DGAP-Ad-hoc: MAX21 AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalmaßnahme
MAX 21 AG: ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG BESTÄTIGT AUFSICHTSRÄTE UND BESCHLIESST KAPITALMASSNAHMEN MIT GROSSER MEHRHEIT. Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) - Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in die USA, Australien, Kanada und Japan - Weiterstadt, 29.10.2020. Die ordentliche Hauptversammlung der MAX 21 AG hat heute, wie von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen, Beschlüsse zur Zukunftsaufstellung der Gesellschaft gefasst. Die beiden im April 2020 gerichtlich bestellten Aufsichtsräte Ronald Gerns, Frankfurt am Main, und Thomas Rickert, Bonn, wurden von der Hauptversammlung bestätigt. Im Rahmen der anschließenden Aufsichtsratssitzung wurde Ronald Gerns wieder zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Thomas Rickert zu seinem Stellvertreter gewählt. Mit großer Mehrheit beschlossen wurden die beantragten Kapitalmaßnahmen: Nach einer ordentlichen Kapitalherabsetzung nach § 222 ff. AktG im Verhältnis 7:1 durch Zusammenlegung von Aktien werden das Genehmigte Kapital 2018/I und das Bedingte Kapital 2018/II entsprechend reduziert. Im Anschluss wird eine Erhöhung des Grundkapitals aus Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre durchgeführt. Vorstand und Aufsichtsrat sehen die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Barkapitalerhöhung als wichtigen Beitrag zur langfristig profitablen Entwicklung des operativen Geschäfts (Binect GmbH) an. Binect soll durch zusätzliche Mittel für die Optimierung der Softwarebasis und Stärkung des Marktangangs in die Lage versetzt werden, deutlich schneller zu wachsen und das Momentum, das sich aus einer steigenden Nachfrage nach Lösungen zur Digitalisierung von Prozessen der Ausgangskommunikation ergibt, optimal zu nutzen. Das bestehende Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 18.008.004,00 wird im Rahmen einer ordentlichen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien um EUR 15.435.432,00 auf dann EUR 2.572.572,00 herabgesetzt. Hierzu werden jeweils sieben bestehende Aktien zu einer neuen Aktie zusammengelegt. Die Kapitalherabsetzung dient in voller Höhe zum Ausgleich von Verlusten. Im Zuge der Herabsetzung des Grundkapitals werden im Interesse der Bestandsaktionäre sowohl das Genehmigte Kapital als auch das Bedingte Kapital für die Umwandlung von Schuldverschreibungen reduziert. So wird das Genehmigte Kapital 2018/I von heute EUR 8.101.497,00 auf die vom Gesetzgeber vorgesehene Höchstgrenze von 50% des neuen Grundkapitals und damit auf EUR 1.286.286,00 begrenzt (Genehmigtes Kapital 2020/I). Das Bedingte Kapital 2018/II wird von heute EUR 6.962.533,00 ebenfalls auf die vom Gesetzgeber vorgesehene Höchstgrenze von 50% des neuen Grundkapitals und damit auf EUR 1.286.286,00 herabgesetzt. Anschließend wird im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Barmitteln das Grundkapital um bis zu EUR 643.143,00 auf bis zu EUR 3.215.715,00 erhöht. Dies erfolgt durch Ausgabe von bis zu 643.143 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennwert (mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie) in ein oder mehreren Tranchen mit Bezugsrecht der Aktionäre. Eine Platzierung an Dritte wird erst erfolgen, nachdem alle Zeichnungswünsche inkl. der Überbezugsmöglichkeit von Aktionären erfüllt worden sind. Ein börsenmäßiger Bezugsrechtshandel findet nicht statt.
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Über die MAX 21 AG Die MAX 21 ist eine Technologie-Holding. Kernbeteiligung der MAX 21 AG ist die Binect GmbH. Die Binect GmbH bietet Softwarelösungen und Outsourcing-Dienstleistungen für die hybride und digitale Geschäftskommunikation und gehört zu den führenden Mittelstands-Anbietern im deutschen Markt. Die MAX 21 AG ist im Handelssegment Open Market (Freiverkehr) an der Frankfurter Börse notiert (Börsenkürzel: MA1; Wertpapierkennnummer: A0D88T; ISIN: DE000A0D88T9).
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1144058 29.10.2020 CET/CEST