Aktienrückkauf: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - 6. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 28. März 2022 bis einschließlich 01. April 2022 wurden insgesamt 5.289 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes 2022 erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 21. Februar 2022 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU)2016/1052 mitgeteilt. Die Gesamtzahl der im Zeitraum vom 28. März 2022 bis einschließlich 01. April 2022 täglich am jeweiligen Handelsplatz zurückgekauften Aktien, die Durchschnittskurse sowie das Volumen in Euro sind wie folgt:
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufes 2022 bis einschließlich 01. April 2022 erworbenen Aktien beläuft sich auf 27.321 Stück. Der Aktienrückkauf erfolgte durch die Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG. Informationen über die einzelnen Transaktionen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.mbb.com/ir/aktie/rueckkauf.html Berlin, 04. April 2022 MBB SE MBB SE Verwaltungsratsvorsitzender und Geschäftsführender Direktor Registergericht
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1319851 04.04.2022