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24.September 2021 10:40 Uhr

Leipold Rechtsanwaltskanzlei








DGAP-Media / 24.09.2021 / 10:40





Das OLG München hat per Beschluss bestätigt, dass geschädigte Anleger neben der Staatsanwaltschaft pfänden dürfen, OLG München Az 8 W 1216/21

Das OLG München hat erneut die Rechte der geschädigten Anleger in Sachen Wirecard (Dr. Markus Braun) gestärkt. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Michael Leipold der ca. 400 Arrestgläubiger gegen Dr. Braun und seine Vermögensverwaltung der MB Beteiligungsgesellschaft mbH vertritt hat damit erneut einen Sieg in Sachen Durchsetzbarkeit von Forderungen in dieser Sache errungen.



 



Das OLG München entschied, selbst wenn eine Arrestierung der Staatsanwaltschaft in Bezug auf die Forderungen des Antragsgegners gegen Drittschuldner bestehen sollte und das Ge-richt eine Sperrwirkung des § 111h Abs. 2 StPO annehmen sollte, so wäre gleichwohl in Bezug auf den überschüssigen, nicht arrestierten Betrag, ein Pfändungsbeschluss zu erlassen. 



 



"Damit ist der Streit zwischen Herrn Dr. Braun, der Staatsanwaltschaft und den Ansprüchen unserer Mandanten zu Gunsten der Anleger geklärt. Die Arrestierung der Staatsanwaltschaft München kann nicht das ganze Vermögen von Dr. Markus Braun blockieren." so Rechtsanwalt Michael Leipold.



 



Die Rechtsanwaltskanzlei Leipold mit Sitz in Bayern und Hamburg hat bisher Vermögen in zweistelliger Millionenhöhe für die Anleger sichern können. Dabei wurden zum einen Immobilien sichergestellt, als auch Bargeld. 



 



Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Leipold hat sich seit 2003 auf die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Anleger spezialisiert. Betroffene Anleger können jederzeit eine kostenlose Ersteinschätzung ihres Falls erhalten. 







 



 



Ende der Pressemitteilung



Emittent/Herausgeber: Leipold Rechtsanwaltskanzlei

Schlagwort(e): Recht


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