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29.September 2021 11:54 Uhr

Erste Abwicklungsanstalt



DGAP-Ad-hoc: Erste Abwicklungsanstalt / Schlagwort(e): Sonstiges


Erste Abwicklungsanstalt: Mit Urteil vom 29. September 2021 hat das Landgericht Frankfurt/Main die Erste Abwicklungsanstalt AöR (EAA) verurteilt, an die Portigon AG rd. EUR 1 Mrd. zu zahlen.


29.09.2021 / 11:54 CET/CEST


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Mit Urteil vom 29. September 2021 hat das Landgericht Frankfurt/Main die Erste Abwicklungsanstalt AöR (EAA) verurteilt, an die Portigon AG rd. EUR 1 Mrd. zu zahlen.



Die EAA hat im Jahre 2012 auf Basis einer Entscheidung der Europäischen Kommission Risikovermögen von der damaligen WestLB AG (heute Portigon AG) im Rahmen einer Finanzmarktstabilisierungstransaktion übernommen. Die Portigon AG wird gegenwärtig vor dem Hintergrund vorgeworfener Dividendenarbitragegeschäfte von der Finanzverwaltung auf die Rückzahlung in diesem Zusammenhang erstatteter bzw. angerechneter Steuerbeträge in Höhe von rund EUR 1 Mrd. in Anspruch genommen. Die Portigon AG verlangt von der EAA Freistellung von diesen Steuererstattungsansprüchen. Nach Auffassung der EAA besteht der Anspruch der Portigon AG nicht. Die EAA wird daher gegen das Urteil des Landgerichtes Frankfurt/Main Berufung einlegen.











29.09.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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