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27.November 2020 11:52 Uhr

SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB





DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB


/ Schlagwort(e): Rechtssache/Insolvenz






SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: WIRECARD-Untersuchungsschuss: KPMG-Partner Geschonnek belastet EY schwer. Klägervertreter sehen Rückenwind für Prozesse gegen EY








27.11.2020 / 11:52




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




WIRECARD-Untersuchungsausschuss: KPMG-Partner Geschonnek belastet EY schwer

Klägervertreter sehen Rückenwind für die anhängigen Zivilprozesse gegen EY





Am Abend des 26. November 2020 hat KPMG-Partner Alexander Geschonnek vor dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages ausgesagt. Alexander Geschonnek leitete das 40-köpfige KPMG-Team, das von November 2019 bis April 2020 ein Sondergutachten über die Bilanzen von WIRECARD erstellt hat und dabei gravierende Fehler feststellte. Geschonneks Aussage belastet WIRECARD schwer, und damit auch die damals zuständigen Abschlussprüfer von EY.



Nach Aussage von Geschonnek wurde KPMG bei der Erstellung des Sondergutachtens massiv behindert. Vor allem für die Treuhandkonten in Asien wurden keine Nachweise vorgelegt. Dies gilt nach Aussage von Geschonnek für die Jahre 2016 bis 2018. Dies waren drei Geschäftsjahre, für die EY gegenüber WIRECARD uneingeschränkte Testate für die Jahresabschlüsse erteilt hat. Nach Aussage von Geschonnek war es bei Anwendung üblicher Wirtschaftsprüfer-Standards nicht vertretbar, die Existenz dieser Treuhandkonten zu testieren. Geschonnek wörtlich: "Wir haben mit Methoden gearbeitet, mit denen jeder Abschlussprüfer sonst auch arbeitet". Und bei Anwendung dieser üblichen Methoden konnten keine ausreichenden Nachweise für die Treuhandkonten gefunden werden, die zuletzt mit 1,9 Milliarden EURO in der WIRECARD-Bilanz standen.



Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Berlin, der gemeinsam mit Dr. Marc Liebscher eine Vielzahl von WIRECARD-Aktionären gegen EY vertritt: "Die Aussage von Alexander Geschonnek belastet EY schwer. Bislang hat sich EY auf den Standpunkt gestellt, selbst Opfer eines Betruges geworden zu sein. Angeblich hätte man diesen Betrug mit den üblichen Methoden eines Abschlussprüfers nicht aufdecken können. Diese Verteidigungslinie von EY wird sich nach der Aussage von Geschonnek nicht halten lassen. Nun steht fest: Hätte EY die üblichen Pflichten eines Abschlussprüfers beherzigt, so wäre der Betrug mit den Treuhandkonten bereits vor Jahren aufgedeckt worden, und die Anleger hätten keinen Schaden erlitten. Die Testate für die Jahresabschluss 2016 bis 2018 hätten unter gar keinen Umständen mehr erteilt werden dürfen. Das ist ein weiterer Umstand, der unseren Schadensersatzklagen erheblichen Rückenwind verschafft."


Für weitere Informationen stehen zur Verfügung:



Dr. Wolfgang Schirp, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, D - 10117 Berlin, Tel. 0049-30-3276170 und 0049-179-5320213, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com



Dr. Marc Liebscher, Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, Kurfürstendamm 102, D - 10711 Berlin, Tel.: 0049-30-88701617 und 0049-176-93150194, mail: marc.liebscher@gmx.net, URL: www.dr-spaeth.com
















27.11.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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