DGAP-Ad-hoc: Bilfinger SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Der Vorstand der Bilfinger SE hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute beschlossen, ein neues Aktienrückkaufprogramm ab 1. Juli 2022 zu starten. Im Rahmen des Programms können maximal bis zu 4.103.732 eigene Aktien der Bilfinger SE zu einem maximal aufzuwendenden Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 100 Millionen Euro über die Börse erworben werden. Das Programm wird längstens bis zum 17. März 2023 laufen. Damit macht die Bilfinger SE von der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 11. Mai 2022 erteilten Ermächtigung Gebrauch, wonach bis zum 10. Mai 2027 Aktien im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zurückgekauft werden dürfen mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung zu erwerbenden Aktien zusammen mit anderen Aktien der Bilfinger SE, welche die Bilfinger SE bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Bilfinger SE entfallen. Die Gesellschaft hält aus früheren Aktienrückkaufprogrammen aktuell 203.924 eigene Aktien (ca. 0,50 % des Grundkapitals). Für die Verwendung der zurückgekauften Aktien kommen alle nach der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Mai 2022 zulässigen Zwecke in Betracht. Die Aktien können auch eingezogen werden. Der Aktienrückkauf wird sich an den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission orientieren. Die Bilfinger SE behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit einzustellen.
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Unternehmen: | Bilfinger SE |
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EQS News ID: | 1352237 |
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1352237 13.05.2022 CET/CEST