Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2, Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - 17. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 18. Oktober 2021 bis 22. Oktober 2021 (jeweils einschließlich) wurden insgesamt Stück 422.169 Aktien der Siemens Healthineers AG im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Healthineers AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 23. Juni 2021 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 28. Juni 2021 mitgeteilt wurde. Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Die Geschäfte sind in detaillierter Form auf der Internetseite der Siemens Healthineers AG veröffentlicht (www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations). Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 28. Juni 2021 bis 22. Oktober 2021 (jeweils einschließlich) erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 2.754.108 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Siemens Healthineers AG erfolgt durch ein von der Siemens Healthineers AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA). München, 25. Oktober 2021 Siemens Healthineers AG Der Vorstand 1 Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen.
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Siemens Healthineers AG |
Henkestr. 127 | |
91052 Erlangen | |
Deutschland | |
Internet: | https://www.corporate.siemens-healthineers.com |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
1243113 25.10.2021