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08.Dezember 2021 11:50 Uhr

Leipold Rechtsanwaltskanzlei








DGAP-Media / 08.12.2021 / 11:50



Landgericht Innsbruck bestätigt Vollstreckung in Privatvermögen von Markus Braun, ehemaliger CEO der Wirecard AG

Mandanten welche von der Leipold Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Hamburg und Bayern vertreten werden, können seit Freitag einen weiteren Erfolg für sich verbuchen.



 



Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Leipold der ca. 450 Mandanten alleine in Arrestverfahrengegen Markus Braun und seine MB Beteiligungsgesellschaft vertritt, hat bisher erfolgreich in das Privatvermögen von Markus Braun vollstrecken können. Dabei besteht ständiger Streit zwischen der Staatsanwaltschaft München und Markus Braun. Zuletzt konnte sich Rechtsanwalt Leipold gegen die Staatsanwaltschaft bereits vor dem OLG München erfolgreich durchsetzen, indem er parallel zur Staatsanwaltschaft in Barvermögen bei einer deutschen Privatbank vollstrecken darf. Die Entscheidung ist auch bereits rechtskräftig.



 



Nun hat auch das LG Innsbruck in zahlreichen Rekursverfahren die Zwangssicherungshypotheken der Mandanten der Kanzlei Leipold bestätigt. Auch hier hindert eine Vollstreckung der Staatsanwaltschaft München nicht. Im Gegenteil. Derzeit sieht es so aus, dass diese Vollstreckung der Staatsanwaltschaft München gegen EU Recht verstoßen könnte.



 



Jedenfalls sind die Eintragungen zahlreicher Mandanten im Wege der Zwnagssicherungshypothek in die Millionenvilla von Herrn Braun in Kitzbühel, nach Auffassung des LG Innsbruck, rechtmäßig.



 



D.h die Schadenssummen der Mandanten sind zunächst im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gesichert. Nach Durchführung der Hauptsacheverfahren vor dem LG München I, kann dann verwertet werden.



 



Insgesamt ein Lichtblick für die vielen geschädigten Anleger von Wirecard.



 



Geschädigte Anleger der Wirecard AG können sich jederzeit kostenlos über die unterschiedlichen Möglichkeiten des Schadensersatzes in der Kanzlei informieren.



 



Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Leipold hat sich seit 2003 auf die erfolgreiche Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisiert. 






Ende der Pressemitteilung



Emittent/Herausgeber: Leipold Rechtsanwaltskanzlei

Schlagwort(e): Recht


08.12.2021 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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