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19.Mai 2022 15:08 Uhr

Telekom Austria AG , ISIN: AT0000720008

EQS-HV: Telekom Austria AG: Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung





EQS-News: Telekom Austria AG


/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung






Telekom Austria AG: Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung








19.05.2022 / 15:08



Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
- ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Telekom Austria Aktiengesellschaft

FN 144477t, Handelsgericht Wien

ISIN AT 0000720008



Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, 27. Juni 2022, um 10:00 Uhr MESZ am Sitz der Gesellschaft, Lassallestraße 9, 1020 Wien, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.



Nach reiflicher Überlegung und Evaluierung der aktuellen Pandemielage sind wir zu dem Schluss gekommen, die diesjährige Hauptversammlung wieder als Präsenzversammlung durchzuführen. Aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen haben wir uns aber dazu entschieden, zur Sicherheit für alle Anwesenden restriktive Schutz- und Hygienemaßnahmen zu treffen. Der Zutritt zum Versammlungsort kann daher nur jenen Aktionären und sonstigen Teilnehmern gewährt werden, die eine FFP2-Maske ordnungsgemäß tragen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt während der gesamten Veranstaltungsdauer; ausgenommen sind lediglich Personen am Podium sowie Aktionäre, die an dem für sie vorbereitetem Rednerpult ihr Rede- und Fragerecht ausüben. An den Eingängen werden Spender mit Handdesinfektionsmitteln aufgestellt. Wir bitten auch um Verständnis, dass wir in diesem Jahr kein Mittags-Buffet anbieten können.



Schließlich weisen wir darauf hin, dass die physische Teilnahme ausschließlich unter Einhaltung der am Tag der ordentlichen Hauptversammlung geltenden Bestimmungen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 möglich ist und daher auch noch Änderungen der Maßnahmen denkbar sind.


Am Tag der Hauptversammlung, dem 27. Juni 2022, kann die Präsentation der Tagesordnungspunkte bis zur Generaldebatte ab 10:00 Uhr MESZ im Livestream unter www.a1.group verfolgt werden. Die Aufzeichnung steht nach der Hauptversammlung ab ca. 17:00 Uhr MESZ auf unserer Website zur Verfügung.



Tagesordnung

1. Tagesordnungspunkt:


Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht sowie des konsolidierten Corporate Governance Berichts, des konsolidierten nicht-finanziellen Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021.

2. Tagesordnungspunkt:


Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinns.



3. Tagesordnungspunkt:


Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021.

4. Tagesordnungspunkt:


Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021.

5. Tagesordnungspunkt:



Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021.



6. Tagesordnungspunkt:


Wahlen in den Aufsichtsrat.

7. Tagesordnungspunkt:


Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022.



8. Tagesordnungspunkt:


Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2021.



Informationen für unsere Aktionäre


Spätestens ab 6. Juni 2022 (21 Tage vor der Hauptversammlung) stehen unter https://www.a1.group zur Verfügung:



1. der kombinierte Jahresbericht 2021 samt Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2021, der Jahresabschluss 2021 samt Lagebericht, der konsolidierte Corporate Governance Bericht 2021, der konsolidierte nicht-finanzielle Bericht, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021;



2. der vollständige Text dieser Einberufung;



3. die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats;



4. Vollmachts- und Widerrufsformulare;



5. Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG;



6. der Vergütungsbericht 2021.



Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung:

Aktionäre, deren Anteile gemeinsam 5% des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung (beides in Deutsch erforderlich) beiliegen; bei Aufsichtsratswahlen tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der schriftliche und unterschriebene Antrag muss bis 6. Juni 2022 (21. Tag vor der Hauptversammlung) bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 1020 Wien, Lassallestraße 9, eingelangt sein. Die Antragsteller müssen seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen.



Beschlussvorschläge:

Bis zum Ende des 15. Juni 2022 (7. Werktag vor der Hauptversammlung) können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht werden. Im Fall eines Vorschlags zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.



Diese Unterlagen sind samt Nachweis der Aktionärseigenschaft durch Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in Textform (per Fax an +43 (0)50 664 9 49040 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 1020 Wien, Lassallestraße 9, oder per E-Mail an hauptversammlung.2022@a1.group) zu senden.



Die Gesellschaft wird den Vorschlag spätestens am 2. Werktag nach Zugang veröffentlichen, außer wenn



1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG fehlt;

2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde;

3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag bereits veröffentlicht wurde;

4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt; oder sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde; oder

5. die Aktionäre zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden.



Die Begründung muss nicht veröffentlicht werden, wenn sie mehr als 5.000 Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen Tatbestand der Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere Aktionäre Beschlussvorschläge zum selben Punkt der Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und ihre Begründungen zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge samt Begründungen sind in deutscher Sprache zu übermitteln.



Depotbestätigung bei Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte bzw. bei Beschlussvorschlägen

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft haben Aktionäre eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionären, die nur gemeinsam den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% bzw. 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Antragsrecht

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung eines Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG voraus.

Auskunftsrecht:

In der Hauptversammlung wird jedem Aktionär auf Verlangen Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit



1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder

2. ihre Erteilung strafbar wäre.



Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.



Teilnahme & Depotbestätigung & Stimmrechtsvertreter:

Zur Teilnahme an unserer Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des 17. Juni 2022, 24:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag) Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Die Aktionärseigenschaft ist mittels Depotbestätigung in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen ist und spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzulangen hat. Bitte beachten Sie, dass diese Frist am 22. Juni 2022 endet.



Die Depotbestätigungen sind



(i) in Textform, die die Satzung gem § 16 Abs 2 genügen lässt



per Fax: +43 (0)1 8900 500 52, oder



per E-Mail: anmeldung.telekom@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als PDF),



(ii) in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich) per Post oder Boten an Telekom Austria AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Re: Telekom Austria HV, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60, Österreich, oder



per SWIFT: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ 599), wobei unbedingt die ISIN AT 0000720008 im Text anzugeben ist,



an die Gesellschaft zu senden.



Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten:



1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC);



2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen, falls vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;



3. die Nummer des Depots und, falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine sonstige Bezeichnung;



4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs; die ISIN AT 0000720008;



5. die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den Nachweisstichtag, das ist der 17. Juni 2022, 24:00 Uhr MESZ, bezieht.



Aktionäre können Vertreter bestellen. Die Vollmacht oder deren Widerruf kann an die Gesellschaft per Post (Telekom Austria AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Re: Telekom Austria HV, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60, Österreich), per Fax (+43 (0)1 8900 500 52) oder per E-Mail (anmeldung.telekom@hauptversammlung.at; gescannt als PDF angefügt) gesendet werden. Die Vollmacht bzw. der Widerruf können auch per SWIFT wie folgt gesendet werden: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ 599); wobei unbedingt die ISIN AT 0000720008 im Text anzugeben ist.



Die Vollmacht bzw. der Widerruf der Vollmacht muss bis Freitag, 24. Juni 2022, 16:00 Uhr MESZ, eingelangt sein. Danach ist die Vollmacht bzw. der Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.



Für die Vollmacht oder deren Widerruf ist zumindest Textform erforderlich. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen, die auf unserer Homepage befindlichen Formulare zu verwenden.



Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Florian Beckermann bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für seine Bevollmächtigung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.a1.group ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an eine der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post, SWIFT) zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Florian Beckermann unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30 oder E-Mail florian.beckermann@iva.or.at.



Der Aktionär hat Herrn Florian Beckermann Weisungen zu erteilen, wie er (oder allenfalls ein von Herrn Florian Beckermann bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Wir bitten unsere Aktionäre, Weisungen direkt an beckermann.telekom@hauptversammlung.at zu senden. Herr Florian Beckermann übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.



Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangs- und Sicherheitskontrolle zu ermöglichen, werden die Teilnehmer gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 9:00 Uhr MESZ.



Benutzen Sie bitte für die Anreise die öffentlichen Verkehrsmittel (z.B. U-Bahnlinie U1, Station ?Vorgartenstraße?).



Information zum Datenschutz der Aktionäre:

Die Telekom Austria AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG; dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls E-Mail Adresse bzw. Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art 6 Abs. 1 lit c DSGVO. Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Telekom Austria AG der Verantwortliche gemäß Art 4 Z 7 DSGVO. Telekom Austria AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleister, wie etwa Notare, Rechtsanwälte und Banken. Diese erhalten von Telekom Austria AG nur jene personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Telekom Austria AG.



Teilnehmende Aktionäre und ihre Vertreter sind in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) aufzunehmen. In dieses können andere Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Telekom Austria AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).



Die Datenschutzerklärung der Telekom Austria AG finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: https://www.a1.group/de/meta/datenschutz



Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung:

Das Grundkapital der Gesellschaft von 1.449.274.500 EUR ist geteilt in 664.500.000 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 415.159 eigene Aktien, wobei diese einem Stimmverbot unterliegen. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 664.084.841.



Weitere Informationen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern:

Die Satzung der Telekom Austria AG sieht gem. § 8 Abs 1 vor, dass der Aufsichtsrat aus bis zu zehn von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern besteht. Sechs Männer und vier Frauen fungieren derzeit als gewählte Kapitalvertreter im Aufsichtsrat.



Die Kapitalvertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung iSd § 86 Abs 9 AktG gegenüber der Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen. Das Mindestanteilsgebot gem § 86 Abs 7 AktG (30% Frauen) für die Kapitalvertreter wird derzeit erfüllt. Die Mandate von zwei weiblichen Mitgliedern sowie einem männlichen Mitglied enden.



Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG.



Weitere Informationen finden Sie unter https://www.a1.group.



Wien, 19. Mai 2022 Der Vorstand



International Securities Identification Number (ISIN)

AT 0000720008















19.05.2022





















Sprache: Deutsch
Unternehmen: Telekom Austria AG

Lassallestrasse 9

1020 Wien

Österreich
Telefon: 004350664 47500
E-Mail: investor.relations@a1.group
Internet: www.a1.group
ISIN: AT0000720008
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)





 
Ende der Mitteilung EQS News-Service





1357073  19.05.2022 



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