DGAP-Ad-hoc: Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Vereinbarung Ad-hoc-Mitteilung nach § 17 MAR Dräger hat im März von der Bundesregierung einen Großauftrag zur Lieferung von 10.000 Beatmungsgeräten erhalten. Damit hat die Bundesregierung in Zeiten größter Unsicherheit durch COVID-19 eine gute Versorgung des Gesundheitswesens in Deutschland abgesichert. Seit Beginn der Pandemie ist Dräger in intensivem Austausch mit der Bundesregierung und vielen anderen Kunden in aller Welt. Unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Entwicklung der Pandemie in Deutschland und anderen Ländern haben Dräger und die Bundesregierung nunmehr im Grundsatz vereinbart, daß über die bereits gelieferten 1.557 hinaus keine weiteren Geräte mehr von Dräger an die Bundesregierung geliefert werden. Die für die Bereitstellung und Vorhaltung der Fertigungskapazität entstandenen Kosten übernimmt die Bundesregierung. Die nunmehr freiwerdenden Kapazitäten ermöglichen Dräger die Belieferung von anderen wichtigen Märkten außerhalb Deutschlands mit dort weiterhin dringend benötigten Beatmungsgeräten. Die von Dräger am 14.07. veröffentliche Jahresprognose bleibt unverändert. Demnach erwartet Dräger für das Gesamtjahr 2020 ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum von 14 bis 22 Prozent. Die EBIT-Marge wird zwischen 7,0 und 11,0 Prozent erwartet. Drägerwerk AG & Co. KGaA Investor Relations: Corporate Communications: Disclaimer
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EQS News ID: | 1130085 |
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1130085 10.09.2020 CET/CEST