Information zum Blog
Simon Betschinger
Diplom Volkswirt
Master of Science
Geschäftsführer TraderFox GmbH
Chefredakteur TradeCentre Börsenbrief

Performance
Start: April 2006 mit 100.000 Euro
2006: +58.377 Euro (Bescheinigung)
2007: +367.000 Euro (Bescheinigung)
2008: +140.000 Euro (Bescheinigung)
2009: +362.000 Euro (Bescheinigung)
2010: +236.800 Euro (Bescheinigung)
2011: +70.000€ (Bescheinigung)
2012: 142.898,85€ (Bescheinigung)
2013: 258.586,98€ (Bescheinigung)
2014: +109.136,13€ (Bescheinigung)

Bescheinigungen ab 2015: Der MasterTrader ist erfolgreicher denn je. Zum Beispiel Versiebszehnfachung mit NVIDIA. Oder Verdreifachung im The Bullboard Depot. Aber ich gebe aus privaten Gründen keinen detaillierten Einblick mehr in mein Vermögen.

Hinweis nach dem WPHG zur Aufklärung über mögliche Interessenskonflikte:
Simon Betschinger handelt regelmäßig mit in diesem Blog besprochenen Wertpapieren und besitzen eventuell Positionen in den genannten Papieren. Er klärt zu 100 % transparent über Eigenpositionen auf, wenn er darüber schreibt und hat sich strengen Verhaltensvorschriften verpflichtet.

Neu seit 2020: Der Telegram Trading-Room von Simon Betschinger. Bereits 650 Kunden nutzen diesen Service. Der Trading-Room ist für alle MasterTraders-Kunden zugänglich.

Simon Betschingers Trading Channel besteht aus einem Trading Tagebuch für mittelfristige Strategiebesprechungen und einem Live Trading Ticker für neue Käufe, Verkäufe und kurze Marktkommentare.
Simon Betschinger schrieb am Freitag, 31.12. in seinem Trading Tagebuch:
Liebe Trader, es war ein seltsames Börsenjahr. Meine Investments-Depots wurden von der allgemeinen Hausse auf neue Hochs getrieben und meine Monster-Position in NVIDIA, die aus meinem fokussierten Investing-Depot-Projekt stammt, das ich hier im ...
Außerdem verfasste er in den letzten Tagen 3 Meldungen in seinem Live Trading Ticker, die unmittelbar an seine Kunden per Mail gesendet wurden:
Live Trading Ticker
17.04. 19:11 Uhr
*******************
17.04. 18:51 Uhr
*******************
15.04. 21:24 Uhr
2000 Pure Storage verkauft zu 52,48 USD an der NYSE
20.03. 15:31 Uhr
2000 Pure Storage (WKN A14YFN) gekauft zu 51,28 USD an der NYSE
26.02. 18:20 Uhr
1000 Tennant (WKN 858055) gekauft zu 107,46 USD an der NYSE
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Der MasterTrader
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Kategorie: Allgemein | 7 Kommentare

Montag, 12. September 2011

Das Ende der Gewaltenteilung: Warum klingelt der Staatsanwalt nicht bei der EZB?

Liebe Leser,

diese Krise erschüttert mein Vertrauen an unser Staatssystem. Was sind Gesetze wert, die scheinbar ohne jede Konsequenzen von den Führern unserer Institutionen gebrochen werden können. Im "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union", der am 30.11.2009 den Gründungsvertrag ablöste, sind zwei Dinge schwarz auf weiß zu Papier getragen. Erstens darf ein Staat nicht für die Schulden anderer Staaten haften. Zweitens darf die EZB keine Staatsanleihen aufkaufen. Es wird eindeutig gegen Gesetze verstoßen, die als Grundsäulen unseres politischen Systems konzipiert waren. So wie ich bislang Gewaltenteilung verstanden habe, müssten nun eigentlich die Staatsanwaltschaft gegen die EZB ermitteln.

In Artikel 123 AEUV-Vertrag steht:

(1) Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (im Folgenden als "nationale Zentralbanken" bezeichnet) für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken.

Artikel 125

(1) Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens. Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens.
Kommentar von wincor:
traurig aber wahr - diese gesetze sind nicht einmal das papier wert auf dem sie niedergeschrieben sind. ich bin selbst seit 2 jahren in einem rechtsstreit, in dem politisch interveniert wird. ich hätte das zuvor auch nie für möglich gehalten aber es ist so.
Kommentar von fallstreet:
Ich bin zwar kein Jurist, aber nach meinem Verständnis ermittelt der Staatsanwalt nur dann, wenn ein Tatbestand in einem Gesetz als strafbar definiert wurde. Die Vertragsverletzung an sich ist keine Straftat, deshalb sind dagegen nur Zivilklagen möglich. Und über die Wahrscheinlichkeit einer Klage eines EU-Landes gegen die EZB brauchen wir wohl nicht zu diskutieren...
Kommentar von Dude:
Also was den Verstoß gegen Artikel 123 angeht könnte Fallstreet Recht haben und was 125 angeht, so bürgt Deutschland ja "freiwillig". Ist ja nicht so, dass wir von den Griechen auf Bürgschaft verklagt werden. Und die jüngsten Klagen von Gauweiler und Co. bezogen sich ja auf Verstoß gegen das Grundgesetz (Recht auf Eigenttum etc.)
Kommentar von Hannes72:
Der Staatsanwalt schreitet entweder von Amts wegen (Offizialdelikt) oder über Antrag (Privatanklagedelikt, zB. Rufschädigung) ein, wenn ein Sachverhalt einen gesetztlichen Tatbestand erfüllt. Zur EU: Klagsarten: 1. Vertragsverletzungsverfahren 2. Nichtigkeitsklage 3. Untätigkeitsklage 4. Beamtenklage 5. Amtshaftungsklage Daneben gibt es noch Vorabentscheidungs- u. Gutachtensverfahren bzw. Zwangsvollstreckungs- resp. Rechtsmittelverfahren. Theoretisch könnte man an eine Amtshaftungsklage denken. Gegenstand der Klage ist ein Schadenersatzanspruch für rechtswidriges Handeln oder Unterlassen eines Gemeinschaftsorgans. Klagen (Aktive Klagslegitimation) können zB Mitgliedstaaten, Gebietskörperschaften aber auch natürliche u. juristische Personen. Problem: Die EZB ist kein Organ der EU (EG) sondern eine selbstständige Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit. Nichts desto trotz ist auch die EZB an Gemeinschaftsrecht (Primäres u. sekundäres EU Recht, dh. Verträge bzw. RL u. VO) gebunden. Andererseits weist der Europäische Verfassungsvertrag (EVV) der EZB zumindest Organstellung zu.
Kommentar von Feldmann:
@Simon, wer hat den getrommelt, dass die EZB Aufkaufprogramme für Staatsanleihen starten soll? Warum beschwerst du dich jetzt?
Kommentar von Simon:
@Feldmann: Ja, die EZB-Anleihenkäufe sind richtig, aber darum geht es in diesem Beitrag nicht. Ich verstehe nicht warum der EU-Vertrag einfach gebrochen werden darf, ohne dass es Konsequenzen hat.
Kommentar von Wavre:
Gesetze haben dann ausgedient, wenn sie der Realität nicht standhalten können. Außerdem steht hinter diesen Regelungen eine abstrakt-nebulöse Europäische Union. Diese hat weder den Willen noch die Fähigkeiten diese Regelungen auch wirklich durchzusetzen. Vielmehr ist man froh um jeden Vorschlag der einen Weg aus der Krise vorgaukelt.
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