United Internet AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - Änderungsmeldung Aussetzung des Aktienrückkaufprogramms im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung 2020 Die United Internet AG hat mit Ad-hoc Mitteilung vom 1. April 2020 und Initialmeldung vom 2. April 2020 ein Aktienrückkaufprogramm angekündigt, welches seit dem 3. April 2020 durchgeführt wird. Schon in der Initialmeldung hat die Gesellschaft darauf hingewiesen, dass in einem Zeitraum von 5 Handelstagen vor einer Hauptversammlung bis zum Ablauf von 5 Handelstagen nach einer Hauptversammlung keine Aktien zurückgekauft werden. Die Gesellschaft hat heute ihre ordentliche Hauptversammlung 2020 einberufen. Sie findet am 20. Mai 2020 statt. Es werden daher keine Aktien in einem Zeitraum vom 13. Mai 2020 bis zum 27. Mai 2020 (jeweils einschließlich) zurückgekauft werden. Montabaur, den 20. April 2020 United Internet AG Der Vorstand
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | United Internet AG |
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56410 Montabaur | |
Deutschland | |
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1025027 20.04.2020