Musterklagen von Verbraucherzentralen haben den Weg geebnet: Nunmehr ist klar, nach welchen Maßstäben langjährige Prämiensparverträge abzurechnen sind. Es zeichnet sich ab: Die Sparer haben umfangreiche Nachzahlungsansprüche. Betroffen sind mehr als eine Million Sparverträge. Die Sparkassen werden an ihre Kunden Nachzahlungen in Milliardenhöhe leisten müssen. So klar die Grundaussage ist, so schwierig ist die Umsetzung. Erstens sind die Nachzahlungsansprüche, die jedem einzelnen Sparer zustehen, nicht sehr groß; in vielen Fällen sind es nur niedrige vierstellige Beträge. Das rechtfertigt keine aufwändige Prozessführung, wenn man es durch die Brille des einzelnen Sparers betrachtet. Zweitens ist die Ermittlung des konkreten Nachzahlungsanspruches nicht einfach. Ohne sachverständige Hilfe lässt sich der Anspruch nicht juristisch belastbar ausrechnen und belegen. In diese Lücke stößt ein neuartiges ?legal tech?, das von führenden Experten in diesem Bereich entwickelt wurde. Am 12.09.2022 um 11 Uhr wird es in der BPK erstmals vorgestellt.
Das neue ?legal tech? zielt darauf, eine wesentliche Lücke im Verbraucherschutz zu schließen. Eine weitere Besonderheit: Das Verfahren ist für den Verbraucher vollständig kostenfrei, nur im Erfolgsfalle ist eine Ergebnisbeteiligung an das ?legal tech? abzugeben. Am 12.09.2022 um 11 Uhr stellen Herr Prof. Dr. Wehrt, Herr Prof. Dr. Knops und Herr Dr. Schirp das ?legal tech? vor und stehen für Fragen zur Verfügung. Für weitere Auskünfte steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipzger Platz 9, 10117 Berlin, Tel.: 0179-5320213, Mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com
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