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30.Juni 2020 14:40 Uhr

Gerry Weber International AG , ISIN: DE000A255G36





DGAP Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen: Gerry Weber International AG


/ Veröffentlichung gemäß § 111c AktG






Gerry Weber International AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung








30.06.2020 / 14:40



Veröffentlichung einer Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




GERRY WEBER International AG



Halle (Westfalen)



Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen nach § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung



 



Der Aufsichtsrat der GERRY WEBER International AG (die "Gesellschaft") hat am 5. Juni 2020 einem Konzept zur finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft zugestimmt, das unter anderem Rechtsgeschäfte im Sinne des § 111b Abs. 1 AktG umfasst, an denen, neben anderen Parteien, zum einen die Gesellschaft und/oder Tochterunternehmen im Sinne des § 111c Abs. 4 AktG, namentlich die Gerry Weber Retail GmbH & Co. KG mit Sitz in Halle (Westfalen) und die Life-Style Fashion GmbH mit Sitz in Halle (Westfalen), und zum anderen die Robus SCSp SICAV-FIAR - Robus Recovery Fund II mit Sitz in Luxemburg, Luxemburg, und/oder die WBOX 2018-3 Ltd. mit Sitz in Grand Cayman, Cayman Islands, beteiligt sind. Sowohl die Robus SCSp SICAV-FIAR - Robus Recovery Fund II als auch die WBOX 2018-3 Ltd. hielten im Zeitpunkt der Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils 50 % der Aktien der Gesellschaft (die "Aktionäre").



Im Einzelnen umfasst das Konzept zur finanziellen Restrukturierung die folgenden Rechtsgeschäfte mit den Aktionären als nahestehenden Personen:



1. Abschluss einer Änderungsvereinbarung vom 1. Juni 2020 in Bezug auf



(i) die Revolving Credit Facility vom 18. September 2019, wodurch insbesondere die Kreditlinie von EUR 15 Mio. auf EUR 17,5 Mio. erhöht wurde,



(ii) den Senior Secured Loan vom 18. September 2019, insbesondere in Bezug auf die Festlegung der geplanten Gesamtziehung dieses Darlehens auf EUR 22,35 Mio., die Zustimmung zur Verwendung dieser Mittel auch für die Finanzierung der Gesellschaft und nicht allein zur Befriedigung von Insolvenzgläubigern, eine Änderung der Verzinsung des Darlehens sowie eine Anpassung der im Zusammenhang mit diesem Kreditvertrag von der Gesellschaft zu zahlenden sog. Upfront Fee, die nunmehr erst zum 30. Juni 2024 fällig wird und ausschließlich befriedigt wird, soweit der Gesellschaft dann Mittel aus dem sog. Refinanzierungsbetrag zur Verfügung stehen.



2. Vereinbarung zur Anpassung der gestellten Sicherheiten für die Ziehung und die Zinsen unter den vorstehend unter 1(i) und 1(ii) genannten Kreditverträgen an deren geänderte Fassung.



3. Änderung der in dem Insolvenzplan der Gerry Weber Retail GmbH & Co. KG vorgesehenen Treuhandvereinbarung vom 16. September 2019, die Regelungen zur Verwaltung einer für die Gläubiger unter dem Insolvenzplan treuhänderisch hinterlegten Geldsumme zum Gegenstand hat; die Änderungen der Treuhandvereinbarung sind technischer Natur und bilden Änderungen des vorstehend unter 1(ii) genannten Kreditvertrags ab, so dass ein wirtschaftlicher Wert nicht beziffert werden kann.



4. Änderung der in dem Insolvenzplan der Gesellschaft vorgesehenen Treuhandvereinbarung vom 16. September 2019, die Regelungen zur Verwaltung einer für die Gläubiger unter dem Insolvenzplan treuhänderisch hinterlegten Geldsumme zum Gegenstand hat; die Änderungen der Treuhandvereinbarung sind technischer Natur und bilden Änderungen des vorstehend unter 1(ii) genannten Kreditvertrags ab, so dass ein wirtschaftlicher Wert nicht beziffert werden kann.



5. Vollzug von Maßnahmen, die in dem Insolvenzplan der Gesellschaft vorgesehen sind und durch die neben einer Vielzahl von anderen Insolvenzgläubigern auch die Aktionäre einen wirtschaftlichen Vorteil erhalten:



(i) Begebung der Inhaberschuldverschreibungen (sogenannte Straight Bonds) an Insolvenzgläubiger der Gesellschaft in Höhe von EUR 30.127.500; nach Abzug der anteilig auf die Aktionäre entfallenden sog. Excess Liquidity Quote entfallen auf die Aktionäre Inhaberschuldverschreibungen mit einem Rückzahlungsbetrag in Höhe von insgesamt EUR 4.104.554,24; der Nennwert und der Rückzahlungsbetrag der an die Aktionäre begebenen Inhaberschuldverschreibungen bilden ab, dass auch die Aktionäre (neben einer Vielzahl von anderen Insolvenzgläubigern der Gesellschaft) zugestimmt haben, 14 % der nach dem Insolvenzplan der Gesellschaft an sie zu begebenden Inhaberschuldverschreibungen nicht zu begeben, sondern diesen Betrag bis zum 30. Juni 2024 zu stunden, wobei die Gesellschaft den ihr gestundeten Betrag ausschließlich befriedigen wird, soweit der Gesellschaft dann Mittel aus dem sog. Refinanzierungsbetrag zur Verfügung stehen, sowie



(ii) Zahlung der sog. Excess Liquidity Quote in Höhe von 2,025 % der Insolvenzforderungen in zwei Teilbeträgen im Juni und September 2020 in Höhe von insgesamt EUR 6.040.163,97; auf die Aktionäre entfällt davon ein Betrag in Höhe von insgesamt EUR 284.583,00; der an die Aktionäre zu zahlende Betrag der Excess Liquidity Quote bildet ab, dass auch die Aktionäre (neben einer Vielzahl von anderen Insolvenzgläubigern der Gesellschaft) zugestimmt haben, 55 % der Excess Liquidity Quote bis zum 30. Juni 2024 zu stunden, wobei die Gesellschaft den ihr gestundeten Betrag ausschließlich befriedigen wird, soweit der Gesellschaft dann Mittel aus dem sog. Refinanzierungsbetrag zur Verfügung stehen.



Halle (Westfalen) im Juni 2020



Der Vorstand
















30.06.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de













Sprache: Deutsch
Unternehmen: Gerry Weber International AG

Neulehenstraße 8

33790 Halle/Westfalen

Deutschland
Internet: http://group.gerryweber.com





 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service





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