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24.Januar 2020 11:49 Uhr

TLG IMMOBILIEN AG , ISIN: DE000A12B8Z4





DGAP-News: TLG IMMOBILIEN AG


/ Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Immobilien






Fusion: Ende der ersten Annahmefrist - TLG-Aktionäre nehmen Tauschangebot für Mehrheit der Aktien an








24.01.2020 / 11:49




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




NICHT ZUR WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE), IN ODER VON EINER JURISDIKTION, WO DIES EINEN VERSTOSS GEGEN DIE RELEVANTEN GESETZE DIESER JURISDIKTION DARSTELLEN WÜRDE.



Fusion: Ende der ersten Annahmefrist - TLG-Aktionäre nehmen Tauschangebot für Mehrheit der Aktien an



- 59,37 % der TLG-Aktien im Rahmen des Tauschangebots durch Aroundtown zum Ende der erste Annahmefrist am 21. Januar 2020 angedient



- Weitere Annahmefrist bis zum 7. Februar 2020 (Mitternacht)(MEZ) für Aktionäre, die das Angebot noch nicht angenommen haben



- Weitere Erhöhung der Annahmequote lässt zügigere Realisierung von Synergien erwarten



Berlin, 24. Januar 2020 - Aroundtown hat heute mitgeteilt, dass zum Ende der ersten Annahmefrist am 21. Januar 2020 die Aktionäre der TLG IMMOBILIEN AG ("TLG") das Tauschangebot von Aroundtown SA ("Aroundtown") für insgesamt 66.537.413 TLG-Aktien angenommen haben und damit den einvernehmlich vereinbarten Zusammenschluss beider Unternehmen durch Aktientausch befürworten. Eine weitere Erhöhung der Annahmequote im Rahmen der sich nun anschließenden weiteren Annahmefrist wird voraussichtlich dazu führen, dass die erwarteten Synergien schneller realisiert werden können.



Die derzeitige Annahmequote entspricht 59,37 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der TLG. Zudem ist Aroundtown Vertragspartei einer unwiderruflichen Annahmeverpflichtung mit der Ouram Holding S.à r.l. in Bezug auf einen zusätzlichen Anteil von 10,41% des Grundkapitals. TLG-Aktionäre, die das Angebot bisher noch nicht angenommen haben, haben weiterhin die Möglichkeit, ihre TLG-Aktien während der weiteren Annahmefrist, die vom 25. Januar 2020 bis zum 7. Februar 2020 um 24:00 Uhr (Mitternacht) (MEZ) läuft, anzudienen. Die endgültige Zahl der angedienten TLG-Aktien wird von Aroundtown nach dem Ablauf der weiteren Annahmefrist bekannt gegeben.



Das Tauschangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen mehr, da alle Bedingungen zum Zeitpunkt des Ablaufs der ersten Annahmefrist erfüllt sind.



Der Vorstand und der Aufsichtsrat der TLG begrüßen die hohe Annahme des Tauschangebots, da es ihre Überzeugung bestätigt, dass der Zusammenschluss mit Aroundtown ein enormes Wertschöpfungspotenzial für TLG-Aktionäre mit sich bringt. Indem TLG-Aktionäre ihre Aktien während der weiteren Annahmefrist in das Tauschangebot einreichen, haben sie noch immer die Möglichkeit, an den Vorteilen des Unternehmenszusammenschlusses teilzuhaben.



In der am 23. Dezember 2019 veröffentlichten gemeinsamen begründeten Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der TLG zu dem Schluss gekommen, dass das Angebot von Aroundtown in Höhe von 3,6 Aroundtown-Aktien pro TLG-Aktie eine angemessene Gegenleistung darstellt und haben den TLG-Aktionären empfohlen, das freiwillige öffentliche Umtauschangebot von Aroundtown anzunehmen.



Goldman Sachs, Kempen und UBS sind als Finanzberater und Sullivan & Cromwell als anwaltlicher Berater für die TLG tätig.



Die Veröffentlichungen der TLG im Zusammenhang mit dem Angebot stehen in deutscher Sprache und als unverbindliche englische Übersetzung unter https://ir.tlg.de/websites/tlg/German/3499/zusammenschluss-mit-aroundtown.html zur Verfügung.



 



Kontakt





Christoph Wilhelm

Unternehmenskommunikation


Telefon: +49 30 2470 6355

E-Mail: christoph.wilhelm@tlg.de
Oliver Sturhahn

Investor Relations


Telefon: +49 30 2470 6089

E-Mail: oliver.sturhahn@tlg.de

 

WICHTIGE HINWEISE



DIESE BEKANNTMACHUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM KAUF ODER TAUSCH NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM TAUSCH ODER KAUF VON AKTIEN DAR. DARÜBER HINAUS STELLT DIESE MITTEILUNG WEDER EIN ANGEBOT ZUM KAUF NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON AROUNDTOWN ODER TLG AKTIEN DAR. DIE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN UND WEITERE DAS ANGEBOT BETREFFENDE BESTIMMUNGEN WERDEN NACH GESTATTUNG DER VERÖFFENTLICHUNG DURCH DIE BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE MITGETEILT. DIE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN DES ÜBERNAHMEANGEBOTS WERDEN IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE DARGELEGT UND KÖNNEN, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, VON DEN HIER BESCHRIEBENEN BEDINGUNGEN UND ANDEREN ECKDATEN ABWEICHEN. INVESTOREN UND INHABERN VON TLG AKTIEN WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DIE ANGEBOTSUNTERLAGE SOWIE ALLE SONSTIGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT STEHENDEN BEKANNTMACHUNGEN ZU LESEN, SOBALD DIESE BEKANNT GEMACHT WORDEN SIND, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN WERDEN.



TLG AKTIONÄRE MIT WOHNSITZ IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ("VEREINIGTE STAATEN") SOLLTEN BEACHTEN, DASS DAS ÜBERNAHMEANGEBOT FÜR WERTPAPIERE EINER GESELLSCHAFT GEMACHT WIRD, DIE EINE AUSLÄNDISCHE PRIVATE EMITTENTIN IM SINNE VON RULE 3B-4 DES SECURITIES EXCHANGE ACT VON 1934 IN DER JEWEILS GÜLTIGEN FASSUNG (DER "EXCHANGE ACT") IST UND DEREN AKTIEN NICHT NACH SECTION 12 DES EXCHANGE ACT REGISTRIERT SIND. DAS ÜBERNAHMEANGEBOT WIRD GEGENÜBER DEN INHABERN VON TLG AKTIEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN IM RAHMEN EINER AUSNAHMEREGELUNG FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE ÜBERNAHMEANGEBOTE ABGEGEBEN. DIESE AUSNAHMEN ERMÖGLICHEN ES EINEM BIETER, BESTIMMTE MATERIELLE UND VERFAHRENSTECHNISCHE REGELN DES EXCHANGE ACT DER VEREINIGTEN STAATEN FÜR ÜBERNAHMEANGEBOTE ZU ERFÜLLEN, INDEM ER DIE GESETZE ODER PRAKTIKEN SEINES NATIONALEN RECHTS EINHÄLT, UND BEFREIEN DEN BIETER VON DER EINHALTUNG BESTIMMTER ANDERER SOLCHER REGELN DES EXCHANGE ACT. INFOLGEDESSEN UNTERLIEGT DAS ÜBERNAHMEANGEBOT GRUNDSÄTZLICH DEN OFFENLEGUNGSVORSCHRIFTEN UND ANDEREN VORSCHRIFTEN UND VERFAHREN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DIE SICH VON DENEN DER VEREINIGTEN STAATEN UNTERSCHEIDEN, INSBESONDERE IN BEZUG AUF RÜCKTRITTSRECHTE, ANGEBOTSZEITPLAN UND ABWICKLUNGSVERFAHREN. SOWEIT DAS ÜBERNAHMEANGEBOT DEN US-AMERIKANISCHEN WERTPAPIERGESETZEN UNTERLIEGT, GELTEN DIESE GESETZE NUR FÜR TLG AKTIONÄRE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN UND KEINE ANDERE PERSON HAT NACH DIESEN GESETZEN IRGENDWELCHE ANSPRÜCHE.



VORBEHALTLICH DER IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE BESCHRIEBENEN AUSNAHMEN SOWIE GEGEBENENFALLS VON DEN JEWEILIGEN AUFSICHTSBEHÖRDEN ZU ERTEILENDEN AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN WIRD WEDER MITTELBAR NOCH UNMITTELBAR EIN ÜBERNAHMEANGEBOT IN JENEN RECHTSORDNUNGEN UNTERBREITET WERDEN, IN DENEN DIES EINEN VERSTOß NACH DEM JEWEILIGEN RECHT DARSTELLEN WÜRDE.



NSBESONDERE DIE AROUNDTOWN AKTIEN, DIE ALS GEGENLEISTUNG AN DIE TLG AKTIONÄRE ÜBERTRAGEN WERDEN SOLLEN (DIE "ANGEBOTSAKTIEN"), WURDEN UND WERDEN NICHT NACH DEM UNITED STATES SECURITIES ACT VON 1933 IN DER JEWEILS GÜLTIGEN FASSUNG (DER "SECURITIES ACT") ODER NACH DEN WERTPAPIERGESETZEN EINES STAATES, BEZIRKS ODER EINEM ANDEREN RECHT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA REGISTRIERT. DIE ANGEBOTSAKTIEN DÜRFEN WEDER DIREKT NOCH INDIREKT TLG AKTIONÄREN MIT SITZ IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (DEN "US-AKTIONÄREN") ODER BEVOLLMÄCHTIGTEN, ERNANNTEN, TREUHÄNDERN, DEPOTBANKEN ODER ANDEREN PERSONEN, DIE FÜR RECHNUNG ODER ZUGUNSTEN VON US-AKTIONÄREN HANDELN, ANGEBOTEN, VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, ES SEI DENN, ES HANDELT SICH UM EINE ANWENDBARE AUSNAHME VON ODER IM RAHMEN EINER TRANSAKTION, DIE NICHT DEN REGISTRIERUNGSANFORDERUNGEN DES SECURITIES ACT UNTERLIEGT.



SOWEIT DIES NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG IST UND IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEUTSCHER MARKTPRAXIS ERFOLGT, KÖNNEN AROUNDTOWN ODER FÜR SIE TÄTIGE BROKER AUßERHALB DES ANGEBOTS VOR, WÄHREND ODER NACH ABLAUF DER ANNAHMEFRIST BZW. DER WEITEREN ANNAHMEFRIST UNMITTELBAR ODER MITTELBAR WERTPAPIERE VON TLG ERWERBEN BZW. ENTSPRECHENDE VEREINBARUNGEN ABSCHLIEßEN. DIES GILT IN GLEICHER WEISE FÜR ANDERE WERTPAPIERE, DIE EIN UNMITTELBARES WANDLUNGS- ODER UMTAUSCHRECHT IN BZW. EIN OPTIONSRECHT AUF TLG AKTIEN GEWÄHREN. DIESE ERWERBE KÖNNEN ÜBER DIE BÖRSE ZU MARKTPREISEN ODER AUßERHALB DER BÖRSE ZU AUSGEHANDELTEN KONDITIONEN ERFOLGEN. ALLE INFORMATIONEN ÜBER DIESE ERWERBE WERDEN VERÖFFENTLICHT, SOWEIT DIES NACH DEM RECHT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER EINER ANDEREN EINSCHLÄGIGEN RECHTSORDNUNG ERFORDERLICH IST, UND WERDEN AUF DER INTERNETSEITE VON AROUNDTOWN SA AUCH ALS UNVERBINDLICHE ENGLISCHE ÜBERSETZUNG ZUGÄNGLICH SEIN. SOWEIT INFORMATIONEN ÜBER SOLCHE ERWERBE ODER VEREINBARUNGEN ÜBER ERWERBE IN DEUTSCHLAND VERÖFFENTLICHT WERDEN, GELTEN DIESE INFORMATIONEN AUCH IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ALS ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICH.



SOWEIT IN DIESEM DOKUMENT ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN ENTHALTEN SIND, STELLEN DIESE KEINE TATSACHEN DAR UND SIND DURCH DIE WORTE "WERDEN", "ERWARTEN", "GLAUBEN", "SCHÄTZEN", "BEABSICHTIGEN", "ANSTREBEN", "DAVON AUSGEHEN" UND ÄHNLICHE WENDUNGEN GEKENNZEICHNET. DIESE AUSSAGEN BRINGEN ABSICHTEN, ANSICHTEN ODER GEGENWÄRTIGE ERWARTUNGEN UND ANNAHMEN DER TLG UND DER MIT IHR GEMEINSAM HANDELNDEN PERSONEN ZUM BEISPIEL HINSICHTLICH DER MÖGLICHEN FOLGEN DES ÜBERNAHMEANGEBOTS FÜR DIE TLG UND DIE VERBLEIBENDEN AKTIONÄRE DER TLG ODER ZUKÜNFTIGER FINANZERGEBNISSE DER TLG, ZUM AUSDRUCK. DIE ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN BERUHEN AUF GEGENWÄRTIGEN PLANUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND PROGNOSEN, WELCHE DIE TLG UND DIE MIT IHR GEMEINSAM HANDELNDEN PERSONEN NACH BESTEM WISSEN VORGENOMMEN HABEN, TREFFEN ABER KEINE AUSSAGE ÜBER IHRE ZUKÜNFTIGE RICHTIGKEIT. ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN UNTERLIEGEN RISIKEN UND UNGEWISSHEITEN, DIE MEIST NUR SCHWER VORHERZUSAGEN SIND UND GEWÖHNLICH NICHT IM EINFLUSSBEREICH DER TLG ODER DER MIT IHR GEMEINSAM HANDELNDEN PERSONEN LIEGEN. ES SOLLTE BERÜCKSICHTIGT WERDEN, DASS DIE TATSÄCHLICHEN ERGEBNISSE ODER FOLGEN ERHEBLICH VON DEN IN DEN ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN ANGEGEBENEN ODER ENTHALTENEN EREIGNISSEN ABWEICHEN KÖNNEN.



ÜBER DIE TLG IMMOBILIEN AG



Die börsennotierte TLG IMMOBILIEN AG besitzt und vermietet seit mehr als 25 Jahren Gewerbeimmobilien an ausgewählten deutschen Perspektivstandorten. Sie entwickelt ihr Portfolio kontinuierlich und aktiv wertschaffend durch gezielte Investitionen und ausgewählte Objektankäufe weiter. In ihrem Bestand befanden sich zum 30. September 2019 Immobilien im Wert von EUR 4,6 Mrd. Der bereinigte EPRA Net Asset Value je Aktie lag bei EUR 30,25 zum Stichtag. Das Portfolio umfasst Büroobjekte u. a. in Berlin, Dresden, Frankfurt am Main, Leipzig und Rostock. Darüber hinaus zählen ein regional diversifiziertes Portfolio aus Einzelhandelsimmobilien in perspektivreichen Mikrolagen mit dem Fokus der Nahversorgung sowie sieben innerstädtische Hotels zum Bestand. Die Objekte der TLG IMMOBILIEN AG zeichnen sich durch gute und sehr gute Lagen sowie langfristige Miet- und Pachtverträge aus. Ihre qualifizierten Mitarbeiter gewährleisten an den einzelnen Standorten eine hohe lokale Marktexpertise.



Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements der TLG IMMOBILIEN AG nach bestem Wissen erstellt wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass Umsatz, Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse der TLG IMMOBILIEN AG wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die TLG IMMOBILIEN AG übernimmt keine Haftung oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.
















24.01.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Fax: 030 - 2470 - 7337
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Internet: www.tlg.de
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WKN: A12B8Z
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange
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960469  24.01.2020 



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