Diese Mitteilung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten. Die Wertpapiere, auf die in dieser Mitteilung Bezug genommen wird, sind nicht, und werden nicht, gemäß dem US-amerikanischen Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, außer auf Basis des Vorliegens einer Ausnahme von der Registrierungspflicht. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, irgendeinen Teil der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten zu registrieren oder ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten durchzuführen. Derzeit ist in keiner Rechtsordnung ein öffentliches Angebot von Wertpapieren geplant.



Im Vereinigten Königreich ist diese Mitteilung nur an Personen gerichtet, die (i) qualifizierte Investoren im Sinne des Financial Services and Markets Act 2000 (in der jeweils gültigen Fassung) sowie gegebenenfalls einschlägiger Durchführungsmaßnahmen sind, und/oder (ii) sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden, und/oder (iii) professionelle Erfahrung mit Investmentangelegenheiten haben, die unter die Definition von "investment professionals" gemäß Artikel 19 (5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Verordnung") fallen, oder Personen sind, die unter Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies, unincorporated associations", etc.) oder die unter eine andere Ausnahme der Verordnung fallen (wobei alle Personen gemäß (i) bis (iii) zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder irgendeinem Teil ihres Inhalts handeln. Alle Investments und Investmentaktivitäten, auf die in dieser Mitteilung Bezug genommen wird, stehen nur Relevanten Personen zur Verfügung und werden nur mit Relevanten Personen abgewickelt.





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07.07.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Citigroup Global Markets Limited

33 Canada Square

E14 5LB London

Großbritannien
E-Mail: info@citigroup.com
ISIN: DE000A2JNWZ9
WKN: A2JNWZ
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1088185  07.07.2020 



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