DGAP-Ad-hoc: SMT Scharf AG / Schlagwort(e): Vereinbarung SMT Scharf AG: Kontrollerlangung durch Großaktionäre, Ankündigung Abgabe Pflichtangebot mit Erwerbsangebot, geplantes Downlisting und Abschluss Downlistingvereinbarung Hamm in Westfalen, 11. Januar 2021 - Die Aktionäre Shareholder Value Beteiligungen AG, Share Value Stiftung, Frau Christiane Weispfenning (zusammen "SHV-Gruppe") und Herr Dr. Helmut Fink haben die SMT Scharf AG (WKN 575198, ISIN DE0005751986) heute darüber informiert, dass sie aufgrund des am 11. Januar 2021 erfolgten Beitritts von Herrn Dr. Helmut Fink zu der zwischen den Aktionären der SHV-Gruppe bestehenden Aktionärsvereinbarung die Kontrolle gemäß §§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG über die SMT Scharf AG erlangt haben. Die vier Großaktionäre halten dadurch insgesamt 1.397.295 Stimmrechte von insgesamt 4.620.000 Stimmrechten der SMT Scharf AG, die ihnen gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG aufgrund der Aktionärsvereinbarung wechselseitig zugerechnet werden. Dies entspricht rund 30,24 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der SMT Scharf AG. Die Shareholder Value Beteiligungen AG und Share Value Stiftung werden als Bieterinnen mit befreiender Wirkung für Frau Weispfenning und Herrn Dr. Fink - nach Gestattung der Veröffentlichung einer Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - ein Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG gerichtet auf den Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der SMT Scharf AG abgeben. Der Angebotspreis soll dem gesetzlichen Mindestpreis entsprechen, der aufgrund von Vorerwerben voraussichtlich EUR 8,22 je Aktie betragen wird. Das Pflichtangebot soll zugleich ein Erwerbsangebot (§ 39 Abs. 2 und 3 BörsG) zur Ermöglichung des Widerrufs der Zulassung sämtlicher Aktien der SMT Scharf AG zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse enthalten. In diesem Zusammenhang haben die SMT Scharf AG und die Shareholder Value Beteiligungen AG sowie die Share Value Stiftung ebenfalls am heutigen Tage eine Downlistingvereinbarung abgeschlossen, in deren Rahmen sich die SMT Scharf AG zur Durchführung des Downlistings in ein Qualitätssegment des Freiverkehrs einer deutschen Börse bei Vorliegen des Erwerbsangebots gemäß § 39 Abs. 2 und 3 BörsG unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere dass die SMT Scharf AG dadurch nicht geltendes Recht verletzten würde, verpflichtet hat. Die SMT Scharf AG plant dabei, die Zulassung zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und im Segment Prime Standard zu beenden und durch die Einbeziehung der Aktien in ein Qualitätssegment des Freiverkehrs einer deutschen Börse (Scale, m:access oder Primärmarkt) zu ersetzen. Dadurch erwartet die Gesellschaft erhebliche Kosteneinsparungen und hält den Zugang zum Kapitalmarkt weiterhin für hinreichend gesichert.
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | SMT Scharf AG |
Römerstrasse 104 | |
59075 Hamm | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 2381 960-01 |
Fax: | +49 2381 960-311 |
E-Mail: | info@smtscharf.com |
Internet: | www.smtscharf.com |
ISIN: | DE0005751986 |
WKN: | 575198 |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1159808 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
1159808 11.01.2021 CET/CEST