Yggdrasil SPAC 2 AG
Augsburg
ISIN: DE000A415BN1 WKN: A415BN
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am 29. August 2025 um 15:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der
Dr. Große und Partner mbB, Annastraße 15, 86150 Augsburg,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der Yggdrasil SPAC 2 AG (?Gesellschaft?) ein.
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2024
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Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2024 endende Rumpfgeschäftsjahr gemäß § 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt und das Ergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2024
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Vorstand wird für das am 31. Dezember 2024 endende Rumpfgeschäftsjahr Entlastung erteilt.
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des ersten Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2024
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats wird für das am 31. Dezember 2024 endende Rumpfgeschäftsjahr Entlastung erteilt.
4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
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Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 gewählt.
5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
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Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG zusammen und besteht nach § 8 Absatz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind.
Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des ersten Aufsichtsrats endet mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 29. August 2025. Mithin ist die Neuwahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) |
Thorsten Große, Rechtsanwalt und Steuerberater, wohnhaft in Augsburg, wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2029 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. |
b) |
Prof. Dr. Michael Feucht, Hochschullehrer, wohnhaft in Aichach, wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2029 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. |
c) |
Daniel Wolfgang Flade, Wirtschaftsprüfer, wohnhaft in Chemnitz, wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2029 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. |
6. |
Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrats
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Gemäß § 113 Satz 2 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Den Aufsichtsratsmitgliedern wird für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine jährliche feste Vergütung in Höhe von EUR 1.000,00 netto pro Aufsichtsratsmitglied bewilligt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält den doppelten, sein Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag.
Für das am 31. Dezember 2024 endende Rumpfgeschäftsjahr wird allen Aufsichtsratsmitgliedern eine Vergütung lediglich zeitanteilig gezahlt.
II. |
Weitere Angaben zur Einberufung und zur Durchführung der Hauptversammlung
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1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft in deutscher Sprache in Textform (§ 126b BGB) rechtzeitig angemeldet haben.
Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes in Textform durch einen Intermediär. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages (dies entspricht dem Geschäftsschluss des 22. Tages) vor der Hauptversammlung (sogenannter Nachweisstichtag) zu beziehen, d.h. auf den 7. August 2025, 24:00 Uhr, bzw. den 8. August 2025, 00:00 Uhr.
Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) mindestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, d.h. bis spätestens zum
26. August 2025, 24:00 Uhr,
unter folgender Adresse zugehen:
Yggdrasil SPAC 2 AG Berliner Allee 26a, 86153 Augsburg E-Mail: info@Yggdrasil-SPAC-2.de
2. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
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Die Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch z.B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind rechtzeitige Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Vollmachten, die nicht nach Maßgabe des § 135 AktG an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere nach Maßgabe des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person erteilt werden, bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater) bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 135 Abs. 1 Satz 2 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den vorgenannten Personen oder Vereinigungen abzustimmen.
Die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf gegenüber der Gesellschaft und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und können der Gesellschaft bis zum 28. August 2025, 24:00 Uhr (Eingang maßgeblich), an folgende Adresse übermittelt werden:
Yggdrasil SPAC 2 AG Berliner Allee 26a, 86153 Augsburg E-Mail: info@Yggdrasil-SPAC-2.de
Auch am Tag der Hauptversammlung können bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt Vollmachten erteilt oder widerrufen werden und der Nachweis hierüber gegenüber der Gesellschaft an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
3. |
Anträge von Aktionären (§§ 126, 127 AktG)
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Gegenanträge von Aktionären zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung wird die Gesellschaft im Internet unter www.Yggdrasil-SPAC-2.de zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 14. August 2025, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse
Yggdrasil SPAC 2 AG Berliner Allee 26a, 86153 Augsburg E-Mail: info@Yggdrasil-SPAC-2.de
zugegangen sind und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung gemäß §§ 126, 127 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
4. |
Informationen zum Datenschutz
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Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
Yggdrasil SPAC 2 AG Berliner Allee 26a, 86153 Augsburg E-Mail: info@Yggdrasil-SPAC-2.de
Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Ihnen gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.
Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger als zwei Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.
Für Aktionäre und Aktionärsvertreter gelten die aus Art. 15-21 DSGVO aufgeführten Rechte (Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie die Rechte auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit). Im Zusammenhang mit der Löschung von personenbezogenen Daten verweisen wir auf die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und den Art. 17 Abs. 3 der DSGVO.
Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an info@Yggdrasil-SPAC-2.de.
Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Augsburg, im Juli 2025
Yggdrasil SPAC 2 AG
Der Vorstand
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