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27.Juni 2025 15:35 Uhr

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA , ISIN: DE000A288904














EQS-News: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA


/ Schlagwort(e): Delisting






CVC schließt öffentliches Delisting-Angebot für CompuGroup Medical erfolgreich ab








27.06.2025 / 15:35 CET/CEST




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




 



  • CVC hat sich insgesamt 27,78 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an CompuGroup Medical gesichert; Gründerfamilie Gotthardt bleibt Mehrheitseigentümer mit 50,12 %

  • Mit CVC als zweitem Ankeraktionär kann CompuGroup Medical ihre langfristige Investitions- und Wachstumsstrategie noch besser umsetzen

  • Delisting vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) wurde zum Ende des 24. Juni 2025 wirksam

  • Nach Abschluss des Delisting erhält CVC drei Sitze im erweiterten Verwaltungsrat von CompuGroup Medical; Gründerfamilie Gotthardt behält weiterhin die Kontrolle

 



Koblenz, Frankfurt ? Caesar BidCo GmbH, eine Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die von CVC Capital Partners ("CVC") beraten und verwaltet werden, hat heute die finalen Ergebnisse des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots an alle Aktionäre der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA ("CompuGroup Medical" oder "CGM") bekanntgegeben. Zum Ende der Annahmefrist am 24. Juni 2025 wurde das Delisting-Erwerbsangebot für rund 3,39 % aller Aktien der CompuGroup Medical angenommen. Insgesamt hat sich CVC bis zum heutigen Tag damit einen Anteil von rund 27,78 % des Grundkapitals CGM über die Bieterin gesichert. Die Aktionäre um die Gründerfamilie Gotthardt behalten ihre Mehrheitsbeteiligung an CompuGroup Medical und halten weiterhin rund 50,12 % aller Aktien. Es wird keine weitere Annahmefrist geben, und das Delisting-Erwerbsangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen.



Das Delisting der CompuGroup Medical von der Frankfurter Wertpapierbörse wurde mit Ende des 24. Juni 2025 wirksam. Nach Abschluss des Delistings vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) und dem Segment des regulierten Marktes mit zusätzlichen Zulassungserfordernissen (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse hat die Geschäftsführung von CompuGroup Medical unverzüglich Maßnahmen ergriffen, um die Notierung der CGM-Aktien im Freiverkehr der Wertpapierbörsen in Berlin (Zweiter Regulierter Markt), Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart sowie über die Tradegate Exchange zu beenden.



Gemäß den Bestimmungen der Investorenvereinbarung mit CVC wird der Verwaltungsrat von CompuGroup Medical ab Juli von fünf auf sechs Mitglieder erweitert. Im Rahmen dieser Vereinbarung erhält CVC drei Sitze im Verwaltungsrat. Die Gründerfamilie Gotthardt behält weiterhin die Kontrolle über den Verwaltungsrat und wird durch drei Vertreter repräsentiert: Frank Gotthardt als Vorsitzender, Prof. (apl.) Dr. Daniel Gotthardt und Dr. Klaus Esser. CVC wird durch Dr. Daniel Pindur, Can Toygar und Christoph Röttele im Verwaltungsrat vertreten. Gemeinsam werden die Familie Gotthardt und CVC ihre Expertise einbringen, um die langfristige Wachstums- und Innovationsstrategie von CGM weiter voranzutreiben.



Frank Gotthardt, Vorsitzender des Verwaltungsrats der CompuGroup Medical, sagte: ?Ich möchte Stefanie Peters und Prof. (apl.) Dr. med. Karl Heinz Weiss meinen herzlichen Dank für ihre wertvolle Unterstützung von CGM während ihrer Amtszeit im Verwaltungsrat aussprechen. Ich freue mich darauf, in den kommenden Jahren gemeinsam mit CVC Innovationen und Wachstum voranzutreiben. Denn niemand soll leiden oder sterben, nur weil einmal irgendwann, irgendwo eine medizinische Information fehlt.?



Dr. Daniel Pindur, Managing Partner bei CVC, sagte: ?Mit unserer strategischen Partnerschaft und dem erfolgreichen Delisting schlagen wir das nächste Kapitel in der Erfolgsgeschichte von CompuGroup Medical auf. Gemeinsam haben wir die Möglichkeit, langfristig und gezielt zu investieren, um die führende Marktposition von CGM weiter zu stärken.? Can Toygar, Partner bei CVC, ergänzte: ?In enger Zusammenarbeit mit der Familie Gotthardt werden wir uns darauf konzentrieren, in die Zukunft des Unternehmens zu investieren, die Produktentwicklung voranzutreiben und herausragende Lösungen für die Kunden von CGM zu liefern.?



Bereits am 9. Dezember 2024 haben CGM und CVC ihre strategische Partnerschaft und Pläne für ein anschließendes Delisting von CGM angekündigt. CVC hat in diesem Zusammenhang ein öffentliches Übernahmeangebot an alle CGM-Aktionäre veröffentlicht. Am 17. April 2025 wurde der Erhalt der finalen regulatorischen Freigabe für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot durch die Bieterin bekanntgegeben. Die strategische Partnerschaft zwischen CVC und CGM ist mit Vollzug des Angebots am 2. Mai 2025 offiziell in Kraft getreten. Anschließend gaben CompuGroup Medical und CVC am 8. Mai 2025 die Unterzeichnung einer Vereinbarung bekannt, um CGM von der Börse zu nehmen. Zu diesem Zweck hat CVC am 23. Mai 2025 ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an alle Aktionäre von CompuGroup Medical abgegeben.



Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot wird innerhalb der nächsten acht Bankarbeitstage vollzogen (d.h. spätestens am 9. Juli 2025). Aktionären von CompuGroup Medical, die ihre Aktien im Rahmen des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots angedient haben, wird der Angebotspreis von 22,00 Euro je Aktie ausgezahlt. Weitere Informationen zur Abwicklung und Übertragung der angedienten Aktien sind auf der folgenden Website abrufbar: https://www.practice-public-offer.com/



 



Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA



CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Jahresumsatz von 1,15 Mrd. Euro. Die Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofis in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und Pharma-Unternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19 Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700 hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für nachhaltige Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.



 



Über CVC Capital Partners



CVC verfügt als führender weltweit tätiger Private-Markets-Manager über ein Netzwerk von 30 Standorten im EMEA-Raum, Nord- und Südamerika sowie Asien mit einem verwalteten Vermögen von derzeit rund 200 Mrd. Euro. CVC verfügt über sieben komplementäre Strategien in den Bereichen Private Equity, Secondaries, Credit und Infrastructure, für die das Unternehmen Kapitalzusagen von weltweit führenden Pensionsfonds und institutionellen Investoren in Höhe von rund 260 Mrd. Euro erhalten hat. Die im Rahmen der CVC-Private-Equity-Strategie verwalteten oder beratenen Fonds sind weltweit in rund 140 Unternehmen investiert, die einen Gesamtumsatz von über 168 Mrd. Euro erzielen und mehr als 600.000 Mitarbeitende beschäftigen. Im deutschsprachigen Raum ist CVC seit über 30 Jahren eine feste Größe und betreibt erfolgreiche Partnerschaften mit gru?nder- und familiengefu?hrten Unternehmen, darunter Douglas, Europas führender Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty, sowie bis vor Kurzem DKV Mobility, ein führender Dienstleister für internationale Mobilität, und Messer Industries, ein global führender Spezialist für Industriegase.



Wichtige Hinweise:



Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA ("CGM-Aktien") dar. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots der Caesar BidCo GmbH (die "Bieterin") sowie weitere das Delisting-Angebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage enthalten, deren Veröffentlichung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet hat. Anlegern und Inhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Delisting-Angebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Delisting-Angebot ist neben weiteren Informationen, unter anderem, im Internet unter www.practicepublic-offer.com veröffentlicht.



Das Delisting-Angebot wurde ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), des Börsengesetzes (BörsG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") über grenzüberschreitende Delisting-Angebote durchgeführt. Das Delisting-Angebot wurde nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Delisting-Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von CGM-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird und wurde kein Delisting-Angebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Delisting-Angebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht untersagt wäre.



Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG und/oder deren Tochterunternehmen im Sinne des § 2 Abs. 6 WpÜG können CGM-Aktien in anderer Weise als gemäß dem Delisting-Angebot über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern dies außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere diejenigen des WpÜG, erfolgt und mit der Maßgabe, dass der Angebotspreis für das Delisting-Angebot dergestalt erhöht wird, dass dieser einer etwaig außerhalb des Delisting-Angebots gezahlten höheren Gegenleistung entspricht. Informationen über solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG im Bundesanzeiger veröffentlicht und in einer deutschen und unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite der Bieterin unter www.practice-public-offer.de veröffentlicht.



Das in dieser Mitteilung in Bezug genommene Delisting-Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind. Darüber hinaus sind sie in den Handel in den Teilbereich Berlin Second Regulated Market der Berliner Wertpapierbörse einbezogen. Ferner sind die CGM-Aktien auch in den Handel im Freiverkehr an den Börsen in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart und über Tradegate Exchange einbezogen. Das Delisting-Angebot unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten und anderen Rechtsordnungen unterscheiden. Diese Mitteilung wurde nach deutscher Art und Praxis verfasst, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu entsprechen. Die an anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage enthaltenen, sich auf die Bieterin und die CGM beziehenden Finanzkennzahlen werden in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nicht in Übereinstimmung mit den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit Finanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland beziehen.



Das Delisting-Angebot wurde in den Vereinigten Staaten auf der Grundlage der so genannten grenzüberschreitenden Tier II-Ausnahme von bestimmten Vorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 in seiner jeweils gültigen Fassung (der "Exchange Act") unterbreitet. Diese Ausnahme ermöglicht es der Bieterin, bestimmte materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften des Exchange Act für Delisting- oder Übernahmeangebote dadurch zu erfüllen, dass sie das Recht oder die Praxis ihrer Heimatrechtsordnung befolgt, und befreit die Bieterin von der Einhaltung bestimmter anderer Vorschriften des Exchange Act. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass die CGM nicht an einer US-amerikanischen Wertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen des US-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei der US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.



CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in den Vereinigten Staaten, sollten beachten, dass sich das Delisting-Angebot auf Wertpapiere einer Gesellschaft bezieht, die ein ausländischer privater Emittent (foreign private issuer) im Sinne des Exchange Act ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert sind. Das Delisting-Angebot erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der sogenannten grenzüberschreitenden Tier II-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des Exchange Act und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Delisting-Angebot den US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich auf CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten Anwendung, und es stehen keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zu.



Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Delisting-Angebots mit der Bieterin geschlossen wurde, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot ergeben, nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und die CGM sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.



Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der veröffentlichten Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen künftig ändern werden.



 





















27.06.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

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56070 Koblenz

Deutschland
Telefon: +49 (0)160 3630362
Fax: +49 (0)261 8000 3200
E-Mail: investor@cgm.com
Internet: www.cgm.com
ISIN: DE000A288904
WKN: A28890
Börsen: Freiverkehr in Hamburg
EQS News ID: 2161840





 
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