DGAP-Ad-hoc: OSRAM Licht AG / Schlagwort(e): Firmenübernahme/Prognose OSRAM Licht AG: Abschluss eines Beherrschungsvertrags mit der ams Offer GmbH Der Vorstand der OSRAM Licht AG ("OSRAM") hat sich heute mit dem Vorstand der ams AG, Premstätten ("ams"), über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ams Offer GmbH, einer Tochtergesellschaft von ams, als herrschendem Unternehmen und OSRAM als beherrschtem Unternehmen geeinigt. Zudem wurden heute entsprechende Beschlüsse des Vorstands und Aufsichtsrats von OSRAM gefasst, diesen Unternehmensvertrag mit der ams Offer GmbH abzuschließen und eine außerordentliche Hauptversammlung der OSRAM Licht AG für den 3. November 2020 einzuberufen, in der unter anderem über die Zustimmung zum Abschluss dieses Unternehmensvertrags Beschluss gefasst werden soll. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht vor, dass den außenstehenden Aktionären von OSRAM für die Dauer des Unternehmensvertrags eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 2,57 brutto je OSRAM-Aktie abzüglich des Betrags etwaiger Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz gewährt wird. Überdies soll den außenstehenden Aktionären von OSRAM ein Angebot zum Erwerb ihrer OSRAM-Aktien gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 44,65 unterbreitet werden ("Abfindungsangebot"). Die Höhe der jährlichen Ausgleichszahlung und des Abfindungsangebots wurde in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer Bewertung des Unternehmenswertes von OSRAM festgelegt. Ausgehend von dieser Bewertungsgrundlage erwartet OSRAM für das GJ21 (01.10.2020-30.09.2021) ein vergleichbares Umsatzwachstum zwischen 6-10 %, eine bereinigte EBITDA-Marge von 9-11 % sowie ein Free Cash Flow im ausgeglichenen bis niedrig zweistellig positiven Millionen-Euro-Bereich. Diese Prognose basiert auf der Annahme, dass die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Laufe des GJ21 überwunden werden. Etwaige wirtschaftliche Folgen einer erneut verschärften Pandemielage sind in den prognostizierten Werten dementsprechend nicht berücksichtigt.
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1135141 22.09.2020 CET/CEST