DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE
/ Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
24.08.2021 / 17:51
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München, den 24.08.2021
Im Zeitraum vom 18. August 2021 bis einschließlich 20. August 2021 hat die Allianz SE insgesamt 208.793 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 17. August 2021 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)
18.08.2021 56.842 198,2675
19.08.2021 60.951 197,5249
20.08.2021 91.000 198,0781
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 18. August 2021 bis einschließlich 20. August 2021 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 208.793 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).
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