Züblin Immobilien Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung
Ad hoc Mitteilung gem. Art 53 KR / Generalversammlung genehmigt Anträge des Verwaltungsrats
22.06.2022 / 08:16 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Anlässlich der 33. Ordentlichen Generalversammlung vom 21. Juni 2022 waren 60.2% des Aktienkapitals vertreten. Allen Anträgen des Verwaltungsrates wurde zugestimmt:
- Genehmigung des Geschäftsberichts 2021/22, des Vergütungsberichts sowie Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle
- Verwendung des Bilanzverlusts und Vortrag auf neue Rechnung
- Ausschüttung von CHF 1.00 pro Namenaktie aus Kapitaleinlagereserven (ex-Datum 23.06.2022)
- Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
- Wiederwahlen des bestehenden Verwaltungsrats sowie des Präsidenten
- Wiederwahl der bestehenden Mitglieder in den Vergütungsausschuss
- Wahl der neuen Revisionsstelle SWA Swiss Auditors AG
- Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
- Genehmigung der Vergütungen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
Die Amtsdauer aller gewählten Vertreter beträgt ein Jahr und endet an der nächsten ordentlichen Generalversammlung 2023.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
|
Sprache: |
Deutsch |
Unternehmen: |
Züblin Immobilien Holding AG |
| Hardturmstrasse 76 |
| 8005 Zürich |
| Deutschland |
Telefon: |
+41 44 206 29 39 |
Fax: |
+41 44 206 29 38 |
E-Mail: |
investor.relations@zueblin.ch |
Internet: |
www.zueblin.ch |
ISIN: |
CH0312309682 |
Börsen: |
SIX Swiss Exchange |
EQS News ID: |
1380783 |
|
Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
1380783 22.06.2022 CET/CEST