Düsseldorf, 4. März 2024
Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission ? Änderungsmeldung
Aussetzung des Aktienrückkaufprogramms im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung 2024
Die GEA Group Aktiengesellschaft ("GEA") hat mit Ad-hoc Mitteilung vom 7. November 2023 und initialer Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. November 2023 den Erwerb eigener Aktien angekündigt, der seit dem 9. November 2023 durchgeführt wird. Bereits in der initialen Bekanntmachung hat die Gesellschaft darauf hingewiesen, dass das Aktienrückkaufprogramm, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt werden kann. Im zeitlichen Zusammenhang sowohl mit der Veröffentlichung der Einberufung zur Hauptversammlung als auch der Abhaltung der ordentlichen Hauptversammlung am 30. April 2024 sollen keine Aktien zurückgekauft werden. Vor diesem Hintergrund wird das von der Gesellschaft eingeschaltete Kreditinstitut in den folgenden Zeiträumen keine Aktien zurückkaufen:
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | GEA Group Aktiengesellschaft |
Peter-Müller-Straße 12 | |
40468 Düsseldorf | |
Deutschland | |
Internet: | www.gea.com |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
1850737 04.03.2024 CET/CEST