News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
03.05. 18:20 vor 2 Tagen
Interroll Holding AG
Interroll Generalversammlung 2024: Alle Anträge erhalten Zustimmung
03.05. 15:19 vor 2 Tagen
MIC Market Information & Content Publishing GmbH
Meilenstein erreicht - Green Bridge Metals begrüßt legislative Unterstützung des US-Repräsentantenhauses
03.05. 12:00 vor 2 Tagen
Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG
Lindt & Sprüngli eröffnet Werkserweiterung in Olten
03.05. 11:01 vor 2 Tagen
Photon Energy NV
EQS-News: Michael Gartner zieht sich aus dem Vorstand zurück
03.05. 10:40 vor 2 Tagen
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
EQS-News: SdK verlangt Einberufung einer Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG bei der Endor AG
In allen Meldungen suchen

04.Mai 2020 19:20 Uhr

Intertainment AG, WKN 622360, ISIN DE0006223605

[ Aktienkurs Intertainment AG | Weitere Meldungen zur Intertainment AG ]



DGAP-Ad-hoc: Intertainment AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Rechtssache


Intertainment AG: Amtsgericht Frankfurt reduziert Bußgeldbescheid gegen Intertainment


04.05.2020 / 19:20 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




München, 04. Mai 2020 - Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Oktober 2019 erlassenen Bußgeldbescheid von 150.000 Euro zuzüglich Verfahrenskosten gegen die Intertainment AG auf 50.000 Euro zuzüglich Verfahrenskosten reduziert.


Der Bußgeldbescheid der BaFin bezog sich auf eine unterlassene Veröffentlichung der Hinweisbekanntmachung für den Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2015, eine nicht fristgerecht veröffentlichte Hinweisbekanntmachung für den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016 sowie auf den nicht rechtzeitig veröffentlichten Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016.


Intertainment hatte gegen den Bescheid der BaFin Einspruch eingelegt. Diese hatte den Einspruch Mitte März 2020 abgelehnt und das Verfahren an das zuständige Amtsgericht Frankfurt am Main übersandt. Die Intertainment AG wird die Entscheidung des Amtsgerichts akzeptieren.



Kontakt:

INTERTAINMENT AG

Felix Petri

Vorstand

Bahnhofstr. 30

82340 Feldafing

Tel.: +49 (0)89 216 99- 0

investor@intertainment.de

 








04.05.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



























Sprache: Deutsch
Unternehmen: Intertainment AG

Bahnhofstr. 30

82340 Feldafing

Deutschland
Telefon: +49 (0)89 21699- 0
Fax: +49 (0)89 21699-11
E-Mail: investor@intertainment.de
Internet: http://www.intertainment.de
ISIN: DE0006223605
WKN: 622360
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1035557





 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service




1035557  04.05.2020 CET/CEST







fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1035557&application_name=news&site_id=mastertraders
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.