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25.August 2021 11:31 Uhr

Hüttig & Rompf AG





DGAP-News: Hüttig & Rompf AG


/ Schlagwort(e): Immobilien/Studie






Hüttig & Rompf AG: Baufinanzierung für Familien mit Kindern - diese vier Fördermöglichkeiten sollten Sie kennen








25.08.2021 / 11:31




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Baufinanzierung für Familien mit Kindern - diese vier Fördermöglichkeiten sollten Sie kennen



Frankfurt, 25. August 2021 - Vom Bau oder Kauf einer Immobilie träumen viele Menschen. Häufig ist dieser Traum jedoch teuer. Eigennutzer zahlten im zweiten Quartal 2021 nach Daten von Hüttig & Rompf durchschnittlich 552.000 Euro für ihre Immobilie. Das sind 16 Prozent mehr als noch vor einem Jahr. Familien mit Kindern, ohnehin mit einer starken finanziellen Belastung konfrontiert, stellen die hohen Kaufbeträge häufig vor große Schwierigkeiten. Gerade sie sind es aber, die Bedarf an großen Wohnflächen und in der Folge Interesse an Wohneigentum haben. Rund 59 Prozent der bei Hüttig & Rompf abgeschlossenen Finanzierungen für eigengenutzte Immobilien im zweiten Quartal 2021 gingen auf Familien mit Kindern zurück. Einfamilienhäuser (32 Prozent), Eigentumswohnungen (28 Prozent) sowie Doppelhaushälften (15 Prozent) waren dabei die Favoriten.



Fördermöglichkeiten nutzen



Dennoch gibt es Möglichkeiten für Familien mit Kindern, unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel zu beziehen oder die Immobilienfinanzierung zu optimieren. Das gilt natürlich auch für Alleinerziehende. Im Folgenden stellen wir Ihnen die vier wichtigsten Fördermöglichkeiten vor.



1. Wohnraumförderungsgesetz



Das Gesetz soll einkommensschwachen und kinderreichen Familien helfen, ein Eigenheim zu finanzieren. Gefördert werden beispielsweise Neu- und Gebrauchtkauf. Die Förderung kann beispielsweise als zinsgünstiges oder zinsfreies Darlehen oder im Rahmen von finanziellen Zuschüssen erfolgen. Bürgschaften oder Garantien von Bund, Land bzw. der Gemeinde sind weitere Möglichkeiten, auch vergünstigte Baugrundstücke. Förderberechtigt sind unter anderem Familien mit Kindern und alleinerziehende Eltern. Einpersonenhaushalte dürfen maximal 12.000,00 Euro pro Jahr verdienen, Zweipersonenhaushalte dürfen maximal 18.000,00 Euro pro Jahr verdienen. Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, werden 4.100,00 Euro auf die Einkommensgrenze angerechnet. Für jedes Kind, das im Haushalt lebt, steigt die Einkommensgrenze um 500,00 Euro. Die Bundesländer können von diesen Einkommensgrenzen abweichen, auch wenn das Einkommen höher ist. Eine Antragsstellung lohnt sich daher in jedem Fall.



2. Baukindergeld



Bis Ende 2023 kann das Baukindergeld noch beantragt werden. Anspruch haben Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, die zum ersten Mal ein Haus bauen bzw. zum ersten Mal ein Haus oder eine Eigentumswohnung zur Eigennutzung erwerben. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen im zweiten und dritten Kalenderjahr vor Antragsstellung darf mit einem Kind maximal 90.000 Euro betragen - diese Grenze erhöht sich um jeweils 15.000 Euro für jedes weitere Kind unter 18 Jahren. Der Antragsteller muss darüber hinaus Kindergeld beziehen bzw. den Kinderfreibetrag erhalten und das Kind muss mit in der Immobilie wohnen. Die Förderung beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr für eine Dauer von zehn Jahren, insgesamt 12.000 Euro (Ausnahme: in Bayern 1.500 Euro pro Kind bzw. 15.000 Euro). Es spielt keine Rolle, wenn ein Kind innerhalb der zehnjährigen Förderung volljährig wird. Entscheidend ist das Alter bei der Antragstellung. Beeilen lohnt sich: Ist der Fördertopf vom Bund leer, besteht kein Anspruch auf eine Förderung.



- Das Baukindergeld gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018.



- Letzter förderfähiger Tag - Kauf- oder Bauvertrag müssen bis zu diesem Datum unterschrieben worden sein - war der 31. März 2021.



- Der Antrag für das Baukindergeld muss spätestens sechs Monate nach dem Einzug gestellt werden. Hierfür ist die amtliche Meldebestätigung vorzulegen.



- Der 31. Dezember 2023 ist der letztmögliche Tag für eine Antragstellung für das Baukindergeld.



3. Wohn-Riester



Familien mit Kindern können diese Form des Riester-Sparens nutzen, wenn mindestens ein Ehepartner gesetzlich rentenversichert ist und regelmäßige Einzahlungen erfolgen. Wohn-Riester kann beispielsweise in Form eines Bausparvertrages abgeschlossen werden, auf den die Förderungen fließen. Sobald der auszahlungsreif ist, kann damit ein tilgungsfreies Annuitätendarlehen abgelöst werden. Dieses kann zeitgleich mit dem Riester-Vertrag abgeschlossen werden und dient der Finanzierung einer Wohnung oder eines Hauses. Vorteile sind die staatlichen Zulagen für den Riester-Vertrag sowie eine lange Zinsbindung von bis zu 25 Jahren.



4. KfW-Kredite



Die KfW bietet einige Fördermöglichkeiten, die mit Energiesparmaßnahmen verbunden sind. Neben Neubauten kommen auch Umbauten oder Sanierungen für die Förderungen oder zinsgünstigen Darlehen in Frage. Zusätzlich gibt es das sogenannte "Wohneigentumsprogramm KfW 124". Voraussetzung ist lediglich, dass die Immobilie selbst bewohnt wird. Dann winken vergünstigte Kreditsumme von bis zu 100.000 Euro. Bei Neubauten sind sogar Material- und Kaufnebenkosten förderfähig.




Über die Hüttig & Rompf AG



Die 1988 gegründete Hüttig & Rompf AG ist auf die Vermittlung von Baufinanzierungen spezialisiert und gehört zu den Top 3 Baufinanzierungsvermittlern Deutschlands. Sie beschäftigt ein Team von 275 Mitarbeiter/innen, davon 170 Baufinanzierungsberater/innen, an über 30 Standorten im gesamten Bundesgebiet. Das Partnernetzwerk des Unternehmens umfasst 300 Partnerbanken und Sparkassen und 2.500 Immobilienvertriebspartner.



Weitere Informationen finden Sie unter: www.huettig-rompf.de | FAQs: www.huettig-rompf.de/baufinanzierung/faq | Twitter: www.twitter.com/huettig_rompf| YouTube: www.youtube.com/baufinanzierungleichtgemacht | Facebook: www.facebook.com/huettig.rompf | Instagram: https://www.instagram.com/baufinanzierung_huettig_rompf/ | LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/huettig-rompf/




Pressekontakt:


Dirk Ulmer

Kerl & Cie Kommunikationsberatung

Telefon: +49 69 8700 215 19

E-Mail: d.ulmer@kerlundcie.de



Jörg Weisenberger

Hüttig & Rompf AG

Telefon: +49 69 9074 66 60

E-Mail: marketing@huettig-rompf.de
















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Unternehmen: Hüttig & Rompf AG

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