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01.Juli 2022 10:10 Uhr

Frauenthal Holding AG , ISIN: AT0000762406

EQS-CMS: Frauenthal Holding AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten





EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Frauenthal Holding AG


/ Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG






Frauenthal Holding AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten








01.07.2022 / 10:10



Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Die 33. ordentliche Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG fasste am 30. Juni 2022 unter anderem folgende Beschlüsse:
  1. Ermächtigung des Vorstands zum Rückkauf und gegebenenfalls zur Einziehung bzw Wiederveräußerung eigener Aktien


Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung an gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 20% unter dem gewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 20% über dem gewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt, sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach, also auch wiederholt, ausüben, allerdings jeweils nur bis zu einer Höchstgrenze von 10% (zehn Prozent) des jeweiligen Grundkapitals, wobei bei der Berechnung dieser Höchstgrenze von der Gesellschaft zum jeweiligen Zeitpunkt gehaltene eigene Aktien entsprechend zu berücksichtigen sind (gemäß § 65 Abs 2 erster Satz AktG). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.

Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen oder über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung der Gesellschaft, die sich durch die Einziehung der eigenen Aktien ergeben, zu beschließen.

  1. Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu beschließen


Der Vorstand wird für die Dauer von 5 (fünf) Jahren vom Tag der Beschlussfassung an ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 65 Abs 1 b in Verbindung mit §§ 169 bis 171 AktG für die Veräußerung eigener Aktien eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot und über einen allfälligen Ausschluss des Wieder-kaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen - insbesondere (i) zum Zweck der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung oder eines Aktienoptionsplans einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und leitende Angestellte jeweils der Gesellschaft und von mit ihr verbundenen Unternehmen oder (ii) als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, (Teil-)Betrieben, sonstigen Vermögensgegenständen oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland oder (iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iv) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen - und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen.


Wien, am 1.7.2022

Der Vorstand

 














01.07.2022













Sprache: Deutsch
Unternehmen: Frauenthal Holding AG

Rooseveltplatz 10

1090 Wien

Österreich
Internet: frauenthal.at





 
Ende der Mitteilung EQS News-Service





1388785  01.07.2022 



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Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.