Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014 Erwerb eigener Aktien - 12. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 29. Juni 2020 bis einschließlich 3. Juli 2020 wurden insgesamt 2.000 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 14. April 2020 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU)2016/1052 mitgeteilt. Die Gesamtzahl der im Zeitraum vom 29. Juni 2020 bis einschließlich 3. Juli 2020 täglich zurückgekauften Aktien, die Durchschnittskurse sowie das Volumen in Euro sind wie folgt:
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2020 bis einschließlich Der Aktienrückkauf erfolgte durch die Baader Bank AG ausschließlich über die Börse im elektronischen XETRA-Handelssystem. Informationen über die einzelnen Transaktionen sowie über das tägliche Handelsvolumen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://investor.softing.com/de/aktie/aktienrueckkauf.html Haar, den 6. Juli 2020 Softing AG
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1086941 06.07.2020