Besonders erfreulich aus deutscher Sicht: Die Abstimmungsrichtlinien von Deka Investment und Union Investment werden - nach einem schwachen Abschneiden in 2018 - jetzt mit Bestnoten bewertet. Zusammen mit BlackRock als dem weltweit größten Vermögensverwalter schneiden sie in der aktuellen Gesamtschau am besten ab. Ebenfalls unter den Top-10-Werten: die bereits in der Vorgängerstudie als gut eingestuften Proxy Guidelines von DWS und Allianz Global Investors. Die gemeinsam von hkp/// group, DIRK - Deutscher Investor Relations Verband und Professor Dr. Michael Wolff von der Universität Göttingen vorgelegte Analyse bekommt vor dem Hintergrund der Umsetzung der zweiten Europäischen Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) besonderes Gewicht. Diese stärkt die Stellung der Hauptversammlung in Fragen der Vorstandsvergütung. Die Studie aber zeigt, dass viele Investoren jedoch weiterhin nicht ausreichend auf diese Neuerungen vorbereitet sind. "Professionelles Investieren setzt auch professionelle Abstimmungsrichtlinien in Fragen der Vorstandsvergütung voraus", erklärt hkp/// group Managing Partner Michael H. Kramarsch. Er verweist darauf, dass trotz zahlreicher Verbesserungen weiterhin viele der in den DAX-Unternehmen engagierten größten Investoren noch immer keine oder nur unzureichende Vorgaben zur Gestaltung und Kommunikation von Vorstandsvergütung veröffentlicht haben. Das sei gefährlich: "Investoren, die Unternehmen mit ihren Anforderungen im Unklaren lassen, könnten diese nach Belieben angreifen", so der Corporate-Governance-Experte. Dies sieht auch Kay Bommer, Geschäftsführer des DIRK - Deutscher Investor Relations Verband so: "Viele Abstimmungsrichtlinien sind weiterhin zu undetailliert, missverständlich und für Emittenten wenig handlungsleitend, womit selbst große internationale Investoren weder ihrem eigenen professionellen Anspruch noch dem wachsenden Einfluss im Thema Vorstandsvergütung gerecht werden."
Die Auswertung der aktuellen Proxy Voting Guidelines sowie der Abstimmungen zur Vorstandsvergütung auf der Hauptversammlung (Say-on-Pay) ermöglichen eine Kategorisierung der Top-Investoren im DAX in drei Investoren-Typen:
Während Investoren in den ersten beiden Kategorien Emittenten bei der Ausgestaltung der Vorstandsvergütung mit entsprechend klaren Erwartungen unterstützen bzw. zumindest in der eigentlichen Abstimmung zur Vorstandsvergütung für Unternehmen nur ein geringes Risiko darstellen, erweisen sich Investoren der dritten Kategorie als große Unbekannte. "Sie sind mit ihren nicht transparenten bzw. wenig zielführenden Kriterien unberechenbar, wenn ein Beschluss über das Vorstandsvergütungssystem auf der Hauptversammlung eingeholt wird. Gleichzeitig ist mit kritischen Stimmen beim Tagesordnungspunkt Vorstandsvergütung zu rechnen", erklärt Prof. Dr. Michael Wolff, Corporate Governance-Experte und Inhaber der Professur für Management und Controlling an der Georg-August-Universität Göttingen. Wenngleich diese dritte Investoren-Kohorte im Vergleich zur Studie von 2018 kleiner geworden ist, bleibt die Forderung bestehen, dass es im Sinne einer guten und verantwortungsvollen Corporate Governance klar und verständlich formulierte Kriterien zur Vorstandsvergütung braucht, die auch vollständig öffentlich sein sollten. Die Studienautoren reklamieren als Mindeststandard zumindest Transparenz bei jenen Aspekten, die definitiv zu einer Ablehnung einer Vorstandsvergütung im Say-on-Pay führen. Die Studienautoren fordern darüber hinaus, dass in Abstimmungsrichtlinien transparent gemacht werden sollte, wie ein Dialog zwischen Investor und Emittent erfolgen kann.
Die Studie "Vorstandsvergütung als Herausforderung für Investoren" der Unternehmensberatung hkp/// group mit der Professur für Management und Controlling der Georg-August-Universität Göttingen sowie dem DIRK - Deutscher Investor Relations Verband analysiert öffentlich verfügbare Abstimmungsrichtlinien (Proxy Voting Guidelines) zur Vorstandsvergütung der 40 größten institutionellen Investoren in DAX-Unternehmen zu Informationsgehalt und Anwendbarkeit in der Vorstandsvergütung. Die in die Auswertung einbezogenen Investorengruppen repräsentieren rund 60% des Investitionsvolumens im DAX. Ebenfalls berücksichtigt wurden die Angaben der Stimmrechtsberater ISS und Glass Lewis. Die Bewertung erfolgte auf einer Skala von A bis D (beste bis schlechteste Bewertung). Kontakt Thomas Müller, Mobil: +49 176 100 88 237, E-Mail: thomas.mueller@hkp.com Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: hkp/// group Schlagwort(e): Finanzen
|
1122433 25.08.2020