Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - 10. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 01. Juli 2021 bis zum 07. Juli 2021 wurden insgesamt 308.947 Aktien (ISIN DE000A0Z2ZZ5) zurückerworben. Der Rückkauf erfolgte über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unter Führung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien innerhalb von der freenet AG vorgegebener Zeiträume unabhängig und unbeeinflusst von der freenet AG trifft. Im Zeitraum vom 01. Juli 2021 bis zum 07. Juli 2021 betrugen die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen jeweils pro Tag:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 25. Februar 2021 bis einschließlich 07. Juli 2021 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 2.513.793 Stück. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der freenet AG unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht (www.freenet-group.de/investor-relations/aktie). Hamburg, im Juli 2021 freenet AG
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1216502 08.07.2021