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25.Oktober 2022 18:49 Uhr

Instone Real Estate Group SE , ISIN: DE000A2NBX80



EQS-Ad-hoc: Instone Real Estate Group SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf


Instone Real Estate Group SE: Aufstockung des Anteils eigener Aktien auf bis zu 7,87 Prozent des Aktienkapitals durch weiteres Aktienrückkaufprogramm (Aktienrückkaufprogramm 2022/II)


25.10.2022 / 18:49 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Aufstockung des Anteils eigener Aktien auf bis zu 7,87 Prozent des Aktienkapitals durch weiteres Aktienrückkaufprogramm (Aktienrückkaufprogramm 2022/II)



Essen, 25. Oktober 2022 ? Der Vorstand der Instone Real Estate Group SE (Instone) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein weiteres Aktienrückkaufprogramm durchzuführen (?Aktienrückkaufprogramm 2022/II?) und hierdurch an das auf 5,0 Prozent des Aktienkapitals begrenzte erste, nunmehr beendete, Aktienrückkaufprogramm anzuknüpfen, um den Anteil eigener Aktien auf insgesamt 7,87 Prozent des Aktienkapitals aufzustocken.



Mit dem Aktienrückkaufprogramm 2022/II macht die Instone Real Estate Group SE von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 Gebrauch und nutzt diese nunmehr vollständig aus. Der geplante Umfang des Aktienrückkaufprogramms 2022/II umfasst ein Volumen von bis zu EUR 25 Mio. Euro, jedoch maximal bis zu 2,87 Prozent des derzeitigen Aktienkapitals, das heißt von bis zu 1.349.417 Aktien.



Bis zum 24. Oktober 2022 hat Instone im Rahmen des ersten Rückkaufprogramms bereits 2.349.416 Aktien entsprechend 5,0 Prozent des Aktienkapitals zurückgekauft, welches damit abgeschlossen ist. Die dafür eingesetzten Mittel belaufen sich auf 25,43 Millionen Euro. Da der für den Aktienerwerb erforderliche Kapitaleinsatz unterhalb der ursprünglichen Budgetierung lag, sollen die zur Verfügung stehenden Mittel nun durch vollständige Ausnutzung der noch bestehenden Rückerwerbsermächtigung für eine Aufstockung des Anteilserwerbs eingesetzt werden.



Die bestehende Ermächtigung der Hauptversammlung eröffnet dem Vorstand die Möglichkeit, die erworbenen Aktien zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden, wobei eine Einziehung der Aktien nicht  ausgeschlossen wird.



Das Programm wird durch Rückerwerb über die Börse durchgeführt.



Das Aktienrückkaufprogramm ist auf den Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. März 2023 befristet. Die Instone Real Estate Group SE behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit einzustellen.



Der Aktienrückkauf wird sich an den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission orientieren. Instone wird weiterhin regelmäßig auf der Investor Relations-Webseite über den Verlauf des Aktienrückkaufprogramms berichten.



Der Vorstand bestätigt zudem die Finanzprognose für das Geschäftsjahr 2022. 



 



Investor Relations

Instone Real Estate Group SE

Burkhard Sawazki

Grugaplatz 2-4, 45131 Essen

Tel.: +49 (0)201 45355-137

E-Mail: burkhard.sawazki@instone.de











25.10.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com



























Sprache: Deutsch
Unternehmen: Instone Real Estate Group SE

Grugaplatz 2-4

45131 Essen

Deutschland
Telefon: +49 201 453 550
E-Mail: Investorrelations@instone.de
Internet: www.instone.de
ISIN: DE000A2NBX80
WKN: A2NBX8
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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1471883  25.10.2022 CET/CEST







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