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25.November 2020 15:12 Uhr

SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB





DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB


/ Schlagwort(e): Rechtssache/Stellungnahme






SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: WIRECARD-Untersuchungsausschuss: Werden die EY-Prüfer die Aussage verweigern? Klägervertreter: Die Zivilprozesse werden die Klärung bringen








25.11.2020 / 15:12




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




WIRECARD-Untersuchungsausschuss: EY-Prüfer verweigern die Aussage

Klägervertreter: Die Zivilprozesse werden die Klärung bringen





Für morgen, den 26. November 2020, hat der Parlamentarische Untersuchungsausschluss EY-Mitarbeiter als Zeugen vorgeladen, die Jahresabschlüsse der WIRECARD AG geprüft haben. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss erhofft sich davon Antworten, wie der Bilanzbetrug bei der WIRECARD AG überhaupt möglich wurde und warum er so lange unentdeckt geblieben ist. WIRECARD-Insolvenzverwalter Jaffé hat die Prüfer ausdrücklich von der Schweigepflicht entbunden.

Die EY-Prüfer haben dennoch angekündigt, die Aussage in weiten Teilen zu verweigern. Die Prüfer berufen sich auf § 22 Abs. 2 des Gesetzes über Parlamentarische Untersuchungsausschüsse (PUAG). Nach dieser Vorschrift kann die Antwort auf Fragen verweigert werden, wenn dem Zeugen ansonsten die Gefahr droht, selbst mit weiteren Untersuchungen überzogen zu werden.


Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, Berlin: "Das Verhalten der EY-Prüfer ist skandalös. Es kann jetzt dazu kommen, dass die Vernehmung ähnlich unergiebig verläuft wie die Vernehmung von WIRECARD-Vorstand Markus Braun. Damit werden die Befugnisse des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses mit Füßen getreten. EY hat noch am 14. September in einem weltweit verteilten Kundenanschreiben hoch und heilig versprochen, jede Hilfe zur Aufklärung zu leisten und mit allen Behörden zu kooperieren. Man sieht: Auch das war wieder nur Schall und Rauch."



Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Berlin, der gemeinsam mit Dr. Liebscher bereits seit Juni 2020 eine Vielzahl von Schadensersatzklagen gegen EY eingereicht hat und weitere Klagen vorbereitet: "Wenn man sich die Tricks und Winkelzüge von EY anschaut, dann können wir froh sein, dass wir jedenfalls in den laufenden Zivilprozessen Angaben von EY erzwingen können. Wir haben Klagen mit sehr präzisen Vorwürfen eingereicht. Dagegen wird sich EY genauso präzise verteidigen müssen. In den Zivilprozessen wird es kein Vertuschen und keine Ausweichmanöver mehr geben."


Dr. Marc Liebscher und Dr. Wolfgang Schirp: "Aus dem Verhalten von EY wird noch eines deutlich: Die aktuellen Versuche des Gesetzgebers, das Recht der Wirtschaftsprüfer zu reformieren, gehen nicht weit genug. Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) ist zwar als Reaktion auf den Wirecard-Skandal gedacht. Das FISG zieht aber keine Lehren aus der mangelhaften Transparenz: Der Entwurf versäumt, die viel zu umfassende Verschwiegenheitspflicht der Abschlussprüfer modernen, internationalen Standards anzupassen. Deutschland bleibt damit hinter der internationalen Konkurrenz zurück und ermöglicht ein "weiteres Wirecard". Die derzeit geltenden, gesetzlichen Regelungen zur Verschwiegenheitspflicht von Abschlussprüfern gehen zu weit und lassen zu viel Auslegungsspielraum. Die Verschwiegenheitspflicht nach § 43 WPO, § 323 I 1 HGB und § 203 StGB, auf die IDW PS 210 Tz. 66 ausdrücklich hinweist, soll sogar für Angaben der Prüfer gegenüber der Staatsanwaltschaft gelten. Dies ist angesichts der im öffentlichen Aktionärsinteresse gründenden Funktion der Wirtschaftsprüfer unhaltbar.".



Für weitere Informationen stehen zur Verfügung:

Dr. Wolfgang Schirp, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, D - 10117 Berlin, Tel. 0049-30-3276170 und 0049-179-5320213, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com

Dr. Marc Liebscher, Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, Kurfürstendamm 102, D - 10711 Berlin, Tel.: 0049-30-88701617 und 0049-176-93150194, mail: marc.liebscher@gmx.net, URL: www.dr-spaeth.com
















25.11.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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