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11.November 2020 10:00 Uhr

mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, WKN 665610, ISIN DE0006656101

[ Aktienkurs mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG | Weitere Meldungen zur mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG ]

DGAP-News: mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG: Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand





DGAP-News: mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG


/ Schlagwort(e): Sonstiges






mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG: Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand








11.11.2020 / 10:00




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Rasterfahndung



Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand der mwb Wertpapierhandelsbank AG



Im Rahmen der doch insgesamt recht umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen für die Pandemie-geplagten Wirtschaftsunternehmen hat die Bundesregierung den zwischenzeitlich auch recht bekannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) aus der Taufe gehoben. Dieser Fonds ist mit bis zu ? 600 Mrd. auch mit reichlich "Firepower" ausgestattet, um bei der Unterstützung der Volkswirtschaft und dem Schutz von gesunden Unternehmen und Arbeitsplätzen eine gute Rolle spielen zu können. Neben der Möglichkeit stiller Beteiligungen stehen auch Bürgschaften für Bankkredite und Unternehmensanleihen zur Verfügung.



Grundsätzlich ist das ein sinnvolles Vorgehen. So müssen die Banken bei den Bürgschaften für einen Teil der Kredite immer noch selbst haften und werden somit trotz der weitreichenden Risikoübernahmen durch den Fonds zu sorgfältiger Kontrolle gezwungen. Dies könnte aber die kurzfristige Kreditvergabe behindern.



Die Haftungssumme des WSF bei Bürgschaften für Anleihen von Unternehmen aus der Realwirtschaft erstreckt sich ebenfalls auf 90 % des Nominalbetrages. Dieser Sachverhalt klingt zunächst sehr positiv für Kapitalmarktinstrumente, die ansonsten regelmäßig unbesichert emittiert werden.

Anfänglich sollte die Unterstützung auf Finanzierungen oberhalb von ? 100 Mio. begrenzt sein - aber damit hätte man sicher einen großen Teil des Mittelstandes ausgeschlossen. Aufgrund der erfolgreichen Intervention des Interessenverbandes KMU konnte diese Schwelle glücklicherweise abgesenkt werden.



Doch wie verhält es sich in der Praxis? Bisher sind wenige Fälle überhaupt bekannt und aus dem kleineren Mittelstand war bisher auch (noch) nichts zu sehen. Nun geht eine Anleiheemission nicht von heute auf morgen und insofern heißt es abwarten. Trotzdem beschleicht uns langsam das Gefühl, dass auch die weiteren und erleichterten Regeln bisher viel zu eng gefasst sind, um eine Flut von Emissionen auszulösen. Natürlich haben wir Verständnis dafür, dass auch der Staat sein Geld gerne zurückbekommt bzw. behalten will. Auch, dass er dafür einen nicht unerheblichen Betrag berechnet, den der Emittent zusätzlich zum Kupon in der schwierigen Situation leisten muss.



Denn ein Unternehmen, das die Unterstützung durch den WSF sucht, muss zwei der nachfolgenden Kriterien erfüllen:

1. Bilanzsumme größer ? 43 Mio.,

2. Umsatzerlöse größer ? 50 Mio. und

3. mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.



Darüber hinaus darf der Antragsteller per Ende 2019 nicht als "Unternehmen in Schwierigkeiten" gewesen sein - ergo - vor dem Ausbruch der Pandemie muss es ein "wirtschaftlich gesundes" Geschäft gewesen sein. Das Volumen der Kapitalmaßnahme soll mindestens ? 5 Mio. betragen, aber maximal das Doppelte der Lohn- und Gehaltszahlungen incl. Sozialabgaben oder 25 % der Umsatzerlöse im Jahr 2019. Die Platzierung darf sich ausschließlich an institutionelle Anleger richten. Damit ist die Liquidität dieser Papiere selbst bei einer Einbeziehung in den Börsenhandel stark limitiert.



Weiterhin ist eine Ablösung oder unmittelbare Anschlussfinanzierung bestehender Kredite einschließlich bereits ausgegebener Anleihen ausgeschlossen. Als Verwendungszweck sollen nur Investitionen oder eine Betriebsmittelfinanzierung akzeptiert werden. Die Laufzeit der Anleihe kann bis zu 5 Jahre betragen. Viel weniger dürfte aufgrund der verbleibenden Fixkosten auch nicht besonders sinnvoll sein, es sei denn "es pressiert". Nun bindet sich der Emittent vorbehaltlich von Kündigungsklauseln aber über die Laufzeit der Anleihe - aus nachvollziehbaren Gründen - an ein Ausschüttungsverbot sowie an ein weitreichendes Verbot für Sondervergütungen an Organmitglieder und Geschäftsführer. Zusätzlich müssen alle weiteren Kreditlinien bis mindestens Ende 2022 festgeschrieben sein, so dass die Banken indirekt doch wieder mit ins Boot genommen werden müssen.


Das alle anderen verfügbaren Förderungen im Vorfeld bereits ausgenutzt sein müssen, dürfte nun auch keine Überraschung mehr darstellen. Im Rahmen der Antragstellung wird auch die Bedeutung des Unternehmens für die Wirtschaft Deutschlands, die Dringlichkeit, die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und den Wettbewerb und

dem Grundsatz des möglichst sparsamen und wirtschaftlichen Einsatzes der Mittel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds, berücksichtigt.



Wir mögen uns täuschen, aber man muss vermutlich Rasterfahndung betreiben, um eine Handvoll geeignete bzw. interessierte Emittenten zu finden. Das ist schade, denn natürlich ist so eine Situation geeignet, um Unternehmen an den Kapitalmarkt heranzuführen. Gerade in der jetzigen Situation besteht grundsätzlich die Chance, den Kapitalmarkt als guten und verlässlichen Partner zu positionieren.


Ob eine Rendite "etwas oberhalb der von Bundeswertpapieren" aufgrund der überschaubaren Liquidität realistisch ist, darf angezweifelt werden. Neue Investorenkreise für Mittelstandsanleihen wird man mit einem niedrigen Kupon vermutlich auch nicht anziehen. Hier wird für die geringe Liquidität trotz der Sicherheit vermutlich ein deutlicher Aufschlag anzusetzen sein. Denn nicht immer ist ein Investment "Buy & Hold", auch wenn sich das Papier "sicher" anfühlt.


Bei den jetzt vorliegenden Bedingungen in Verbindung mit der (bisher) engen Befristung für den Antrag bis zum 31.12.2020, ist zu befürchten, dass das Echo überschaubar bleibt. Wir nehmen im Markt bisher kein Interesse an diesen Maßnahmen wahr. Zumal mit der heutigen Meldung bezüglich der baldigen Verfügbarkeit eines Impfstoffes gegen Covid-19, die Bereitschaft für anderweitige Finanzierungen wieder zunehmen wird.


Dies ist aus den beschriebenen Gründen bedauerlich. Aber einen Vorteil gibt es dennoch: Denn mit jeder Aufweichung der Bedingungen besteht die Gefahr, Emittenten, die eben unter normalen Umständen schon grundsätzlich nicht kapitalmarktgeeignet sind, an den Markt gelockt werden. Und Zombies gibt es da draußen schon genug. Die brauchen wir am Anleihemarkt nicht.

 



Zu mwb:



Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassener Wertpapierdienstleister mit Niederlassungen in Gräfelfing bei München, Hamburg, Hannover, Frankfurt und Berlin. Das Unternehmen wurde 1993 gegründet. 1999 erfolgte der Börsengang. Heute ist die mwb-Aktie (ISIN DE0006656101, WKN 6656101) an der Börse München im Segment m:access notiert wie auch im Freiverkehr an den Börsen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg und Stuttgart. mwb ist in zwei Geschäftsbereichen aktiv: Wertpapierhandel und Corporates & Markets. Im Wertpapierhandel betreut mwb rund 38.000 Orderbücher für deutsche und internationale Wertpapiere. Dabei handelt es sich sowohl um Aktien als auch um festverzinsliche Wertpapiere und offene Investmentfonds. Damit ist mwb einer der größten Skontroführer in Deutschland.



Kontakt und weitere Informationen:



mwb Wertpapierhandelsbank AG

Kai Jordan

Kleine Johannisstrasse 4

D-20457 Hamburg

Tel: +49 40-360995-20

E-Mail: kjordan@mwbfairtrade.com



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