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VEDES AG beschließt freiwilliges öffentliches Rückerwerbsangebot für bis zu 12,5 Mio. Euro ihrer Anleihe 2017/2022
02.09.2021 / 14:50 CET/CEST
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VEDES AG beschließt freiwilliges öffentliches Rückerwerbsangebot für bis zu 12,5 Mio. Euro ihrer Anleihe 2017/2022
Nürnberg, 2. September 2021 - Die VEDES AG hat heute beschlossen, den Inhabern der Anleihe 2017/2022 (ISIN: DE000A2GSTP1) ein freiwilliges öffentliches Rückerwerbsangebot bis zu einem Gesamtnennbetrag von 12,5 Mio. Euro, gleichbedeutend mit bis zu 50 % des ausstehenden Gesamtvolumens der Anleihe 2017/2022, zu unterbreiten. Die Annahmefrist für das Angebot wird am 3. September 2021 beginnen und (vorbehaltlich einer Verkürzung oder Verlängerung) voraussichtlich am 20. September 2021 enden. Der Angebotspreis wird 101 % des Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener Zinsen betragen. Dies entspricht dem vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (Call) gemäß § 4 (c) der Anleihebedingungen im Falle einer vorzeitigen Kündigung der Schuldverschreibungen durch die VEDES AG bis zum 17. November 2021 (danach beträgt er 100,5 % des Nennbetrags). Die Angebotsunterlage für das Rückerwerbsangebot wird am 2. September 2021 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und ab diesem Tag auf der Unternehmenswebsite www.vedes-gruppe.de im Bereich "Investor Relations" in der Rubrik "Rückerwerbsangebot" verfügbar sein.
Das freiwillige öffentliche Rückerwerbsangebot erfolgt im Zusammenhang mit dem Abschluss einer stillen Beteiligung der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH in Höhe von 5 Mio. Euro an der VEDES AG. Die VEDES hatte sich in diesem Kontext verpflichtet, entweder durch eine Teilrückzahlung oder durch einen Teilrückkauf den ausstehenden Nennbetrag der Anleihe 2017/2022 bis spätestens zum 17. November 2021 auf 12,5 Mio. Euro zu reduzieren und die Laufzeit der Anleihe bis 2026 zu prolongieren. Das Angebot und die mit der Annahme des Angebots zustande kommenden Verträge stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 29. September 2021 stattfindende 2. Gläubigerversammlung der vorgeschlagenen Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum 17. November 2026 zustimmt und die VEDES diesem Beschluss ebenfalls zustimmt. Die Einladung zur 2. Gläubigerversammlung wird am 2. September 2021 im Bundesanzeiger und auf der Unternehmenswebsite www.vedes-gruppe.de im Bereich "Investor Relations" in der Rubrik "2. Gläubigerversammlung" veröffentlicht werden.
Die Übertragung der in das Rückerwerbsangebot eingereichten Schuldverschreibungen erfolgt nach Abschluss der Annahmefrist zunächst auf ein Depot eines von der VEDES für die andienenden Schuldverschreibungsinhaber bestellten Treuhänders, der die eingereichten Schuldverschreibungen bis zum Eintritt bzw. bis zum Nichteintritt der aufschiebenden Bedingung für die andienenden Schuldverschreibungsinhaber halten wird. Die andienenden Schuldverschreibungsinhaber haben die Möglichkeit, ihre Stimmen in der Gläubigerversammlung durch den Treuhänder als Bevollmächtigten nach Weisung vertreten zu lassen.
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