Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Schlussmeldung zur ersten Tranche HeidelbergCement AG Die HeidelbergCement AG hat den Erwerb von Aktien der HeidelbergCement AG im Rahmen der ersten Tranche des am 9. August 2021 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms am 2. Dezember 2021 abgeschlossen. Im Rahmen der ersten Tranche des Aktienrückkaufprogramms wurden insgesamt 5.324.577 Aktien (ISIN DE0006047004) erworben. Das entspricht ca. 2,68 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich EUR 65,6752. Der Gesamtpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) der zurückgekauften Aktien betrug EUR 349.692.787,40. Der Rückkauf der Aktien erfolgte durch ein von der HeidelbergCement AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse. Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften sind auf der Website der HeidelbergCement AG (https://www.heidelbergcement.com/de) unter der Rubrik "Investor Relations/Aktie/Aktienrückkauf" veröffentlicht. Über den Beginn der nächsten Tranche des Rückkaufprogramms informieren wir mit gesonderter Mitteilung. Heidelberg, den 3. Dezember 2021 Der Vorstand
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | HeidelbergCement AG |
Berliner Straße 6 | |
69120 Heidelberg | |
Deutschland | |
Internet: | www.heidelbergcement.com |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
1254001 03.12.2021