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19.März 2024 09:45 Uhr

DORNKAMP Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB














Emittent / Herausgeber: DORNKAMP Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB


/ Schlagwort(e): Rechtssache






Vollständige Entlastung für Kay Rieck durch den Bundesgerichtshof mit Unterstützung von DORNKAMP Rechtsanwälte








19.03.2024 / 09:45 CET/CEST




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




BGH liefert entscheidendes Urteil im richtungsweisenden KapMuG-Fall, OLG Celle hat nach BGH-Urteil auch die restlichen Feststellungsanträge der Musterkläger als unbegründet zurückgewiesen.



 



Kay Rieck kann es als einen bemerkenswerten juristischen Erfolg verbuchen, dass der Bundesgerichtshof (BGH) seine Position in einem langwierigen und komplexen Rechtsstreit bestätigt hat und keine Prospektfehler feststellen konnte. Nach Jahren rechtlicher Auseinandersetzungen und einer Flut von Klagen gegen Kay Rieck und die übrigen ECI-Verantwortlichen, hat das höchste deutsche Gericht und zwischenzeitlich auch das OLG Celle endgültig Gerechtigkeit walten lassen.



 



Kay Rieck sieht in der Entscheidung des BGH eine klare Bestätigung der Rechtmäßigkeit seines Handelns bei der Prospekterstellung. "Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs, ist ein Meilenstein für die Rechtsprechung und für mich persönlich eine tiefgreifende Erleichterung," äußerte Rieck. "Über Jahre hinweg lastete ein gewaltiger Druck auf mir, aber mein Glaube an die eigene Unschuld blieb unerschütterlich und wurde letztendlich bestätigt."



 



Der BGH hat mit seinem Beschluss vom 26.07.2022 und darauffolgend auch das Oberlandesgericht (OLG) Celle in seinem Beschluss vom 24.01.2024 wichtige Weichen für zukünftige Kapitalmusterschutzverfahren (KapMuG-verfahren) gestellt. Es sind Hunderte von Rechtsstreitigkeiten im Rahmen des KapMuG-Verfahrens ausgesetzt worden, die auf vermeintliche Prospektfehler bei Investitionen in ECI-Fonds zurückgingen.



 



Die Entscheidungen des BGH und die erneute Entscheidung durch das OLG Celle machen deutlich, dass die vorgebrachten Prospektfehler nicht substanziiert dargelegt wurden. Kay Rieck wurde von allen Vorwürfen freigesprochen, was die langjährige juristische Auseinandersetzung im KapMuG-Verfahren abschließt.



 



"Das Urteil des Bundesgerichtshofs, sendet ein starkes Signal aus, dass die Gerechtigkeit letztendlich siegt", sagte Rieck weiter. "Ich bin erleichtert, dass dieser lange Weg zur Gerechtigkeit nun erfolgreich abgeschlossen ist."



 



Mit der Entscheidung des BGH und der Bestätigung durch das OLG Celle sind alle im KapMuG-Verfahren erhobenen Vorwürfe gegen Kay Rieck hinfällig geworden. Dies markiert nicht nur das Ende einer rechtlichen Odyssee für die Beteiligten, sondern stellt auch einen bedeutenden Präzedenzfall für ähnliche Fälle in der Zukunft dar.



 



 



 



DR. ANDREAS SASDI



RECHTSANWALT, PARTNER



FACHANWALT FÜ GEWERBLICHEN RECHTSSCHUTZ



FACHANWALT FÜR HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT



 





















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