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26.März 2021 08:18 Uhr

NFON AG , ISIN: DE000A0N4N52



DGAP-Ad-hoc: NFON AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalerhöhung


NFON AG schließt beschleunigtes Platzierungsverfahren erfolgreich ab


26.03.2021 / 08:18 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Ad-hoc Mitteilung



NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN ODER NACH: VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN



NFON AG schließt beschleunigtes Platzierungsverfahren erfolgreich ab



München, 26. März 2021 - Die NFON AG ("NFON" oder die "Gesellschaft", ISIN: DE000A0N4N52, Frankfurter Wertpapierbörse) hat bei institutionellen Anlegern im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) 1.505.555 Aktien zu einem Platzierungspreis von 17,50 EUR je Aktie platziert, was einem Bruttoemissionserlös von 26.347.212,50 EUR entspricht. Die Aktien wurden Berenberg als transaktionsbegleitender Bank für Zwecke einer effizienten Durchführung der Platzierung von einem Ankeraktionär mittels eines Wertpapierdarlehens zur Verfügung gestellt. Dieses wird nach Eintragung einer von der Gesellschaft beschlossenen Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um 1.505.555 neue Aktien, was rund 10% des aktuellen Grundkapitals entspricht, durch eine teilweise Ausnutzung ihres genehmigten Kapitals zurückgeführt werden. Bezugsrechte der Aktionäre wurden dabei ausgeschlossen. Die Nettoerlöse aus der Ausgabe der Neuen Aktien sollen in das weitere Unternehmenswachstum, insbesondere in die Weiterentwicklung des Produktportfolios durch interne Entwicklungsprojekte oder Technologiebeteiligungen, den Ausbau des paneuropäischen Partnernetzwerks sowie Marketingaktivitäten investiert werden.



Als Teil der Transaktion hat die Gesellschaft vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen einer 3-monatigen harten und einer 3-monatigen weichen Lock-up-Periode zugestimmt.



Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner war Berenberg.



Kontakt Investor Relations



NFON AG

Sabina Prüser

Head of Investor Relations

+49 89 45300 134
sabina.prueser@nfon.com



Medienkontakte



NFON AG

Thorsten Wehner

Vice President Public Relations

+49 89 45300 121
thorsten.wehner@nfon.com



 



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Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Information sind nicht zur Verbreitung in den oder in die Vereinigten Statten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, der Bundesstaaten der Vereinigten Statten von Amerika und des Districts of Columbia) (die "Vereinigten Staaten"), in Kanada, in Australien und in Japan bestimmt. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot oder einen Teil eines Angebots zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren (die "Aktien") der NFON AG (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten dar. Die Aktien der Gesellschaft sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils geltenden Fassung (der "Securities Act") registriert werden und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne die Registrierung oder eine entsprechende Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nach dem Securities Act, oder in einer Transaktion die nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, weder angeboten noch verkauft werden. Jeder Verkauf von Wertpapieren, die in dieser Veröffentlichung genannt werden, in den Vereinigten Staaten wird nur an "qualifizierte institutionelle Käufer" im Sinne von Rule 144A des Securities Act erfolgen.



Diese Veröffentlichung richtet sich nur an Personen, die sich in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (ausgenommen Deutschland) befinden oder dort ihren Wohnsitz haben und die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 (die "Prospektverordnung") sind ("Qualifizierte Anleger"). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) Personen, die unter Artikel 2 (e) der Europäischen Verordnung (EG) 2017/1129 in der Form, in der diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Bestand nationalen Rechts ist, und auch Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die 'Order') fallen, (ii) Personen, die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) oder (iii) Personen, denen sie anderweitig unter den jeweils anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften rechtmäßig zugänglich gemacht werden dürfen (solche Personen zusammen, die 'Relevanten Personen')). Auf diese Veröffentlichung dürfen andere Personen als Qualifizierte Anleger oder Relevante Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Qualifizierten Anleger oder Relevanten Personen offen und wird nur mit Qualifizierten Anleger oder Relevanten Personen eingegangen.



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Unternehmen: NFON AG

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