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22.Mai 2020 15:05 Uhr

STINAG Stuttgart Invest AG , ISIN: DE0007318008





DGAP-News: STINAG Stuttgart Invest AG


/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung






STINAG Stuttgart Invest AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2020 in Tübinger Straße 41, 70178 Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG








22.05.2020 / 15:05



Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.











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STINAG Stuttgart Invest AG
Stuttgart
ISIN: DE0007318008
WKN: 731800




Tagesordnung
der ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, den 30. Juni 2020, um 10.00 Uhr (MESZ)



Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Dienstag, den 30. Juni 2020, 10:00 Uhr (MESZ), in Form einer virtuellen
Hauptversammlung, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
für das Geschäftsjahr 2019 ein.


Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) besteht kein Recht und
keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung.


Bitte beachten Sie hierzu die untenstehenden besonderen Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung.


Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der STINAG Stuttgart Invest AG, Tübinger Straße 41, 70178
Stuttgart.












1.


Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichtes
für die STINAG Stuttgart Invest AG und den Konzern sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019



Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sind mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, versehen worden. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit nach § 172 AktG festgestellt.


Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen.


Der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht für die STINAG Stuttgart
Invest AG und den Konzern sowie der Bericht des Aufsichtsrates werden den Aktionären und der Hauptversammlung nach §§ 176
Abs. 1, 175 Abs. 2 AktG zugänglich gemacht und zu Beginn der Hauptversammlung vom Vorstand und der Bericht des Aufsichtsrates
vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates erläutert.


2.


Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019


Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, von dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn von 40.920.534,59 EUR













a) einen Teilbetrag von 11.164.993,50 EUR
  zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,75 je Stückaktie = 11.164.993,50 EUR
  zu verwenden und
b) den verbleibenden Betrag in Höhe von 29.755.541,09 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag
berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 113.342 eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen
Aktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird bei unveränderter Höhe der Dividende je dividendenberechtigter
Aktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.


3.


Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes der STINAG Stuttgart Invest AG für das Geschäftsjahr 2019


Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes der STINAG Stuttgart
Invest AG Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.


4.


Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates der STINAG Stuttgart Invest AG für das Geschäftsjahr
2019



Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates der STINAG Stuttgart
Invest AG Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.


5.


Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020


Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.


Die vollständige Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung kann bei der STINAG Stuttgart Invest AG, Vorstandssekretariat,
Tübinger Straße 41, 70178 Stuttgart, kostenfrei angefordert werden und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter


www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
 

zugänglich.


Ebenfalls sind die vollständigen Angaben und Unterlagen zur Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter der Adresse


www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
 

zugänglich.



Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts



Virtuelle Hauptversammlung


Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, dass die diesjährige Hauptversammlung der
Gesellschaft gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ('COVID-19-Gesetz') ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Die Hauptversammlung
findet zumindest unter Anwesenheit des Versammlungsleiters, des Vorstandes und des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft
in den Räumen der STINAG Stuttgart Invest AG, Tübinger Straße 41, 70178 Stuttgart, statt. Ein mit der Niederschrift der Hauptversammlung
beauftragter Notar wird dort ebenfalls anwesend sein.


Aufgrund der Durchführung der Hauptversammlung in Form einer virtuellen Hauptversammlung ist eine physische Teilnahme der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) am Ort der Versammlung nicht
möglich.


Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes
führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die Hauptversammlung wird
vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation
(Briefwahl), Vollmachtserteilung und Stellung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen durch entsprechende Bevollmächtigung und
Weisung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft wird ermöglicht, den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der
elektronischen Kommunikation bis Sonntag, den 28. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), vor der Versammlung eingeräumt und Aktionäre,
die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
erheben. Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.


Über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter


www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
 

können die angemeldeten Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) der Bild- und Tonübertragung folgen, ihr Stimmrecht per
elektronischer Briefwahl ausüben, Vollmachten an Dritte sowie Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Für die Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice zur Hauptversammlung ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Einzelheiten hierzu finden sich unten im nachfolgenden
Abschnitt 'Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes'.



Wir bitten unsere Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des
Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.




Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes


Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 14 der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bis spätestens Dienstag, den 23. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache bei der folgenden für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle zur Hauptversammlung angemeldet und
ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes durch die Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes
durch das Depot führende Institut nachgewiesen haben:




 

STINAG Stuttgart Invest AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
D-81241 München
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de


Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes hat durch eine in Textform
(§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des Depot führenden Institutes über den Anteilsbesitz
zu erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des Dienstags, den 09. Juni 2020, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen.


Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Anschrift, Telefaxnummer
oder E-Mail-Adresse bis spätestens Dienstag, den 23. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.


Entgegen den im COVID-19-Gesetz vorgesehenen Regelungen hat die Gesellschaft im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung
nicht von der Möglichkeit verkürzter Fristen Gebrauch gemacht. Dementsprechend haben die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie
der Nachweis des Anteilsbesitzes, wie vorstehend dargelegt, anhand der allgemeinen aktienrechtlichen Regelungen und der Regelung
in der Satzung der Gesellschaft zu erfolgen.


Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechtes als Aktionär nur gilt, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechtes erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises
einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die
Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.


Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere des Stimmrechts im Rahmen der diesjährigen
virtuellen Hauptversammlung als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Ausübung
von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz
des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur
Gesellschaft keine Bedeutung für die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes
gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben, können
aus diesen Aktien für die diesjährige virtuelle Hauptversammlung keine Rechte als Aktionär, insbesondere kein Stimmrecht herleiten.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Diese richtet sich danach, wer zum Ablauf des Tags
der Hauptversammlung Eigentümer der Aktien ist.


Nach Eingang von Anmeldung und Berechtigungsnachweis bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse, Telefaxnummer
oder E-Mail-Adresse werden den angemeldeten Personen die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
auf der Internetseite der Gesellschaft unter


www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
 

zugesandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an
die Gesellschaft Sorge zu tragen.



Stimmabgabe durch Briefwahl


Aktionäre können ihr Stimmrecht in diesem Jahr erstmals im Wege der Briefwahl ausüben. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße
Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.


Briefwahlstimmen können an folgende Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens Montag, den 29. Juni 2020,
24:00 Uhr (MESZ),




 

STINAG Stuttgart Invest AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
D-81241 München
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: stinag@better-orange.de


oder unter Nutzung des auf der Internetseite der Gesellschaft unter


www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
 

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmungen in
der virtuellen Hauptversammlung am 30. Juni 2020 abgegeben, geändert oder widerrufen werden.


Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis zugesandt und steht auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter


www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
 

zum Download zur Verfügung.


Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung
bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung
gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Aktionären sowie etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§
126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären beschränkt.


Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende
Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.


Auch Bevollmächtigte, einschließlich Intermediären, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberatern gemäß § 134a AktG sowie
diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen, können sich der Briefwahl bedienen.



Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung


Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder
einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis
des Anteilsbesitzes erforderlich. Der Bevollmächtigte darf die Rechte des Aktionärs jedoch ebenfalls nur im Wege der Briefwahl
oder durch Erteilung einer Vollmacht (auch an den Stimmrechtsvertreter) wie in diesen Teilnahmebedingungen angegeben ausüben.


Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die
entsprechenden Zugangsdaten, die dem Aktionär nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und des ordnungsgemäßem
Nachweis des Anteilbesitzes zugesendet werden, vom Vollmachtgeber erhält.


Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß
§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Aktionäre,
die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach
ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter


www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
 

zum Download zur Verfügung. Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre,
Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten
nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung
verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der
Vollmacht abstimmen.


Der Nachweis der Bevollmächtigung kann an die Gesellschaft bis spätestens Montag, den 29. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter
der folgenden Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse




 

STINAG Stuttgart Invest AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
D-81241 München
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: stinag@better-orange.de


oder unter Nutzung des auf der Internetseite der Gesellschaft unter


www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
 

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt
des Zugangs bei der Gesellschaft.


Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich über den passwortgeschützten Internetservice abgegeben,
geändert oder widerrufen werden, der auf der Internetseite der Gesellschaft unter


www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
 

zugänglich ist. Bitte stellen Sie dabei sicher, die Vollmacht so rechtzeitig abzugeben, zu ändern oder zu widerrufen, dass
der Bevollmächtigte in der Lage ist, bis zum Beginn der Abstimmung das Stimmrecht per Briefwahl oder durch Bevollmächtigung
und Weisung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft auszuüben.


Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung
der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung
erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten
Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.


Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu bevollmächtigen, dass die Gesellschaft
jedoch berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.



Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft


Als Service bieten wir unseren Aktionären in diesem Jahr an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter steht nur für die Stimmrechtsvertretung,
die Stellung von Gegenanträgen im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG und von Wahlvorschlägen gemäß § 127 AktG, darüber hinaus jedoch
nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigen möchten, müssen sich wie vorstehend beschrieben fristgemäß zur Hauptversammlung anmelden sowie fristgemäß
den Berechtigungsnachweis erbringen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist verpflichtet, entsprechend den erteilten
Weisungen abzustimmen; der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung
befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den in der Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschlägen
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat oder zu - mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG - bekanntgemachten
Beschlussvorschlägen von Aktionären sowie etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären vorliegt. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen, mit
Ausnahme der Stellung von Gegenanträgen im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG und von Wahlvorschlägen gemäß § 127 AktG entgegen.
Dem Stimmrechtsvertreter steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Bei Abstimmungen, für
die keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, enthält sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme.


Ein Formular, das zur Vollmacht- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann,
wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis zugesandt und steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter


www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
 

zum Download zur Verfügung.


Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post, Telefax oder E-Mail an die vorstehend
im Abschnitt 'Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung' genannte Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens
Montag, den 29. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), oder unter Nutzung des auf der Internetseite der Gesellschaft unter


www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
 

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmungen in
der virtuellen Hauptversammlung am 30. Juni 2020 erteilt, geändert oder widerrufen werden. Sofern mehrere Willenserklärungen
eines Aktionärs bei der Gesellschaft eingehen, gilt die zuletzt bei der Gesellschaft eingehende Erklärung.



Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte


Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 39.000.000,00 und ist eingeteilt
in 15.000.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hat 113.342 Stück nennbetragslose eigene
Aktien im Bestand, aus der ihr keine Rechte zustehen. Das stimmberechtigte Grundkapital beträgt damit zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 38.705.310,80 Euro, das sich auf 14.886.658 stimmberechtigte Aktien verteilt.



Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation


Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation
eingeräumt. Der Vorstand hat vorgegeben, dass zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre ihre Fragen bis spätestens Sonntag,
den 28. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft im Wege elektronischer Kommunikation über den auf der Internetseite
der Gesellschaft unter


www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
 

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice übermitteln können. Fragen, die nach dem vorstehend genannten Zeitpunkt bei
der Gesellschaft eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.


Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet. Ein Auskunftsrecht für
Aktionäre während der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 131 AktG besteht nicht.



Erklärung Widerspruch


Aktionäre, die ihr Stimmrecht wie oben erläutert per Briefwahl oder über einen Bevollmächtigten ausgeübt haben, haben abweichend
von § 245 Nr. 1 AktG die Möglichkeit, ohne Erscheinen in der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse
der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation bei dem beurkundenden Notar zu erklären. Eine gültige Erklärung
des Widerspruchs setzt neben dem Erfordernis der Stimmabgabe voraus, dass der Aktionär oder der Bevollmächtigte den Widerspruch
unter Angabe des Beschlusses, gegen den sich der Widerspruch richtet, bis zum Ende der Hauptversammlung über den auf der Internetseite
der Gesellschaft unter


www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
 

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice erklärt.



Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG


Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 (entspricht zurzeit 192.308 Stückaktien) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden ('Ergänzungsanträge'). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft
unter der folgenden Adresse




 

STINAG Stuttgart Invest AG
Vorstand
Tübinger Straße 41
70178 Stuttgart


schriftlich bis Freitag, den 05. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein.


Gemäß § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Dabei
ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.



Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG


Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 Satz 1 AktG nebst einer etwaigen Begründung und Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl des
Abschlussprüfers sowie - sofern dies Gegenstand der Tagesordnung ist - zur Wahl des Aufsichtsrates gemäß § 127 AktG sind ausschließlich
an die folgende Adresse zu übersenden:




 

STINAG Stuttgart Invest AG
Vorstand
Tübinger Straße 41
70178 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711 93313-7669
E-Mail: info@stinag-ag.de


Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären,
die bis Montag, den 15. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG
im Internet unter


www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
 

zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.


Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände
gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000
Zeichen beträgt. Über die vorgenannten Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG hinaus braucht ein Wahlvorschlag auch dann
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen
Prüfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben
zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.


Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Ordnungsgemäß, also
bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt, gestellte und zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach §§ 126 Abs. 1,
127 AktG im Vorfeld der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, finden in der Hauptversammlung nur dann Beachtung, wenn sie
während der Hauptversammlung von dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft gestellt werden. Hierzu ist der Stimmrechtsvertreter
im Rahmen der Stellung des Gegenantrags und/oder des Wahlvorschlags zu bevollmächtigen und anzuweisen.



Informationen zum Datenschutz


Die STINAG Stuttgart Invest AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen
Daten: Kontaktdaten (z. B. Name oder E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z. B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten
(z. B. die Zugangskartennummer) sowie Stimmabgaben und im Vorfeld der Hauptversammlung eingereichte Fragen.


Sofern Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung Fragen einzureichen und diese Fragen
in der Hauptversammlung behandelt werden, erfolgt dies grundsätzlich unter Nennung Ihres Namens. Dieser kann von anderen Teilnehmern
der virtuellen Hauptversammlung zur Kenntnis genommen werden. Diese Datenverarbeitung ist zur Wahrung des berechtigten Interesses
der Gesellschaft, den Ablauf der virtuellen Hauptversammlung möglichst an eine physische Hauptversammlung anzugleichen und
des berechtigten Interesses der übrigen Hauptversammlungsteilnehmer, den Namen eines Fragestellers zu erfahren, erforderlich.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f Datenschutz-Grundverordnung. Sie können der Nennung Ihres
Namens aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, im Einzelfall gemäß Art. 21 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung
widersprechen.


Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen
Verpflichtung erforderlich ist. Die STINAG Stuttgart Invest AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre
durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich.
Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden. Die geltenden Datenschutzbestimmungen
werden natürlich auch bei der Durchführung der Hauptversammlung im Wege der virtuellen Hauptversammlung eingehalten.


Für die Datenverarbeitung ist die STINAG Stuttgart Invest AG verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:




 

STINAG Stuttgart Invest AG
Tübinger Straße 41
D-70178 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711 93 31 36 69
E-Mail: c.barisic@stinag-ag.de


Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch
Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der STINAG Stuttgart Invest AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen
der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister,
wie etwa Hauptversammlungs-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten
nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.


Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger als zwei Jahre) nach Beendigung der
Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen,
Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich. Im Rahmen der Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis
der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über die Aktionäre
bzw. ihre Bevollmächtigten, die an der Hauptversammlung teilnehmen, erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen
Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen wird, wenn diese Anträge von Ihnen gestellt werden,
ein Teil Ihrer personenbezogenen Daten unter Einhaltung der aktienrechtlichen Bestimmungen veröffentlicht.


Für die virtuelle Hauptversammlung werden zusätzliche personenbezogene Daten in sogenannten 'Logfiles' verarbeitet, um die
Virtualisierung technisch zu ermöglichen und deren Administration zu vereinfachen. Dies betrifft z. B. Ihre IP-Adresse, den
von Ihnen verwendeten Webbrowser sowie Datum und Uhrzeit des Aufrufs. Diese Daten werden nach der Durchführung der Hauptversammlung
gelöscht. Die Gesellschaft verwendet diese Daten zu keinen anderen Zwecken als hier angegeben.


Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft
zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung
von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange
gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art.
17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene
Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf 'Datenportabilität').


Ihre Rechte können gegenüber der STINAG Stuttgart Invest AG über die E-Mail-Adresse


datenschutz@stinag-ag.de
 

oder über folgende Kontaktdaten geltend gemacht werden:




 

Dr. Merath Beratung
Frau Meike Riley
Kalifenweg 7
70567 Stuttgart


Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den zuständigen Aufsichtsbehörden gemäß Art. 77 DS-GVO zu.


Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter: datenschutz@stinag-ag.de


Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der STINAG Stuttgart Invest AG unter


www.stinag-ag.de
 

zu finden.



Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen entsprechend § 124a AktG


Ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung liegen die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen (der Jahresabschluss
und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019, der zusammengefasste Lagebericht
für die STINAG Stuttgart Invest AG und den Konzern und der Bericht des Aufsichtsrates), der Vorschlag des Vorstandes für die
Verwendung des Bilanzgewinnes sowie die Informationen entsprechend § 124a AktG in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Tübinger
Straße 41, 70178 Stuttgart, aus und sind im Internet unter


www.stinag-ag.de/investor-relations/publikationen
 

als PDF-Datei abrufbar. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sowie der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes
werden auch in der Hauptversammlung über die vorgenannte Internetseite zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär
von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt.




Stuttgart, im Mai 2020



STINAG Stuttgart Invest AG


Der Vorstand




Sitz der Gesellschaft: Stuttgart
Amtsgericht Stuttgart, HRB 66


 






















22.05.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

























Sprache: Deutsch
Unternehmen: STINAG Stuttgart Invest AG

Tübinger Straße 41

70178 Stuttgart

Deutschland
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Fax: +49 711 933137669
E-Mail: info@stinag-ag.de
Internet: https://www.stinag-ag.de/
ISIN: DE0007318008
WKN: 731800
Börsen: Auslandsbörse(n) Stuttgart, München





 
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1053481  22.05.2020 



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